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Vom Jugendamt ruiniert und gegängelt....!

Hallo!
Was dir hier ja schon auf angeraten wurde, rate ich dir auch sehr dringend. Einen FACHanwalt zu Rate ziehen.
Das zweite was mir aufgefallen ist, das dein Kind in einer Einrichtung vom `Jugendamt´ ist um die Probleme die er hat bzw. hatte zu beseitigen (das ist doof ausgedrückt, aber ich hoffe du verstehst es nicht falsch).
Wer von euch Elternteilen hat den Antrag unterschrieben? Wer wurde von euch beiden über die Kosten aufegklärt? So blöd es jetzt klingt, aber gab es zufälligerweise unabhängige Zeugen, die ein Hilfeplangespräch mit bekommen haben?
Hast du schon mal bei der Krankenkasse deines Kindes nachgefragt? Ist nur so eine Idee. Denn wenn dein Kind diese Probleme hat / hatte, muss doch ein Arzt dein kind untersucht haben. Vielleicht hast du die Möglichkeit das alles oder auch nur ein Teil der Kosten über die Krankenkasse abwickeln zu lassen.
Was den Hilfeplan noch angeht; Da muss eine Zeitangabe abgemacht worden sein, wielange und so, schau mal nach, was du oder deine getrenntlebende Frau unterschrieben hast /hat, falls ihr etwas unterschrieben habt. MERKE; Auch beim Amt sind mündliche Absprachen nicht nachweis.- bzw. anwendbar (Auch wenn es gerne versucht wird). Auch beim Familiengericht eigentlich nicht durchsetzbar, auch wenn viele Familienrichter gerne nach den Aussagen des Jugendamtes gehen.

Falls du dich respektlos behandelt fühlst vom Jugendamt, kann man sich auch an den Vorgesetzten wenden oder dem lieben zuständigen Herrn vom Jugendamt direkt sagen, das er dich mit Respekt behandelt kann. §1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Leider viel zu wenig beachtet auf dieser Welt.

Das Sorgerecht komplett zu entziehen sollte bei anständigen Gerichten schwer sein, aber das Aufenthalstbestimmungsrecht bekommt ein Jugendamt leicht. Auch wenn viele sagen, das das Aufenthalstbestimmungsrecht gar nichts aussagt, aber es entscheidet, wie es schon aussagt, über den Aufenthalt deines Kindes.

Was ich dir auf alle Fälle als Tipp geben kann, lass dir alles, aber wirklich alles schriftlich geben und NIEMALS allein ein Gespräch mit Behördenmitarbeitern führen. So dumm das klingt, aber wenn es um das Jugendamt geht ist man als Elternteil immer aufgeregt und durcheinander. Verständlich weil es um das eigene Kind geht, aber das wird häufig missverstanden von den Mitarbeitern. Vor allem wenn die es gerade gut in `den Kram passen´.

Solltest du Probleme mit dem zuständigen Sachbearbeiter haben, kannst du den auch wechseln. Natürlich brauchst du dafür stichhaltige feste Gründe.
Aber wie gesagt, such dir ganz ganz schnell einen FACHanwalt.

Ich wünsch dir viel Glück und viel Erfolg. Ich drück dir die Daumen.

Pam07
 
Danke für den Zuspruch!!!:daumen:

Ich werde morgen früh gleich mit der Rechtschutz telefonieren und dann umgehend zu einem Anwalt gehen.

Am meisten Ärgert mich, das ich diese Hilfe vom JA erbeten habe und mir nun in den Allerwertesten getreten wird!

Ich habe damals erkannt, das meine Ex mit unserem ADHS Kranken Sohn nicht klar kommt! Diese Kinder sind nunmal schwierig zu Erziehen und brauchen Regeln und klare Ansagen! Sie konnte das leider nicht umsetzen und so wollte ich ihr und vor allem dem Kind nur helfen!
Inzwischen bin ich mir nicht mehr sicher, ob dieser Schritt so gut war.

Meinem Sohn hat er zweifelsohne gut getan und er entwickelt sich prima! Aber wo bleibe ich bei dieser Geschichte?

Sicher geht es IMMER um die Kinder und deren Wohl, aber manchmal sollte man neben dem ganzen Geld und Kosten-Gedöns auch an die betroffenen Menschen denken...! 🙁

Ich will hier nicht klagen, das es mir schlecht geht. Aber nach 7 Jahren Regelinsolvenz, viel nervenaufreibender Krieg mit Gerichten, einer gescheiterten Selbständigkeit als kleine Spedition habe doch auch ich es verdient mal zur Ruhe zu kommen, mal wieder durchatmen zu können und vor allem mal wieder zu LEBEN!!!!
 
Mir stellt sich die Frage, ob die überhaupt Rückstände nach einem halben Jahr fordern dürfen. Durchschnittsgehalt? Bei einem Schichtarbeiter? Dann müsste doch monatlich am Reallohn berechnet werden. Was verlangen die denn von Deiner Ex?

Und die Sache mit der Inobhutnahme ist wieder so ein hirnverdrehtes Ding von denen. Das ist NÖTIGUNG! Zahl oder wir nehmen dir das Kind weg. Geh zu einem Anwalt. Das stößt denen zwar besonders sauer auf, aber wenn sie merken, dass sie dir Angst machen können, werden sie es immer wieder tun. Sollte sich z.B. deine Lebenssituation dahingehend ändern, dass du deinen Sohn da raus nehmen willst/kannst (natürlich mit der Sicherstellung, dass er weiterhin gut gefördert wird und so), können die auch mit Inobhutnahme kommen, weil es Ihnen nicht passt. Wundert mich, dass du solange mit dem Juamt "gut" gefahren bist.

Anwaltsliste Deutschland / WHITE LIST bei facebook. Da gibt es Rechtsanwälte, die sind nach Postleitzahlen gelistet. Vielleicht hilft das weiter.

Mut und Kraft
ly
 
es stimmt das in manchen ämtern leute arbeiten die da nichts zu suchen haben und es kommt auch immer öfter vor.der rechtliche weg ist lang und beschwerlich.

ich habe noch keine kinder nur einen kleinen hund.wenn es dem schlecht gehen würde und er hilfe braucht würde ich meine autos,häuser und mein letztes hemd verkaufen und das ohne ein augenzwinkern,aber ich bin ja auch nicht aus bayern.
 
@Fahrzeugschein:

Ich versteh nicht ganz den Zusammenhang. Was hat "alles Verkaufen" mit "Bayern" zu tun???

Wenn Du in den vergangenen 20 Jahren nur am Kämpfen bist um zu Überleben, ein Kind hast für das Du die Verantwortung tragen musst, obwohl dir die Kindesmutter ständig Steine in den Weg legt, weil der Einfluß von Oma und den besoffenen Brüdern größer ist als der eigene, dann willst auch Du irgendwann mal wieder LEBEN!!!

Trotzdem dass wir Väter sind haben auch wir noch das RECHT auf ein normales LEBEN!!!!!!! Ich gehe mal davon aus, das ich mit dieser Einstellung nicht gut bei der einen oder anderen alleinerziehenden Mutter ankomme. Aber ich stehe zu dieser Meinung!! Meiner Ex ging es in den letzten 10 Jahren als alleinerziehende Mutter nicht so schlecht. Harz 4, Nebenjob und ab und zu den einen oder anderen Geldschein von Oma und Opa ermöglichten ihr immerhin das sie in einer 4 Zimmer Wohnung lebt, ein Auto hat und im Monat 150 Euro für Zigaretten übrig hat!
 
Hallo Vater1!

Ich würde mich bei der Willkür ggf. an das (Bundes)Justizministerium wenden. Das JA steht leider unter keiner Aufsicht-stelle!

lg.

Liebe Dolphin,

das stimmt zwar, dennoch ist es ein Kampf gegen Windmühlen wenn man mit diesen Ämtern vor Gericht zieht und sich wehren möchte.

Ich werde meinen Rechtschutz bemühen und mich beim Anwalt beraten lassen. Schließlich hab ich auch noch Rechte und nicht NUR Pflichten!
 
Liebe Dolphin,

das stimmt zwar, dennoch ist es ein Kampf gegen Windmühlen wenn man mit diesen Ämtern vor Gericht zieht und sich wehren möchte.

Ich werde meinen Rechtschutz bemühen und mich beim Anwalt beraten lassen. Schließlich hab ich auch noch Rechte und nicht NUR Pflichten!

Ich meinte eher damit eigenes Beschwerde-Recht nutzen nicht Klage-Recht (aus dem Fenster geworfenes Geld gegen JA zu klagen). Rechtsberatung sollte man sowieso nicht ausschließen um eigenes Horizont zu erweitern.

lg.
 
Ich meinte eher damit eigenes Beschwerde-Recht nutzen nicht Klage-Recht (aus dem Fenster geworfenes Geld gegen JA zu klagen). Rechtsberatung sollte man sowieso nicht ausschließen um eigenes Horizont zu erweitern.

lg.


Ich möchte aber Bezweifeln, das ich mit meinem "einfachen" Beschwerderecht sehr weit komme....!

Ich kenne deren Bestimmungen und Möglichkeiten nicht. Daher denke ich, das ein Anwalt das besser durchleuchten kann um mir zu sagen wie meine Rechte sind.

Eigentlich möchte ich nicht Klagen, sondern lediglich den Damen und Herren dort klarmachen, das sie mit mir nicht machen können was sie wollen! Mir scheint, die wollen ihre MACHT demonstrieren und mich auf diese Weise "klein" machen.

LG
 
Liebe Dolphin,

das stimmt zwar, dennoch ist es ein Kampf gegen Windmühlen wenn man mit diesen Ämtern vor Gericht zieht und sich wehren möchte.


Ich werde meinen Rechtschutz bemühen und mich beim Anwalt beraten lassen. Schließlich hab ich auch noch Rechte und nicht NUR Pflichten!

Zu den Punkt; "das stimmt zwar, dennoch ist es ein Kampf gegen Windmühlen wenn man mit diesen Ämtern vor Gericht zieht und sich wehren möchte. "

Nicht unbedingt, denn Nötigung, Erpressung o.ä. sind Straftaten. Auch wenn Jugendamtsmitarbeiter selten bestraft werden. Wie ich schon sagte, Beweise und Zeugen sind das A und O. Wenn du diese hast, zeige diese Leute an.

Zu dem Punkt; "Ich werde meinen Rechtschutz bemühen und mich beim Anwalt beraten lassen. Schließlich hab ich auch noch Rechte und nicht NUR Pflichten".
Welches Mitarbeiter vom Jugendamt sehr gerne vergessen. Nicht nur bei Vätern!!! Denn auch Mütter werden von Mitarbeitern Respektlos behandelt.
Und richtig, DU HAST RECHTE. Notfalls knall es denen vor. Vorallem Art. 1 GG Die Würde des Menschen ist unantastbar. Es ist dein Sohn. Und wenn du deinen Sohn wieder nach Hause holst, mit der fachlichen Kompetenz, dann können die vom Jugendamt wenig ausrichten. Aber du machst das schon. Kopf hoch und viel Glück. ich drück weiterhin die Daumen.
 

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