Sogar die Polizei rät Gestalkten die Anrufe oder Kontakte HEIMLICH aufzuzeichnen!!!
StGB 201 ist und war mir bekannt.
Das bedeutet aber nicht, dass solche Aufzeichnungen einem Verwertungsverbot unterliegen.
Besonders nicht, wenn damit Straftaten bewiesen werden können.
Interessant: Wenn es im Interesse des Opfers liegt, zählen wohl nur Straftaten, wenn es im Interesse des Staates liegt verwertet ein Richter jede heimliche Aufnahme...
Also bevor man solches juristisches Halbwissen verbeitet, erst mal nach Aussagen von Juruisten Googlen oder direkt fragen.
In solchen Fällen empfehlen auch Juristen heimliche Aufnahmen, da es dafür ein höheres Anliegen gibt.
Bei solchen Straftatbeständen sieht die Rechtsprechung eine geheime Gesprächsaufzeichnung als straffrei im Rahmen des Notwehrrechts an. Ein Erpressungs- oder ein Stalkingopfer darf sich mit Hilfe der Aufzeichung im Rahmen der späteren Verwendung im Prozess gegen den Angriff zur Wehr setzen. Hier liegt keine Strafbarkeit nach § 201 StGB vor.
(
Gesprächsaufzeichnung)
Und:
Genderwahn • Thema anzeigen - OGH zu heimlichen Tonaufnahmen ( 1Ob172/07m )
Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
Ich würde auch meinen dass es ein "überragendes öffentliches Interesse" ist, wenn man als Bürger eine heimliche Aufnahme von einem Polizistenkontakt macht, wo dieser etwas sagt oder macht was nicht gesetzeskonform ist.
Etwas dass dieser später vor Gericht leugnet.
Warum besteht hier ein "überragendes öffentliches Interesse"?
Weil ein Polizist vor Gericht einen Meineid beginge, und das halte ich für problematischer als wenn das irgendein Bürger macht.
Sogar wenn es nur um einen Rotlichtverstoß oder etwas Zivilrechtliches ginge.
Übrigens: Wenn man eine solches Aufnahme hat, sollte man warten bis der Polizist den Meineid beging, um ihm strafrechtlich und Karrieremäßig einen (Todes?)Stoß zu verpassen.
Wer hat hier Mitleid mit dem Polizisten? Denkt mal drüber nach, wer will einen vor Gericht lügenden Polizisten weiter im Dienst, egal wie klein die Lüge ist?
Da ist es sogar morlaisch geboten zu warten bis er den Meineid beging (oder er die Wahrheit sagt!), um ihn dann mit der Aufnahme Machtmäßig einzuschränken (evtl. auch dass er entlassen wird).
@111kleinbuchstabe
Ich weiß nicht was diese Verschwöringstheorieartigen Sätze damit zu tun haben.
Der Paragraph 201 sollte ersatzlos gestrichen werden.
Trotzdem sollte es dem Staat verboten sein ohne Hürden jeden aufzuzeichnen wie er gerade luszig ist.
Es ist ja auch heute so, dass Polizisten nicht einfach ohne den begründeten Verdacht einer Straftat gegen jemand ermitteln können, ihn observieren usw.. Dies darf aber jeder Bürger wie er lustig ist.
Nichts anderes machen Detektive, und die haben keinen besonderen rechtlichen Status.
Wenn ich als Bürger einen Polizisten abservieren will, um z.B. rauszubekommen wo er wohnt, ist das absolut legal.
Auch wenn das ein paar Besuchern hier nicht passt.
Nein, das ist kein "Nachstellen", denn "Stalking" hat das Ziel den anderen zu belästigen. Dauerhaft.
Bei so einer Observation liegt es aber in der Natur der Sache dass man nicht will dass der Observierte nichts davon mitbekommt.
Außerdem endet sie, wenn man die gewünschten Daten hat. Beim "Nachstellen" gibt das Gesetz vor dass es anhaltend sein muss.
Stalking mit heimlicher Videoaufzeichnung beweisbar:
Stalking mit heimlicher Videoaufzeichnung beweisbar | MDR.DE
@Rhenus
Nicht von sich auf andere schließen.
"Meine" Sendungen sind nano, Kulturzeit, Global, Der Blogger, Forschung Aktuell (DLF-Radio) usw..
Sag doch bitte auf welcher Rechtsgrundlage du das machen darfst, wenn du schreibst, dass es erlaubt sei.
Wie gewünscht oben geschehen. Und jetzt bitte nicht "argumentieren", dass es bei einem anhaltenden Stalker etwas andere wäre, als in diesem hier abgeschlossenen Fall. So ein Stalker der regelmäßig anruft soll ein größeres Problem/Vergehen sein als das hier?
Aber ist schon recht Rhenus (als wenn der Name nicht anonym wäre!), die TO-Eröffnerin hat es ja mehr oder weniger "freiwillig" gemacht, daher steht es unter ein paar belästigenden Anrufen.....