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Vorladung auf Verdacht.. was nun?

D

Deichgräfin

Gast
Die Beratungshilfe in Strafsachen umfasst nach § 2 BeratHiG lediglich eine ''Beratung''. Eine ''Vertretung'' (z.B. Anfordern von Akteneinsicht) oder gar ''Verteidigung'' im Gerichtsverfahren wird nicht umfasst.

Was dir eine einfache "Beratung" bringen soll,wenn du selbst nicht weißt um was es eigentlich geht,das weiß ich leider auch nicht.

Für den Beratungsschein mußt du nicht unbedingt zum Amtsgericht,du
kannst einen Anwalt aufsuchen,dieser kann die Beratung direkt mit dem Gericht abrechnen.

Du mußt bei der Polizei keine Aussage machen,kannst dir aber anhören,was genau dir vorgeworfen wird.
Anschließend zum Anwalt und sich beraten lassen.

Gruß Karin
 
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