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Vorladung auf Verdacht.. was nun?

Z

Zewa

Gast
Hallo.

Heute habe ich die Post geöffnet und einen heftigen Schock erlitten. Ich habe nämlich eine Vorladung erhalten.

... in der Ermittlungssache
Verdacht des Computerbetrug gem. §263a StGB durch Nutzung eines Service der xy Firma unter Angabe der Bankverbindung der xy2 Firma.


Ich kann mir das garnicht erklären. Habe das nie gemacht. Zu der Zeit hatte ich gar kein Internet zu Hause. Wegen dem Wort Verdacht, laden die da alle ein, die verdächtig sind?
Wie kommen die denn überhaupt auf meinen Namen?
Bin echt ratlos.

Was kann ich nun am Besten tun?
 

Sisandra

Moderator
Hi Zewa,

also, so wie ich dich einschätze, bewegst du dich, hmmmmmm sagen wir mal.................. in einem problematischen Umfeld. Könnte es sein, dass jemand anderes unter Angabe deiner Daten oder auch deiner e-mail-Adresse, im Internet irgend etwas angestellt hat, was man jetzt dir zur Last legt?

Ich denke, es könnte nicht schaden, wenn du dir einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt holst und dich juristisch beraten lässt.

Und klar, wenn die Polizei Hinweis auf Verdachtsmomente hat, lädt sie Verdächtige zur Vernehmung vor. Das ist deren Job.

Alles Gute
Sisandra
 

mikenull

Urgestein
Ich stelle Dir einen Tip ein:

1. Vorladung zur Polizei

Die erste und vollkommen natürliche Reaktion ist der Wunsch, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, in dem Sie die Sache richtig stellen.
Auch wenn Sie nichts zu verbergen haben, geben Sie diesem Wunsch keinesfalls nach. Sie haben zwar Anspruch darauf, dass man Ihre Version anhört (Anspruch auf rechtliches Gehör). Sie haben aber keinen Anspruch darauf, dass man Ihnen glaubt. Egal was für ein ehrenhafter Mensch Sie auch sein mögen, egal wie sehr Sie sich im Recht fühlen: Sie befinden sich in der Rolle des oder der Beschuldigten. In dieser Rolle glaubt man Ihnen in aller Regel nicht! Ihre Angaben könnten zumindest teilweise bestimmte, Sie belastende Informationen der Polizei bestätigen. Dass sich hier abzeichnende Bild ist später kaum noch zu korrigieren.
Und noch eins: die Rechtslage ist anders als im Fernsehkrimi. Auf eine Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht erscheinen. Es ist Ihr Recht, zu schweigen. Machen Sie davon Gebrauch! Sie sind nur dazu verpflichtet, richtige Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift) zu machen. Aus Höflichkeit sollten Sie den Termin bei der Polizei absagen, sich aber nicht in ein Gespräch verwickeln lassen.

Aber Achtung: Stecken Sie den Kopf jetzt nicht in den Sand! Die Angelegenheit regelt sich nicht von selbst. Holen Sie sich den Rat eines erfahrenen Strafverteidigers. Dieser beantragt Akteneinsicht und spricht die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Nur durch diese Vorgehensweise erlangen Sie Kenntnis über die gegen Sie vorliegenden Beweismittel. Es ist dann immer noch Zeit, diese zu entkräften.
Je früher der Verteidiger eingeschaltet wird, umso eher und wirkungsvoller kann er die für Sie entscheidenden Weichen für die bestmögliche Verfahrensbeendigung stellen
 
Z

Zewa

Gast
Vielen Dank für die schnellen Antworten!

@ mikenull: Unter Strafverteidiger darf ich einen Anwalt verstehen?
Wenn ich schweige, dann denken die doch sowieso ich hätte damit was zu tun und lassen es vor Gericht kommen. Ich will das alles nicht. Was soll ich denn bei der Arbeit erzählen? ich muss zur Vorladung? Ich muss zum Gericht, weil ich beklagt bin. Was denken die denn? :(

@ Sisandra: Weiß ich nicht :(
Das einzige wo ich mich noch dran errinnern kann ist, dass ich mal Ende letzten Jahres mit som komischen Typ von ner Bekannten, die inzwischen gestorben ist, im Internetcafe war. Vll. hat der ja sowas gemacht, aber wie kommen die denn auf mich? Habe ich mich vll. verdächtigt hingestellt und die haben das auf Video?
Ich versteh es nicht.
Wo erhalte ich so einen Beratungsschein.
Ich bin noch in der Ausbildung und habe keine Rechtsschutzversicherung.
 
S

Stan

Gast
Hat vielleicht einer Deiner Freunde oder Bekannten damit was zu tun?

Wenn ich mir so deine verschiedenen Threads durchlese, liegt der Verdacht zumindest bei mir sehr nahe.

Das geht doch von Anmeldung bei EBAY unter falschen Namen bis zu abmontierten Nummernschildern, damit der Zulassungsstempel nicht entfernt werden kann.

Irgendwann kommt dann die Bombe.
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Jawohl, einen Anwalt. Zu der polizeilichen Vorladung mußt Du nicht hin. Erst wenn eine Vorladung vom Staatsanwalt käme. Zum Gericht muß man erst, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind - die sind aber erst am Anfang.
 
Z

Zewa

Gast
Das ist doch wieder alt. Außerdem hat sich das mit eBay geklärt.
Habe damit nichts zu tun.

Wenn es Freunde oder Bekannte wären, dann könnte man dies doch nachforschen?
 

Sisandra

Moderator
Vielen Dank für die schnellen Antworten!

@ Sisandra: Weiß ich nicht :(
Das einzige wo ich mich noch dran errinnern kann ist, dass ich mal Ende letzten Jahres mit som komischen Typ von ner Bekannten, die inzwischen gestorben ist, im Internetcafe war. Vll. hat der ja sowas gemacht, aber wie kommen die denn auf mich? Habe ich mich vll. verdächtigt hingestellt und die haben das auf Video?
Ich versteh es nicht.
Wo erhalte ich so einen Beratungsschein.
Ich bin noch in der Ausbildung und habe keine Rechtsschutzversicherung.
Zewa einen Beratungsschein erhälst du beim zuständigen Amtsgericht deiner Stadt in der Rechtsantragsstelle. Damit kannst du dann zu einem Anwalt deiner Wahl gehen und dich beraten lassen. Das kostet dich dann nichts.

Befrag mal Mr. Google. Gib deinen Ort ein, Amtsgericht und Rechtsantragsstelle. Dort kannst du dann anrufen und fragen, ob du dort richtig bist. Es gibt mehrere Rechtsantragsstellen, also geh da nicht einfach auf Verdacht hin.

Viel Glück
Sisandra
 

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