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Vom Jugendamt ruiniert und gegängelt....!

Kostenfaktor Kind---durch DICH aber erzeugt!

Ich würde mit dem JA keine mails--und vor allem NIEMALS Telefonate tauschen.

Hier wäre wohl eine Überprüfung
-entweder Deines Pfändungsfreibetrages durch das AG

-oder eine Überprüfung der Kosten und der SEHR FRAGWÜRDIGEN Drohung durch das Familiengericht sinnvoll?


Gegen die "Bescheide" kann man Rechtsmittel einlegen?

Dann müßte ein Widerspruchsbescheid ergehen--der wäre dann vorm Gericht anfechtbar?

Ich weiß allerdings nicht, welches Gericht zuständig ist für "Elternanteile"--> Familiengericht,Finanzgerichtshof oder Verwaltungsgericht?

Das müßte aus den Bescheiden hervorgehen?

Deinen INDIVIDUELLEN Pfändungsfreibetrag kannst Du unter Mitnahme aller Unterlagen --> Fahrtkosten! Zusatzkosten des Arbeitsweges generell... ggf. "höhere Wohnkosten wg.regionaler Durchschnittsmieten oberhalb der sonst angesetzten Beträge" wohl am schnellsten und "kostengünstigsten" überprüfen lassen.

Es wäre hierbei interessant,ob Du nicht "wegen des Kindes" sowieso auch höhere Freibeträge hättest--SOLANGE DU DAS SORGERECHT HAST ?!

Wäre nicht der Wechsel des Kindes komplett zu Dir mit ambulanter Betreuung/Therapie viel sinnvoller?

Solange Du noch das Sorgerecht hast,könntest Du auch DIESBEZÜGLICH lieber das Familiengericht bei Dir anrufen ,dort eine "Feststellungsklage" oder so ähnlich machen lassen?

Kann nicht DEIN KIND klagen auf "Beendigung des Heimauffenthaltes/Änderung der Therapieform /Änderung der zu gewährenden Hilfen "?

Du solltest in Deinen Kontakten zu den JA-Mitarbeitern eher zurückhaltend sein mit mißdeutbaren Sätzen.

In Aussicht zu stellen,daß Du WEGEN DER PFÄNDUNG/WEGEN DER KOSTEN dann das Kind "rausnehmen mußt", kann Dir als "Nötigung" gedreht werden!

Andererseits ist ein Drohen mit "Entzug des Sorgerechtes wegen Ende der elterlichen Finanzkraft" auch mehr als schräg..und wirkt nötigend--> "Drohen mit einem ERHEBLICHEN Übel".

Besser wäre hier ein zwischengeschalteter Anwalt -- wenn er "im Namen des Kindes" tätig ist
(NOCH hast Du das Sorgerecht,um ihn zu beauftragen im Namen Deines Sohnes!!!) ,
sollten seine Kosten über Beratungshilfe/Gerichtskostenhilfe abrechenbar sein.

Wurdest Du denn ÜBERHAUPT ausreichend informiert über die KONKRETEN Kosten und DEINEN dann fälligen Anteil?

Wenn Du der Hilfe zwar zugestimmt hast,Dir aber NICHT diese riesigen Summen bekannt waren --dem JA hingegen Deine gerade erst frische Inso, ist evl. hier eine "Überrumpelung" gemacht worden?

Gab es Möglichkeiten,verschiedene Unterbringungen abzuwägen in Übereinstimmung mit den Mitteln der Eltern?

Gibt es DEFINITIV nur DIESE TEURE HEIMFORM ? Bis wann soll diese denn dauern?

Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Micky,

das Jugendamt hat beim gemeinsamen Gespräch keine Aussagen über die Kosten gemacht. Ich hatte zwar angefragt, da hieß es aber nur "mindestens so wie der Unterhalt, wahrscheinlich ein wenig mehr".....
Das die mir aber zu Anfang 480 Euro abknöpfen würden dachte ich nicht! Dabei wurde das Einkommen der letzten Jahre berücksichtigt und nicht das Aktuelle! Da hatte ich noch Dauernachtschicht und hab 400 Euro mehr verdient. Da wäre das kein Problem gewesen.

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und mein Sohn lebte bis Dato bei der Mutter. Bei mir kann er leider nicht leben, da ich nur 50 qm und zwei Zimmer habe. Ausserdem Arbeite ich in Schichten. Das ist dann noch schlechter für ihn! Die Mutter würde das zudem überhaupt nicht zulassen!

Was heisst "Nötigung des Jugendamtes".....!!!?? DIE Nötigen mich doch dazu, die Unterbringung zu beenden! Erst kommt nichts, wieviel ich bezahlen muss, dann kommt die Keule!! Dann wehre ich mich gegen die Kosten und im Endeffekt bin ich der gelackmeierte!

Ich habe den laufenden Kosten von 350 Euro ja zugesagt, aber um Stundung gebeten. Auf jeden Stundungsantrag kam ein Schreiben mit "bezahlen Sie Betrag xx" und nicht mehr! Worauf ich wieder reagiert habe und mitgeteilt habe, das es zuviel ist. Ich habe immer eine Aufstellung meiner Kosten mitgeschickt. Das wurde nie richtig berücksichtigt. Nun haben Sie mich auf die 350 Euro runter gestuft, wollen aber die Rückstände komplett haben!
Das ist auch ok. Aber man sollte mich nebenbei noch Existieren lassen!!!

Die Unterbringung geht vielleicht noch ein 3/4 Jahr. Dann ist mein Sohn soweit, das er wieder Heim darf. Dann werde ich auch die Rückstände begleichen! Aber das JA lässt sich auf nichts ein! Minimum 450 Euro soll ich bezahlen! Dazu kommen noch Besuche und Fahrtkosten. Die Einrichtung ist immerhin 85 km von mir entfernt. Meistens hole ich ihn, fahr ihn zu seiner Mutter und dann selbst nach Hause. Dann hab ich mal eben 350 km hinter mir!
Diese Kosten muss ich auch noch tragen!!!
Wenn ich bei ihm bin, kostet es auch Geld für Essen und Unterehmungen. Und die sind Teuer!! Jeder weiss was ein Besuch im Spaßbad oder im Freizeitpark kostet! Das JA interessiert das aber nicht!

Eigentlich bin ich am Ende meiner Weisheit! So wie es aussieht muss ich mich dem JA beugen, was bedeutet, das ich finanziell auch am Limit bin! Zumal ich wie gesagt, während der Inso keine Rücklagen bilden konnte! Die Besuche bei meinem Sohn müsste ich dann einschränken, seine Mutter müsste dann selbst zu ihm fahren und ihn holen, was für sie wiederum ein Problem ist, wei sie auch 75 km einfache Strecke hat. Sie muss das mit dem Zug fahren. Sie Arbeitet nur Teilzeit und kann sich auch nicht viel leisten! Von ihr bekommt das JA lediglich das Kindergeld.
 
wieso musst du dich beugen?

geh zu einem anwalt! lass dich beraten!

wenn du unterhaltspflichtig für deinen sohn bist, dann können sie von dir 172,05 euro verlangen (das wäre der pfändbare betrag) - und (soweit mit der heimunterbringung alle kosten gedeckt sind) eben den unterhalt, den du verpflichtet bist zu zahlen.

ja - das ist sicherlich hart, aber alleine kommst du da nicht gegen an. auch nicht mit guten worten hier aus dem forum.

such dir einen anwalt, der dich vertritt und mit den herrschaften etwas vernünftiges aushandelt. (und der eben auch in der lage ist aus dem, was das ja macht, etwas zu deinem vorteil zu nutzen ...)

lg trib
 
  1. So hart es klingt: Dass Kinder für die Eltern Kosten und Aufwand bedeuten ist leider ein notwendiges Übel. Dass Du 350€ für Deinen Sohn zahlen sollst, finde ich nun preislich wirklich nicht mehr so abgehoben. Klar tut es Dir finanziell richtig weh und es ist alles andere als einfach das Geld von Deinem Einkommen abzuzwacken - da verstehe ich Dich vollkommen!!! Aber es ist nunmal leider eine der Verpflichtungen und Belastungen die man als Eltern tragen muss. Eine andere Geschichte sind diese Rückzahlungen die Du jetzt ZUSÄTZLICH leisten sollst und dass sie da so stur auf Deine Bitten um Stundung reagieren.... Das erscheint mir alles andere als fair seitens des JA und genau wegen solcher Dinge brauchst Du einen Anwalt!! Der führt dann derartige Verhandlungen mit dem JA und kann die Rechtslage eben auch klarer beurteilen. Wirklich, versuch nicht länger das ganze auf eigene Faust ohne Rechtsbeistand zu schaffen, such Dir professionelle Hilfe!Anders wird es nicht mehr gehen.

Wenn die Mutter des Jungen durch Teilzeitarbeit zu wenig Geld hat um selbst Fahrtkosten für Besuche tragen zu können, dann müsste sie um ihrer Aufgabe als Mutter dennoch gerecht werden zu können notfalls einen Nebenjob aufnehmen... Teilzeit zu arbeiten ist quasi Luxus - den kann sie sich unter diesen Umständen nunmal nicht einfach unbeschadet erlauben und Du kannst nicht allein all das ausgleichen und stemmen. Sie muss schon mitziehen und Dir helfen so gut sie kann!
 
@Kannja:

Die 350 Euro ist mir das ganze schon wert, aber den Rückstand einzufordern und dabei über Leichen zu gehen ist daneben. Und wenn man👎 dann am Ende ist wird noch mit "Entzug des Sorgerechts" gedroht. DAS ist das Übel!!!

Ich möchte dem Kind doch nur helfen!! Aber die A..... vom JA kapieren das nicht und setzen alles mit "Amtsgewalt" durch!

Frei nach dem Motto: Wenn Du nicht bezahlst, nehmen wir euch das Kind!!!! Wo gibt es denn sowas???? Sowas krankes kann es nur bei uns in D geben.....!!!!!!!

Die Mutter meines Sohnes bekommt als ungelernte Kraft keinen Vollzeitjob. Das ist das nächste Problem.
 
Liebe Kanja


  1. Dass Du 350€ für Deinen Sohn zahlen sollst, finde ich nun preislich wirklich nicht mehr so abgehoben.
    Er soll 450,- € zahlen, 350,- hat er angeboten bei Stundung.
  2. Eine andere Geschichte sind diese Rückzahlungen, die Du jetzt ZUSÄTZLICH leisten sollst und dass sie da so stur auf Deine Bitten um Stundung reagieren.... Das erscheint mir alles andere als fair seitens des JA und genau wegen solcher Dinge brauchst Du einen Anwalt!!
    stimmt. - - - -Aber der kostet ja auch Geld und ob er das tatsächlich über Gerichtskostenhilfe kriegt, ist noch nicht geklärt.
  3. . . . . .Teilzeit zu arbeiten ist quasi Luxus - den kann sie sich unter diesen Umständen nun mal nicht einfach unbeschadet erlauben
    ups, du tust ja so, als ob man arbeiten gehen kann, wie man möchte? "ES f i n d e t sich kein entsprechender Arbeitsplatz", das wird wohl die Ursache sein für den Luxus, den sie sich leistet.
Vielleicht solltest du, Vater 1, mal mit diesen gesammelten Fakten eine Eingabe an den Petitionsausschuß machen, damit die wieder mal erfahren, was so los ist in Deutschland.

https://epetitionen.bundestag.de/

Ich drücke dir die Daumen und wünsche dir Ausdauer, Mut und einen langen Athem. Vergiß bei all den Hürden dein Ziel nicht: deinen weitestgehend gesunden Sohn. Das solltest du auch immer wieder betonen und in den Mittelpunkt stellen. Denn wann sollte ihm sonst noch geholfen werden, wenn nicht jetzt.

Bitte berichte hier weiter.

FG Gelinda

(Hab den Link so lange gesucht.)
 
Ich werde morgen wohl mit meinem Rechtschutz besprechen, ob die Kosten übernommen werden um mich gegen das JA zur Wehr zu setzen!!

Das Makabre an der Sache ist, man hat mich beim Gespräch bei dem Entschieden wurde, das mein Sohn in diese Einrichtung darf, gefragt ob er denn nicht zu mir ziehen könnte damit ICH mich um ihn kümmern kann......!! Ich musste damals verneinen, da ich ja in der Wohlverhaltensphase der Inso war und praktisch zum Arbeiten gezwungen wurde. Die Schichten ließen es auch nicht zu!
Und nun, wo ich mit den Kosten für die Einrichtung nicht klar komme würde man so weit gehen, mir das Sorgerecht zu entziehen!!

In meinen Augen ist das doch Perfide, oder besser gesagt "typisch Deutsch".......!!!!
 
Ich werde morgen wohl mit meinem Rechtschutz besprechen, ob die Kosten übernommen werden um mich gegen das JA zur Wehr zu setzen!!

Das Makabre an der Sache ist, man hat mich beim Gespräch bei dem Entschieden wurde, das mein Sohn in diese Einrichtung darf, gefragt ob er denn nicht zu mir ziehen könnte damit ICH mich um ihn kümmern kann......!! Ich musste damals verneinen, da ich ja in der Wohlverhaltensphase der Inso war und praktisch zum Arbeiten gezwungen wurde. Die Schichten ließen es auch nicht zu!
Und nun, wo ich mit den Kosten für die Einrichtung nicht klar komme würde man so weit gehen, mir das Sorgerecht zu entziehen!!

In meinen Augen ist das doch Perfide, oder besser gesagt "typisch Deutsch".......!!!!

"typisch Deutsch" finde ich das nicht. Aber da ist etwas schief gegangen.
Nichts mündlich mit Behörden, nichts!

Und ganz so schnell wird kein Sorgerecht entzogen. Ab zum Anwalt!

Wie sieht´s eigentlich aus mit einer anderen Wohnung für Dich?

LG
Landkaffee
 
@Vater1 Da stimme ich Dir voll zu und das meinte ich ja vorhin auch - es kann nicht sein WIE das JA das alles rücksichtslos durchsetzt. Vor allem nachdem deren Mitarbeiter es ja erstmal ein halbes Jahr versäumt haben Dir überhaupt Kosten in Rechnung zu stellen, so dass es überhaupt zu diesem Rückstand kommen konnte den sie nun fordern. Deshalb meinte ich ja auch, dass Du das wohl nur noch über den Anwalt regeln solltest, da das JA in diesem Fall zu keiner fairen Lösung bereit ist und irgendwie auch rechtlich alles nicht ganz korrekt wirkt was die da machen.

Ist es zu Deiner Entlastung evtl möglich dass für die Mutter Deines Sohnes eigentlich Unterhaltsvorschuss durch das JA gezahlt werden müsste? Wurde das schon überprüft? Denn wie ich es von Fällen aus meinem Bekanntenkreis kenne entbindet ein geringes Einkommen ja eigentlich nicht komplett von der Unterhaltverpflichtung für ein Kind. Sondern eigentlich ist es doch so, dass eben das JA dann einspringen und die Unterhaltszahlungen vorstrecken muss, wenn ein Elternteil nicht selbst zahlen kann... hoffe ich sage da nix falsches.

@Gelinda: Wenn es "nur" um einen Betrag für Fahrtkosten geht den die Mutter selbst tragen müsste, dann könnte sie diesen im Zweifelsfall auch mit einem kleinen Nebenjob verdienen! Selbst Zeitungen austragen, irgendwo putzen, ein paar Stunden an der Tankstelle jobben etc... reicht dafür und so einen Job findet man IMMER - wenn man nur will.... Zeit hat die Mutter dafür auch, da sie ja ansonsten nur halbtags arbeitet und der Sohn zur Zeit gar nicht bei ihr ist. Es kann einfach nicht sein dass Vater1 die GANZE Last nur allein trägt und die Mutter gar nichts. Ob Gerichtskostenbeihilfe gewährt wird, erfährt man ja VOR dem ersten Anwaltsbesuch, wenn man den Antrag stellt, somit ist es kein Risiko das wenigstens zu versuchen. Da Vater1 aber rechtsschutzversichert ist wie er eben sagte erübrigt sich diese Frage nun eh. Übrigens hat er vorhin auch geschrieben dass ihm die 350 Euro inzwischen gewährt wurden.
 
@Kannja:

Die Mutter bekommt kein Unterhaltsvorschuss. Den bekommt sie nur dann, wenn der Kindesvater nicht zahlen kann und das Kind bei ihr lebt. Das ist ja bei uns nicht der Fall.

Problem ist, das ich NIE vom JA eine echte Bewilligung der Stundung oder ähnliches bekommen habe! Ich kämpfe seit Monaten gegen die Horrorkosten und nebenbei wird der Berg immer größer.
Ich sollte immer nur bezahlen was die gefordert haben. Sobald ich aber das tue, willige ich in deren Forderung ein. Das ist das Problem.

Die 350 wurden mir ab dieses Monat gewährt und ausgerechnet. Die letzten Monate muss ich voll bezahlen! Ich würde die 350 auch zahlen, aber damit gibt sich das JA nicht zufrieden! Auch wenn ich die 350 bezahle und eine Dauerauftrag mache, bleibt die Pfändung bestehen! Das heisst, ich zahle und werde dennoch gepfändet, wenn ich die Rückstände nicht mitbegleiche! Andererseits kann ich im Falle der Pfändung nicht zahlen, weil ich ja dann nur mit 900 Euro auskommen muss. Also ist das ganze ein Rattenschwanz ohne Ende.....!

Wie gesagt, vor 1 1/2 Jahren wurde ich gefragt ob ich das Kind zu mir nehmen könnte und jetzt droht man mir / uns mit Entzug des Sorgerechts / des Aufenthaltbestimmungsrechts. Da passt doch was nicht zusammen!

Das nächste ist, das mein Sohn gleich zu Beginn der Maßnahme vom Arzt in ein Krankenhaus eingewiesen wurde um die Einkotproblematik stationär zu behandeln. In der Meinung, für diese Zeit nicht die Einrichtung bezahlen zu müssen, habe ich das auch nicht getan. Dass ich dennoch für diese Zeit bezahlen soll, kann ich auch nicht nachvollziehen. Eine Platzfreihaltegebühr in Höhe von fast 500 Euro finde ich schon happig.....!
 

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