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Vom Lehrer verführt und vergewaltigt

Empath17

Mitglied
Hi !

Stopp hör auf wegzurennen. Deine Seele platzt vor Wut, du hast schon zuviel um dich verloren. Er ist derjenige der diesen Schmerz verdient. Doch versuche ihm das Gefühl der Reue zu vermitteln. Du bist eine starke Seele, ich bin sehr froh das du hier schreibst.

Spring über deinen Schatten, er kann dir nichts tun. Deine Noten sind so wie sie sind für immer gültig, er kann dir einfach nichts mehr anhaben. Kämpfe wie du es fühlst, deine inneren Gefühle treiben dich an...doch mehr Stärke zeigst du indem du darüber redest und bald deine Seele verheilen lässt.

Vertrau mir, er wird sich bald eingeschlossen fühlen denn für das was er dir antat wird er büßen.
 

pete

Sehr aktives Mitglied
Wie ich lese, meldet sich die Karla seit längerem nicht mehr. Hoffentlich sucht sie sich Beratung und Hilfe, denn für sie alleine ist das mit Anzeige zu schwer durchzustehen.

Ob man solchen Tätern ein Gefühl der Reue vermitteln kann ? Ich glaube, kaum. Selbst wenn dieser Kerl eingesperrt werden würde. In diesem Leben wohl nicht, aber er wird ja irgendwann kein Mensch mehr sein...


Peter
 
G

Gast

Gast
Hier ist es nicht nur erlaubt, sondern auch empfohlen Kontakte wie den letzten heimlich aufzunehmen.
Trotz §201 StGB.
Falls die Möglichkeit besteht, sollte man ihn noch einmal ansprechen und ihm (nicht zu plump) Aussagen entlocken die ihn belasten.
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html meinte:
§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes



(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. [...]

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
[loriot]ach.[/loriot]

Und plötzlich wird (man muss nur einen entsprechend überragenden öffentlichen Verdacht hegen) die Vertraulichkeit des Wortes durch eine Ausnahmebestimmung fast völlig ausgehebelt.

Und weil man sich auch mal irren kann und menschliche Schwächen auch mal das Vernichten von solchen "Beweisen" schiefgehen lässt, können sich ganz nebenbei Informationshalden auftürmen, die - wenn diese denn sowieso existieren einfach genutzt werden MÜSSEN, um das Immerundüberallböse von den immerundüberallsichbedrohtfühlenden Bürgern fernzuhalten. Weil ein sich immerundüberallbedrohtfühlender Bürger hat doch nichts zu verbergen. Das hört man doch in den Umfragen sehr oft.

Ich meine, die Vertraulichkeit des Wortes ist aus gutem Grund dermassen geschützt, weil es gesellschaftsbedrohend ist, wenn man gegenüber dem Staat (oder seinen selbsternannten Spitzeln) aufpassen muss, was man sagt, um nicht gegebenenfalls sanktioniert zu werden.

Das führt doch den modernen Rechtsstaat mit seinen offen einsehbaren Gesetzen und der allgemein nachvollziehbaren Strafverfolgung ad absurdum.
 

Rhenus

Urgestein
Weißt du Gast,

feige ist der, der sich nicht mit seiner Identität zeigt, der den Finger heben möchte und gegen eine vermeintliche Straftat wettert, und selbst jedoch nicht zurückscheut davor, zu Straftaten aufzurufen.

Erstens gibt es ein Verwertungsverbot solcher Aufzeichnungen, zweitens könnte man dem Mädel noch vorwerfen den Kontakt zu suchen, also den Lehrer zu belästigen.

Du solltest dich darauf beschränken Gerichtsshows zu schauen, denn da ist alles erlaubt.
Keine Sendung, wo nicht satte Verfahrensfehler begangen werden.
Aber verschone uns bitte mit deinen Weisheiten, wenn du hier nur zu Straftaten aufrufen möchtest.

Sag doch bitte auf welcher Rechtsgrundlage du das machen darfst, wenn du schreibst, dass es erlaubt sei.
 
G

Gast

Gast
Sogar die Polizei rät Gestalkten die Anrufe oder Kontakte HEIMLICH aufzuzeichnen!!!
StGB 201 ist und war mir bekannt.
Das bedeutet aber nicht, dass solche Aufzeichnungen einem Verwertungsverbot unterliegen.
Besonders nicht, wenn damit Straftaten bewiesen werden können.
Interessant: Wenn es im Interesse des Opfers liegt, zählen wohl nur Straftaten, wenn es im Interesse des Staates liegt verwertet ein Richter jede heimliche Aufnahme...



Also bevor man solches juristisches Halbwissen verbeitet, erst mal nach Aussagen von Juruisten Googlen oder direkt fragen.
In solchen Fällen empfehlen auch Juristen heimliche Aufnahmen, da es dafür ein höheres Anliegen gibt.


Bei solchen Straftatbeständen sieht die Rechtsprechung eine geheime Gesprächsaufzeichnung als straffrei im Rahmen des Notwehrrechts an. Ein Erpressungs- oder ein Stalkingopfer darf sich mit Hilfe der Aufzeichung im Rahmen der späteren Verwendung im Prozess gegen den Angriff zur Wehr setzen. Hier liegt keine Strafbarkeit nach § 201 StGB vor.
(Gesprächsaufzeichnung)

Und: Genderwahn • Thema anzeigen - OGH zu heimlichen Tonaufnahmen ( 1Ob172/07m )



Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

Ich würde auch meinen dass es ein "überragendes öffentliches Interesse" ist, wenn man als Bürger eine heimliche Aufnahme von einem Polizistenkontakt macht, wo dieser etwas sagt oder macht was nicht gesetzeskonform ist.
Etwas dass dieser später vor Gericht leugnet.
Warum besteht hier ein "überragendes öffentliches Interesse"?
Weil ein Polizist vor Gericht einen Meineid beginge, und das halte ich für problematischer als wenn das irgendein Bürger macht.
Sogar wenn es nur um einen Rotlichtverstoß oder etwas Zivilrechtliches ginge.
Übrigens: Wenn man eine solches Aufnahme hat, sollte man warten bis der Polizist den Meineid beging, um ihm strafrechtlich und Karrieremäßig einen (Todes?)Stoß zu verpassen.
Wer hat hier Mitleid mit dem Polizisten? Denkt mal drüber nach, wer will einen vor Gericht lügenden Polizisten weiter im Dienst, egal wie klein die Lüge ist?
Da ist es sogar morlaisch geboten zu warten bis er den Meineid beging (oder er die Wahrheit sagt!), um ihn dann mit der Aufnahme Machtmäßig einzuschränken (evtl. auch dass er entlassen wird).





@111kleinbuchstabe

Ich weiß nicht was diese Verschwöringstheorieartigen Sätze damit zu tun haben.
Der Paragraph 201 sollte ersatzlos gestrichen werden.
Trotzdem sollte es dem Staat verboten sein ohne Hürden jeden aufzuzeichnen wie er gerade luszig ist.
Es ist ja auch heute so, dass Polizisten nicht einfach ohne den begründeten Verdacht einer Straftat gegen jemand ermitteln können, ihn observieren usw.. Dies darf aber jeder Bürger wie er lustig ist.
Nichts anderes machen Detektive, und die haben keinen besonderen rechtlichen Status.
Wenn ich als Bürger einen Polizisten abservieren will, um z.B. rauszubekommen wo er wohnt, ist das absolut legal.
Auch wenn das ein paar Besuchern hier nicht passt.
Nein, das ist kein "Nachstellen", denn "Stalking" hat das Ziel den anderen zu belästigen. Dauerhaft.
Bei so einer Observation liegt es aber in der Natur der Sache dass man nicht will dass der Observierte nichts davon mitbekommt.
Außerdem endet sie, wenn man die gewünschten Daten hat. Beim "Nachstellen" gibt das Gesetz vor dass es anhaltend sein muss.


Stalking mit heimlicher Videoaufzeichnung beweisbar:
Stalking mit heimlicher Videoaufzeichnung beweisbar | MDR.DE




@Rhenus


Nicht von sich auf andere schließen.
"Meine" Sendungen sind nano, Kulturzeit, Global, Der Blogger, Forschung Aktuell (DLF-Radio) usw..


Sag doch bitte auf welcher Rechtsgrundlage du das machen darfst, wenn du schreibst, dass es erlaubt sei.
Wie gewünscht oben geschehen. Und jetzt bitte nicht "argumentieren", dass es bei einem anhaltenden Stalker etwas andere wäre, als in diesem hier abgeschlossenen Fall. So ein Stalker der regelmäßig anruft soll ein größeres Problem/Vergehen sein als das hier?
Aber ist schon recht Rhenus (als wenn der Name nicht anonym wäre!), die TO-Eröffnerin hat es ja mehr oder weniger "freiwillig" gemacht, daher steht es unter ein paar belästigenden Anrufen.....
 

Rhenus

Urgestein
Mensch Gast,

das hättest du besser gepfiffen!

Es ist schon nervig auf so was zu antworten, so beschränke ich mich auch nur auf zwei Punkte.
Ich möchte auch sagen warum, sonst hätte ich auf so ein unqualifiziertes Posting gar nicht geantwortet.

Genau wie du suchen einige hier in Google nach Quellen, die sie in der Argumentation verwenden können. Das kann sogar hilfreich sein.
Doch so wie bei dir Gast, dem es dann egal ist, was sie du findest und im welchem Zusammenhang es steht, wird es sogar gefährlich für andere.
Denn wenn du meinst es passt, dann wird’s halt für passend erklärt.

Da hier aber andere auch lesen und halten das wohlmöglich für fundiertes Wissen, was du hier verbreitest, stelle ich zwei Dinge klar.

Also bevor man solches juristisches Halbwissen verbeitet, erst mal nach Aussagen von Juruisten Googlen oder direkt fragen.
In solchen Fällen empfehlen auch Juristen heimliche Aufnahmen, da es dafür ein höheres Anliegen gibt.
Ganz toller Satz!

So, so...
Sollte man das so machen wie du, der aus Österreichischen Quellen (Gesetzen) zitiert und das für Deutsches Recht erklären möchte?
Zu dumm, es passte gerade so schön...
Oder auch nicht, hättest weiter lesen müssen, aber egal.

Natürlich kann es angebracht sein ein Telefon abzuhören und das zur Strafverfolgung, als verwertbaren Beweis, einbringen.

Doch dafür benötigt man nur eine Kleinigkeit....
Eine Genehmigung des Zuständigen Richters!

Wobei wir dann auch dazu kommen, was der Staat darf.
Auch die Polizei muss sich diese Genehmigung ausstellen lassen.

Dann noch eine Winzigkeit, ist dir entgangen, aber na ja...
Bei einem Stalking geht der Täter aktiv gegen das Opfer vor.
Das Opfer ist in einer Abwehrsituation.

Wir hatten es hier jedoch mit dem Fall zu tun, dass geraten wurde das Opfer solle mit Abhörmethoden gegen den mutmaßlichen Täter aktiv vorgehen, um ihm eine Falle zu stellen.
Merkst du den kleinen Unterschied?

Alles Klar?
 
Genau das würde ich auch machen....
Einfach in eine Falle locken.....

Oder ich würde den Stalker einfach aufnehmen, sobald er was falsches sagt....
Dem Anwalt und dem Richter dann vorspielen.... Irgenwe würde ich diesen Verbrecher schon kriegen.... Nur etwas schlauer denken....
 

Empath17

Mitglied
Ich bin nochmal. Zum Thema Beweise

Die Aussage hat auch eine Beweiseskraft.

Wenn du auf die Polizei zugehst, hast du den Vorteil dir wird man glauben. Du stehst als Geschädigte da, was ja auch der richtige Verlauf wäre.

Da du die Wahrheit sagst, kannst du mit echten Emotionen erzählen. Und kein normaler Mensch kann dann diese Gefühle übersehen/-hören. Nicht aufgeben. Wir stehen hinter dir, bring diesen Mistkerl zur Strecke.
 
Ich bin nochmal. Zum Thema Beweise

Die Aussage hat auch eine Beweiseskraft.

Wenn du auf die Polizei zugehst, hast du den Vorteil dir wird man glauben. Du stehst als Geschädigte da, was ja auch der richtige Verlauf wäre.

Da du die Wahrheit sagst, kannst du mit echten Emotionen erzählen. Und kein normaler Mensch kann dann diese Gefühle übersehen/-hören. Nicht aufgeben. Wir stehen hinter dir, bring diesen Mistkerl zur Strecke.
Der Meinung bin ich auch... Wenn man die Wahrheit erzählt, ist es ganz anders als wenn man Lügen würde... Denn Lügen kommen meistens immer raus.... Und die Justiz ist auch so schlau das die da nich locker lassen bis die Wahrheit raus kommt da kann der Lehrer es wenden und drehen wie er möchte! Viel Erfolg wünsche ich dir und bleib Stark und lass dich nicht Unterkriegen :daumen:
 

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