Hallo!
Was dir hier ja schon auf angeraten wurde, rate ich dir auch sehr dringend. Einen FACHanwalt zu Rate ziehen.
Das zweite was mir aufgefallen ist, das dein Kind in einer Einrichtung vom `Jugendamt´ ist um die Probleme die er hat bzw. hatte zu beseitigen (das ist doof ausgedrückt, aber ich hoffe du verstehst es nicht falsch).
Wer von euch Elternteilen hat den Antrag unterschrieben? Wer wurde von euch beiden über die Kosten aufegklärt? So blöd es jetzt klingt, aber gab es zufälligerweise unabhängige Zeugen, die ein Hilfeplangespräch mit bekommen haben?
Hast du schon mal bei der Krankenkasse deines Kindes nachgefragt? Ist nur so eine Idee. Denn wenn dein Kind diese Probleme hat / hatte, muss doch ein Arzt dein kind untersucht haben. Vielleicht hast du die Möglichkeit das alles oder auch nur ein Teil der Kosten über die Krankenkasse abwickeln zu lassen.
Was den Hilfeplan noch angeht; Da muss eine Zeitangabe abgemacht worden sein, wielange und so, schau mal nach, was du oder deine getrenntlebende Frau unterschrieben hast /hat, falls ihr etwas unterschrieben habt. MERKE; Auch beim Amt sind mündliche Absprachen nicht nachweis.- bzw. anwendbar (Auch wenn es gerne versucht wird). Auch beim Familiengericht eigentlich nicht durchsetzbar, auch wenn viele Familienrichter gerne nach den Aussagen des Jugendamtes gehen.
Falls du dich respektlos behandelt fühlst vom Jugendamt, kann man sich auch an den Vorgesetzten wenden oder dem lieben zuständigen Herrn vom Jugendamt direkt sagen, das er dich mit Respekt behandelt kann. §1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Leider viel zu wenig beachtet auf dieser Welt.
Das Sorgerecht komplett zu entziehen sollte bei anständigen Gerichten schwer sein, aber das Aufenthalstbestimmungsrecht bekommt ein Jugendamt leicht. Auch wenn viele sagen, das das Aufenthalstbestimmungsrecht gar nichts aussagt, aber es entscheidet, wie es schon aussagt, über den Aufenthalt deines Kindes.
Was ich dir auf alle Fälle als Tipp geben kann, lass dir alles, aber wirklich alles schriftlich geben und NIEMALS allein ein Gespräch mit Behördenmitarbeitern führen. So dumm das klingt, aber wenn es um das Jugendamt geht ist man als Elternteil immer aufgeregt und durcheinander. Verständlich weil es um das eigene Kind geht, aber das wird häufig missverstanden von den Mitarbeitern. Vor allem wenn die es gerade gut in `den Kram passen´.
Solltest du Probleme mit dem zuständigen Sachbearbeiter haben, kannst du den auch wechseln. Natürlich brauchst du dafür stichhaltige feste Gründe.
Aber wie gesagt, such dir ganz ganz schnell einen FACHanwalt.
Ich wünsch dir viel Glück und viel Erfolg. Ich drück dir die Daumen.
Pam07
Was dir hier ja schon auf angeraten wurde, rate ich dir auch sehr dringend. Einen FACHanwalt zu Rate ziehen.
Das zweite was mir aufgefallen ist, das dein Kind in einer Einrichtung vom `Jugendamt´ ist um die Probleme die er hat bzw. hatte zu beseitigen (das ist doof ausgedrückt, aber ich hoffe du verstehst es nicht falsch).
Wer von euch Elternteilen hat den Antrag unterschrieben? Wer wurde von euch beiden über die Kosten aufegklärt? So blöd es jetzt klingt, aber gab es zufälligerweise unabhängige Zeugen, die ein Hilfeplangespräch mit bekommen haben?
Hast du schon mal bei der Krankenkasse deines Kindes nachgefragt? Ist nur so eine Idee. Denn wenn dein Kind diese Probleme hat / hatte, muss doch ein Arzt dein kind untersucht haben. Vielleicht hast du die Möglichkeit das alles oder auch nur ein Teil der Kosten über die Krankenkasse abwickeln zu lassen.
Was den Hilfeplan noch angeht; Da muss eine Zeitangabe abgemacht worden sein, wielange und so, schau mal nach, was du oder deine getrenntlebende Frau unterschrieben hast /hat, falls ihr etwas unterschrieben habt. MERKE; Auch beim Amt sind mündliche Absprachen nicht nachweis.- bzw. anwendbar (Auch wenn es gerne versucht wird). Auch beim Familiengericht eigentlich nicht durchsetzbar, auch wenn viele Familienrichter gerne nach den Aussagen des Jugendamtes gehen.
Falls du dich respektlos behandelt fühlst vom Jugendamt, kann man sich auch an den Vorgesetzten wenden oder dem lieben zuständigen Herrn vom Jugendamt direkt sagen, das er dich mit Respekt behandelt kann. §1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Leider viel zu wenig beachtet auf dieser Welt.
Das Sorgerecht komplett zu entziehen sollte bei anständigen Gerichten schwer sein, aber das Aufenthalstbestimmungsrecht bekommt ein Jugendamt leicht. Auch wenn viele sagen, das das Aufenthalstbestimmungsrecht gar nichts aussagt, aber es entscheidet, wie es schon aussagt, über den Aufenthalt deines Kindes.
Was ich dir auf alle Fälle als Tipp geben kann, lass dir alles, aber wirklich alles schriftlich geben und NIEMALS allein ein Gespräch mit Behördenmitarbeitern führen. So dumm das klingt, aber wenn es um das Jugendamt geht ist man als Elternteil immer aufgeregt und durcheinander. Verständlich weil es um das eigene Kind geht, aber das wird häufig missverstanden von den Mitarbeitern. Vor allem wenn die es gerade gut in `den Kram passen´.
Solltest du Probleme mit dem zuständigen Sachbearbeiter haben, kannst du den auch wechseln. Natürlich brauchst du dafür stichhaltige feste Gründe.
Aber wie gesagt, such dir ganz ganz schnell einen FACHanwalt.
Ich wünsch dir viel Glück und viel Erfolg. Ich drück dir die Daumen.
Pam07