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Vom Lehrer verführt und vergewaltigt

G

Gast

Gast
Woher weißt Du das Patch?
(Warst Du dabei?)

LG
Aloha
was mir auffiel, diese Stelle im 1. Beitrag:

etwa so: .. als ES vorbei war ..

Es blieb offen, WAS war vorbei? Phantasie kann man ja einsetzen, aber was passierte tatsächlich oder wurde es schon genannt, ich habe nicht alles gelesen.

was eine Vergewaltigung ist, wird vom Gesetz her definiert.
was es für die betroffene Person bedeutet, steht in keinem Gesetz.
 

°°°abendtau°°°

Sehr aktives Mitglied
Wie hier schön erwähnt wurde wären die Vorwürfe unter Aspekt einer Vergewaltigung vor Gericht nicht haltbar...
Sagt wer? :D
ALLERDINGS:

Da sexueller Verkehr zwischen Schülern und Lehrern nirgendwo gerne gesehen wird könnte sie den Vorfall melden und dann weiter sehen..
Das würde bedeuten, eben weil es nirgendwo gern gesehen wird, auch dort möchte die fassade rein bleiben.:D
Solche Verharmlosungen müßten echt unter Strafe gestellt werden. :cool:
der Lehrer würde vermutlich seine Stelle verlieren und seine Ehe würde zerbrechen...
Ist natürkich eine ganz, ganz schlimme Sache. Der arme Lehrer. Sowas MUß sofort bestraft werden. Ohne Bewährung! :D

Das ist zwar nicht das gleiche wie eine Gefängnisstrafe aber MIR würde das eine gewisse Genugtuung verschaffen...
Nun stell Dir mal vor, es wäre Deine Tochter! Wie sieht dann die/Deine Strafe aus? :D

Es war keine Vergewaltigung. Sondern Unzucht mit Abhängigen. Auch strafbar. Ich würde es dem Schulamt melden. Vielleicht ist schon ähnliches vorgefallen.
Nun stell Dir mal vor, es wäre Deine Tochter! Wie sieht dann die/Deine Strafe bei Unzucht aus? :D Unzucht
Wir schreiben 2011!

was mir auffiel, diese Stelle im 1. Beitrag:

etwa so: .. als ES vorbei war ..

Es blieb offen, WAS war vorbei? Phantasie kann man ja einsetzen, aber was passierte tatsächlich oder wurde es schon genannt, ich habe nicht alles gelesen.
Also da braucht man nun wirklich keine Phantasie. Ließ doch einfach alles!
Wirst ja nu nicht gerade einen IQ von einer Stubenfliege haben, um zu erkennen das das -ES- mit dem Thema zu tun hat.:p Eine Beschreibung bpm Tathergang in allen Einzelheiten, wäre biussle viel verlangt, oder? zumal wir hier nicht bei Gericht sind. Selbst dort nicht erwartet, da das nicht zum Wohle des Kindes wäre!

(Thema Retraumatisieung bei Gericht)
.
Versteckter Text, Trigger-Gefahr:


Kurzfassung
Wenn Kinder und Jugendliche Opfer von körperlicher und/oder sexueller
Gewalt geworden sind, so haben sie meist ein Trauma hinter sich.
Im Falle einer Anzeige bei der Polizei wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet,
was möglicherweise beim Opfer zu einer Retraumatisierung führen könnte.
Kinder und Jugendliche und deren Bezugspersonen haben, wenn sie von
körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen sind und ein Strafverfahren eingeleitet
worden ist, gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale und juristische
Prozessbegleitung.
Prozessbegleitung hat zum Ziel, eine mögliche Retraumatisierung bei Kindern
und Jugendlichen zu verhindern oder zu mildern.


Quelle: Theresia Ruß Diplomarbeit Pdf-Seite 3


was eine Vergewaltigung ist, wird vom Gesetz her definiert.
was es für die betroffene Person bedeutet, steht in keinem Gesetz.
Da schieb mal der TE Klara das Gesetzbuch rüber! Aber ließ es bitte vorher! :D

Hi Aloha,

habe ich Abwehr oder ein "Nein!" überlesen?
Ich finde es immer weider schön, wenn man drauf rumpocht, dass kein NEIN vom OPFER kam. Dabei hätte sich doch der Lehrer selber ein STOP geben M Ü S S E N! Aber das ist ja nicht relvant. Der Täterschutz geht ja vor. Sich in die (nicht) Möglichkeiten des Opfers hineindenke, ist zu viel verlangt. Stadessen wird sich um Beriflichkeiten gestritten. GENAU so kommt das bei mir an. Mit dem Wort Unzucht, wird aktiver Verharmlosing betrieben. Das kann man locker Täterschutz nennen. Auch Tätersprache genannt.

Das solche Aussagen genau dazu führen, dass Opfer NICHT reden werden, weil ihnen nicht geglaubt wird und/oder verharmlost wird, darüber wird nicht nachgedacht.

Ja ja... der arme Lehrer. :eek: Was man Klara angetan hat, ist scheiß egal, oder wie? Das sie/Betroffene bei diesen traumatiesierenden Ereigniss überhaupt nicht fähig sind adäquat zu reagieren, wird schlicht ausgeblendet. Man man man... :mad: Das sind traumatisierende Schockzustände. Da reagiert man nun mal nicht normal!
Wikipedia...#Speechless_Terror


Mal zur Erinnerung:
Es ist schon einige Monate her, aber ich komme nicht darüber hinweg. Zu der Zeit war ich noch Schülerin der 10. Klasse einer Realschule.
Ich habe diesem Mann vertraut......
Der § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen, ist das mindeste was hier in Frage kommt. Weil schon der Versuch strafbar ist!!!




 

Tuesday

Aktives Mitglied
So und nun noch was zu den Erwachsenen hier im Thread, vor allen an Dich Hans. Haltet doch mal den Ball flach. Glaubt ihr mit so einer Diskussion die ihr gerade hier im Moment führt, helft ihr Klara wirklich??? Also ich glaube ihr erschreckt sie ziemlich heftig und das ist eher negativ, als was Positives für sie.
Wenn hier irgendetwas erschreckend ist, dann wohl die Strategie, ihr einreden zu wollen, dass da ja schließlich gar nichts gewesen ist, weil sie sich nicht gewehrt hat.

Aber das eben so, wenn man den Täter nicht mindestens kastriert hat, wird das Opfer als selbst schuld dargestellt. Wie das Menschen tun können, die von sich behaupten, selbst Opfer zu sein, ist mir unverständlich. Aber vielleicht sind ja auch sie diejenigen, die keine Opfer sind. Wer weiß.

Es ist natürlich völlig unverständlich, warum die TE "ES" nicht in allen Einzelheiten hier erzählt, damit man genau feststellen kann, ob es eine Vergewaltigung war. So ein doofes Opfer aber auch! *kotz*
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
Das sind traumatisierende Schockzustände. Da reagiert man nun mal nicht normal!
Das hat die Natur auf diese Weise eingerichtet, weil es das Überleben in einer fremdbestimmten Situation möglich macht (wenn auch nicht garantiert).
Das solche Aussagen genau dazu führen, dass Opfer NICHT reden werden
Opfer sind doch nicht verpflichtet, zu reden. Das ist eine moderne Erfindeung der Kommunikationsgesellschaft. Und das moralische Druckargument steht dahinter, es müssen andere Opfer dadurch geschützt werden.
Ja ja... der arme Lehrer. :eek: Was man Klara angetan hat, ist scheiß egal, oder wie?
Es ist ja nicht, dass es keine Gesetze dagegen gäbe. Falls der Kerl denn was Ungesetzliches getan hat (das scheint der Fall), dann setzt er sich jeden Tag und mit jedem Opfer einem höheren Risiko aus, dass ein Opfer sich bemerkbar macht.

Und wenn man dem Opfer ratschlagt, wie es sich denn konkret wehren soll, kann der Kerl logischerweise argumentieren, die anderen waren gemeinsam gegen ihn und haben das Opfer in deren Sinne beratschlagt. Also sich als (indirektes) Opfer der Helferlein darstellen.
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
wird das Opfer als selbst schuld dargestellt.
Selber schuld zu sein bedeutet, die Situation im Griff gehabt zu haben. Son Unterbewusstsein ist gar nicht doof.

Und ich denke mal, das wendeten viele (jetzt alte) Leute an, die in früheren Jahrzehnten ohne die heutzutage verpflichtende Therapie auskamen (mussten).

Und auf diese Weise haben sie die Ereignisse in ihr Leben eingewoben und es wurde Teil ihres Lebens.
 

Rhenus

Urgestein
Vielleicht sollte man das Thema nicht "tot reiten“, weil die Te sich nicht mehr meldet.
Und die ganzen Spekulationen und Unterstellungen bringen eh nichts.

Ein diesbezüglicher Straftatbestand ist genau definiert im Gesetz und man kann beklagen das es so und nicht anders ist, demnach muss dem Täter erkennbare Gegenwehr entgegengebracht werden.

Ich halte das auch nicht für Täterschutz, da wären zuerst andere Dinge zu nennen.

Ansonsten steht jedem frei sich an den Petitionsausschuss des Bundestages zu wenden, um eine diesbezügliche Gesetzesänderung herbei zu führen.
Doch ins Blaue hinein etwas zu interpretieren, aus diesen ungenauen und verschlüsselten Sätzen der TE, halte ich für Kanonen auf Spatzen geschossen. Denn letztlich geht es den Beiträgen nach mehr um eine Stellvertreter Diskussion.

Und der TE’in helfen kann man nur in einem Dialog, dies ist mangels Mitwirkung der TE nicht möglich.

LG
Rhenus
 

Burbacher

Aktives Mitglied
Offen gesagt, bin ich jetzt ziemlich irritiert. Ich hatte mich neulich in der Sache sehr eindeutig positioniert und dafür sogar Prügel bezogen. Verbal, natürlich.
Was die Schreiberin hier schildert, wäre, unterstellt es war so, ein Straftatsbestand, der dem Verfolgszwang unterliegt.
Da dies ein öffentliches Forum ist, müsste die Staatsanwaltschaft zwangsläufig ermitteln, wenn ihr diese Geschichte zur Kenntnis käme. Für den Beschuldigten hätte dies sehr ernste Konsequenzen. Er wäre nicht nur seinen Lehrerjob los, sondern handelte sich auch mit Sicherheit eine Freiheitsstrafe ein.
Ich frage mich zudem, und das ist nicht polemisch gemeint, ob die Forums-Verantwortlichen nicht ihrerseits tätig werden müssten. Im weitesten Sinne käme sonst nämlich möglicherweise die Vorhaltung der Strafvereitelung oder aber der unterlassenen Hilfeleistung zum Tragen.

Wie gesagt, bin jetzt ratlos, nachdem das Thema mit aktuellen Ergänzungen wieder hochgezogen wurde. Das schüttelt mich wirklich hin und her.

Hans
 

Rhenus

Urgestein
Grüß dich Hans,

eine bloße vage Behauptung und dazu anonym, reicht nicht aus, um eine Strafverfolgung einzuleiten.
Das macht keine Staatsanwaltschaft.
Dazu wäre auch eine Anzeige des mutmaßlichen Opfers notwendig.
Ich weiß wirklich nicht, was die Hysterie soll.
Auch verstehe ich nicht, was du immer der Forenleitung an angeblicher Versäumnisse unterstellst.
Ich versuche das mal zu erklären.

Von einer Straftat lediglich zu "wissen" ist nicht strafbar. Wobei hier ja gar nichts feststeht.
Nur ein schweres Verbrechen müsste dann angezeigt werden, wenn man das Verbrechen durch die Anzeige noch verhindern könnte!
Wenn es vollendet ist, so ist die Nichtanzeige nicht strafbar.

Ich denke, es wäre gut, wenn wir alle auf die tatsächlichen Fakten zurück kommen.
Genau so gut könnte man einen Zettel auf der Straße finden.

LG
Rhenus
 

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