Micky
Sehr aktives Mitglied
Kostenfaktor Kind---durch DICH aber erzeugt!
Ich würde mit dem JA keine mails--und vor allem NIEMALS Telefonate tauschen.
Hier wäre wohl eine Überprüfung
-entweder Deines Pfändungsfreibetrages durch das AG
-oder eine Überprüfung der Kosten und der SEHR FRAGWÜRDIGEN Drohung durch das Familiengericht sinnvoll?
Gegen die "Bescheide" kann man Rechtsmittel einlegen?
Dann müßte ein Widerspruchsbescheid ergehen--der wäre dann vorm Gericht anfechtbar?
Ich weiß allerdings nicht, welches Gericht zuständig ist für "Elternanteile"--> Familiengericht,Finanzgerichtshof oder Verwaltungsgericht?
Das müßte aus den Bescheiden hervorgehen?
Deinen INDIVIDUELLEN Pfändungsfreibetrag kannst Du unter Mitnahme aller Unterlagen --> Fahrtkosten! Zusatzkosten des Arbeitsweges generell... ggf. "höhere Wohnkosten wg.regionaler Durchschnittsmieten oberhalb der sonst angesetzten Beträge" wohl am schnellsten und "kostengünstigsten" überprüfen lassen.
Es wäre hierbei interessant,ob Du nicht "wegen des Kindes" sowieso auch höhere Freibeträge hättest--SOLANGE DU DAS SORGERECHT HAST ?!
Wäre nicht der Wechsel des Kindes komplett zu Dir mit ambulanter Betreuung/Therapie viel sinnvoller?
Solange Du noch das Sorgerecht hast,könntest Du auch DIESBEZÜGLICH lieber das Familiengericht bei Dir anrufen ,dort eine "Feststellungsklage" oder so ähnlich machen lassen?
Kann nicht DEIN KIND klagen auf "Beendigung des Heimauffenthaltes/Änderung der Therapieform /Änderung der zu gewährenden Hilfen "?
Du solltest in Deinen Kontakten zu den JA-Mitarbeitern eher zurückhaltend sein mit mißdeutbaren Sätzen.
In Aussicht zu stellen,daß Du WEGEN DER PFÄNDUNG/WEGEN DER KOSTEN dann das Kind "rausnehmen mußt", kann Dir als "Nötigung" gedreht werden!
Andererseits ist ein Drohen mit "Entzug des Sorgerechtes wegen Ende der elterlichen Finanzkraft" auch mehr als schräg..und wirkt nötigend--> "Drohen mit einem ERHEBLICHEN Übel".
Besser wäre hier ein zwischengeschalteter Anwalt -- wenn er "im Namen des Kindes" tätig ist
(NOCH hast Du das Sorgerecht,um ihn zu beauftragen im Namen Deines Sohnes!!!) ,
sollten seine Kosten über Beratungshilfe/Gerichtskostenhilfe abrechenbar sein.
Wurdest Du denn ÜBERHAUPT ausreichend informiert über die KONKRETEN Kosten und DEINEN dann fälligen Anteil?
Wenn Du der Hilfe zwar zugestimmt hast,Dir aber NICHT diese riesigen Summen bekannt waren --dem JA hingegen Deine gerade erst frische Inso, ist evl. hier eine "Überrumpelung" gemacht worden?
Gab es Möglichkeiten,verschiedene Unterbringungen abzuwägen in Übereinstimmung mit den Mitteln der Eltern?
Gibt es DEFINITIV nur DIESE TEURE HEIMFORM ? Bis wann soll diese denn dauern?
Micky
Ich würde mit dem JA keine mails--und vor allem NIEMALS Telefonate tauschen.
Hier wäre wohl eine Überprüfung
-entweder Deines Pfändungsfreibetrages durch das AG
-oder eine Überprüfung der Kosten und der SEHR FRAGWÜRDIGEN Drohung durch das Familiengericht sinnvoll?
Gegen die "Bescheide" kann man Rechtsmittel einlegen?
Dann müßte ein Widerspruchsbescheid ergehen--der wäre dann vorm Gericht anfechtbar?
Ich weiß allerdings nicht, welches Gericht zuständig ist für "Elternanteile"--> Familiengericht,Finanzgerichtshof oder Verwaltungsgericht?
Das müßte aus den Bescheiden hervorgehen?
Deinen INDIVIDUELLEN Pfändungsfreibetrag kannst Du unter Mitnahme aller Unterlagen --> Fahrtkosten! Zusatzkosten des Arbeitsweges generell... ggf. "höhere Wohnkosten wg.regionaler Durchschnittsmieten oberhalb der sonst angesetzten Beträge" wohl am schnellsten und "kostengünstigsten" überprüfen lassen.
Es wäre hierbei interessant,ob Du nicht "wegen des Kindes" sowieso auch höhere Freibeträge hättest--SOLANGE DU DAS SORGERECHT HAST ?!
Wäre nicht der Wechsel des Kindes komplett zu Dir mit ambulanter Betreuung/Therapie viel sinnvoller?
Solange Du noch das Sorgerecht hast,könntest Du auch DIESBEZÜGLICH lieber das Familiengericht bei Dir anrufen ,dort eine "Feststellungsklage" oder so ähnlich machen lassen?
Kann nicht DEIN KIND klagen auf "Beendigung des Heimauffenthaltes/Änderung der Therapieform /Änderung der zu gewährenden Hilfen "?
Du solltest in Deinen Kontakten zu den JA-Mitarbeitern eher zurückhaltend sein mit mißdeutbaren Sätzen.
In Aussicht zu stellen,daß Du WEGEN DER PFÄNDUNG/WEGEN DER KOSTEN dann das Kind "rausnehmen mußt", kann Dir als "Nötigung" gedreht werden!
Andererseits ist ein Drohen mit "Entzug des Sorgerechtes wegen Ende der elterlichen Finanzkraft" auch mehr als schräg..und wirkt nötigend--> "Drohen mit einem ERHEBLICHEN Übel".
Besser wäre hier ein zwischengeschalteter Anwalt -- wenn er "im Namen des Kindes" tätig ist
(NOCH hast Du das Sorgerecht,um ihn zu beauftragen im Namen Deines Sohnes!!!) ,
sollten seine Kosten über Beratungshilfe/Gerichtskostenhilfe abrechenbar sein.
Wurdest Du denn ÜBERHAUPT ausreichend informiert über die KONKRETEN Kosten und DEINEN dann fälligen Anteil?
Wenn Du der Hilfe zwar zugestimmt hast,Dir aber NICHT diese riesigen Summen bekannt waren --dem JA hingegen Deine gerade erst frische Inso, ist evl. hier eine "Überrumpelung" gemacht worden?
Gab es Möglichkeiten,verschiedene Unterbringungen abzuwägen in Übereinstimmung mit den Mitteln der Eltern?
Gibt es DEFINITIV nur DIESE TEURE HEIMFORM ? Bis wann soll diese denn dauern?
Micky
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