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Vom Sohn verlassen

Vielen Dank für deine Sichtweise.
Dennoch möchte ich noch einmal betonen, dass es natürlich Zeit brauchte nach der Trennung wieder offen aufeinander zuzugehen. Wir waren 18 Jahre zusammen, nur eben die letzten 2 waren sehr schwierig und führten zur Trennung.
Dennoch habe ich immer versucht für meinen Sohn Kontakt zum Vater zu halten. Ich habe den Vater regelrecht angefleht zu seinem Sohn kontakt aufzunehmen. Als ich dann auch noch den Mindestunterhalt verlangte, wurde alles zur Nichte gemacht, wieder kontaktabbruch. Sogar von der Partnerin das Verbot für meinen Sohn das Haus zu betreten. Er litt damals schon sehr unter diesen Voraussetzungen. Und trotzdem war die Trennung nicht sein Problem, sondern eine Angelegenheit der Eltern. Ich versuchte meinen Sohn regelmäßig, seinem Vater zu verstehen, auch sprach ich nie schlecht über ihn. Im Gegenteil, er ist und bleibt sein Vater. Meine Befindlichkeiten sollten ihre Beziehung so fern es eine gab, nie beeinträchtigen.
Mein Partner leidet ebenfalls sehr unter dieser Situation und versteht ebenso wenig wie ich, was hier gerade passiert.
 
Mir kommt eine ganz andere Frage: Welchen Einfluss hat der Vater auf euren Kontaktabbruch?
Ich frage das nicht von ungefähr.....
 
Der Vater verweigert den Kontakt zu mir, anfangs war dies alles ohne Probleme, jedoch beschränkten wir uns eben auf ein minimum , nun lehnt er vollständig ab. Grund dafür soll sein, dass ich mich nach klarem Verbot seinerseits mich bei der neuen Schule zu melden, eben doch dort gemeldet habe, da ich Post wegen der Versetzungsgefährdung bekam. Nun versucht eben die Partnerin alles zu regeln.
Du hast doch das alleinige Sorgerecht, wie kann dein Ex dir also ein klares Verbot auferlegen, dass du die Schule nicht kontaktieren darfst?

Ich würde zum Jugendamt gehen und die Situation schildern.
Da läuft ja was Grundlegendes komplett schief und ich würde mich rechtzeitig um eine Lösung bemühen.
 
Mein Sohn ist im November letzten Jahres zu ihm gezogen. Der Vater soll mir monatliche Berichte schicken, da ich allein sorgeberechtigt bin und er eine sorgerechtsvollmacht hat. Nun verweigert er die Kommunikation und die Partnerin mischt sich jetzt ein und verlangt jegliche Kommunikation nur noch über sie zu führen. Dies finde ich sehr befremdlich.
Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, dann bedeutet das konkret, dass du allein entscheidungsbefugt bist in allen wichtigen Belangen des Lebens deines Sohnes - also Gesundheit, Schule, Wohnort, etc. Dein Ex-Partner darf nichts „verbieten“, auch nicht den Kontakt zu dir oder deine Kommunikation mit eurem Sohn. Eine Sorgerechtsvollmacht (also eine eingeschränkte Vertretungsbefugnis im Alltag) ändert daran nichts. Sie ist kein Sorgerecht und kann auch widerrufen werden.

Dass die neue Partnerin deines Ex jetzt sogar verlangt, jegliche Kommunikation nur noch über sie zu führen, ist ehrlich gesagt eine Grenzüberschreitung. Sie hat keinerlei rechtliche Grundlage dafür – und du musst dich darauf auch keineswegs einlassen.

Was du tun kannst:
- Dokumentiere alles, vor allem die fehlende Kommunikation und den Kontaktabbruch deines Ex.
- Du könntest das Jugendamt erneut einschalten und um Vermittlung bitten, insbesondere im Hinblick auf das Kindeswohl und den Kontakt zu dir.
- Notfalls kannst du anwaltlich klären lassen, ob du die Sorgerechtsvollmacht widerrufen solltest, wenn dein Ex sich dauerhaft querstellt.
 
Zur Körperverletzung: wurde der oder die Täter angemessen bestraft und dafür gesorgt daß es zu keinem erneuten Kontakt mit Deinem Sohn mehr kommen kann? Besucht der Sohn jetzt wo er beim Vater wohnt noch die gleiche Schule, hat die gleiche Umgebung sprich nicht weit entfernt, oder liegt da ordentlich Distanz dazwischen? Das könnte nämlich ein wichtiger Faktor sein, wenn er sich beim Vater jetzt sicherer fühlt als bei Dir.
 
Würde wahrscheinlich meine Machtposition ausspielen und ihn aufgrund des alleinigen Sorgerechts wieder zu mir holen.
Nein genau das tue ich eben nicht . Mein Sohn hat wirklich arg gelitten und sich so stark isoliert, dass es nicht mehr zu seinem Wohle war. Deshalb stimmte ich dem Umzug zum Vater zu. Wenn er jetzt zu mir zurück komme müsste, wäre er sofort wieder in dieser Situation. Das möchte ich nie wieder erleben, es war wirklich schrecklich für uns alle.
 
Du hast doch das alleinige Sorgerecht, wie kann dein Ex dir also ein klares Verbot auferlegen, dass du die Schule nicht kontaktieren darfst?

Ich würde zum Jugendamt gehen und die Situation schildern.
Da läuft ja was Grundlegendes komplett schief und ich würde mich rechtzeitig um eine Lösung bemühen.
Das Jugendamt ist bereits über alles informiert, dennoch ist es so Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen und ich solle im Interesse zu meinem Sohn diesen einzig möglichen Weg mit der Partnerin bestreiten. Wenn ich dies nicht täte würde ich meinen Sohn komplett verlieren auf immer.
Für mich ist das eine unhaltbar schwierige Aussage und dieser werde ich auch nicht entsprechen. Da auch vom Jugendamt keine Unterstützung für eine Mediation mit mir und den Vater unterstützt wird, werde ich mich an eine Anwältin wenden.
Ich finde es persönlich wichtig das wichtige Dinge zwischen mir und dem Vater besprochen werden sollten und eben nicht über Dritte. Mein Partner hat das von Anfang an akzeptiert.
 

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