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Verzwickte Situation in der Erbengemeinschaft

Hm - ich hatte aus § 1931BGB folgendes interpretiert:

(1) Der überlebende Ehegatte (Oma) des Erblassers ( Opa) ist neben Verwandten der ersten Ordnung (Kinder von Oma und Opa = toter Vater plus Onkel) zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung ( @TE und Bruder) oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Abkömmlingen zufallen würde.

Wie löst man es, dass sie also neben dem Onkel 1/4 bekommt aber neben TE plus Bruder dennoch die Hälfte?
Zum einen reicht es, wenn ein einziger Erbe der ersten Ordnung noch lebt. Das führt hier zunächst mal zu einem Erbanspruch der Oma zu einem Viertel.

Darüber hinaus ist deine Annahme unzutreffend, dass der TE und sein Bruder nicht zu den Erben der ersten Ordnung gehören würden. Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. "Abkömmlinge" sind nicht etwa nur die Kinder (sonst wäre dieser Begriff im Gesetzestext verwendet worden), sondern alle Nachkommen, die von dem Erblasser abstammen, somit auch seine Enkel, Urenkel, Ururenkel usw.
Auch der TE und sein Bruder sind hier Erben der ersten Ordnung.


Wer zu den gesetzlichen Erben der ersten, zweiten und weiteren Ordnung(en) gehört, kannst du den
§§ 1924 ff. BGB entnehmen:

.



Zum anderen darfst du den § 1931 BGB nicht allein anwenden. Zu beachten ist in Fällen, in denen die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten, nämlich auch noch der § 1371 Absatz 1 BGB:

"§ 1371
Zugewinnausgleich im Todesfall

(1) Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht; hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben."


D.h. das Viertel, das die Oma nach § 1931 BGB bekommt, erhöht sich durch den Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB noch um ein weiteres Viertel, sodass ihr letztlich die Hälfte des Nachlasses zusteht.

Hätten Oma und Opa einen Ehevertrag geschlossen und Gütertrennung oder Gütergemeinschaft (das ist etwas anderes als Zugewinngemeinschaft!) vereinbart, stünde der Oma nach § 1931 BGB nur ein Viertel des Nachlasses zu.

Liebe Leute, ich kann in eurem eigenen Interesse nur dringend an euch appellieren:
Beurteilt die Rechtslage nicht nach dem, was ihr irgendwo gehört habt oder einem einzelnen Paragraphen entnommen habt, den ihr vielleicht auch noch falsch interpretiert.

Überlasst die Beurteilung der Rechtslage bitte Juristen, die sich damit auskennen, und geht auch nicht zu irgendwelchen Feld-Wald-und-Wiesen-Juristen, sondern zu solchen, die auf Erbrecht spezialisiert sind!

Jura ist viel komplizierter, als ihr laienhaft glaubt!
 
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Doch kostenlose Rechtsberatung?
Nein, keine Rechtsberatung, einfach nur die Bewertung der Rechtslage aus Sicht einer Juristin mit fast 30 Jahren Berufserfahrung, die Freude und großes Interesse am Erbrecht und ihre beiden Staatsexamina nicht gerade bei Neckermann gemacht hat.

Eine individuelle Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Erbrecht kann dadurch dennoch nicht ersetzt werden. Schon deshalb nicht, weil ich ja nicht wissen kann, ob der TE den Sachverhalt überhaupt zutreffend und vollständig dargestellt hat.

Seine laienhafte rechtliche Bewertung ist ja auch unzutreffend, und auf fehlerhafter Grumdlage kann man auch keine vernünftige Strategie aufbauen, wie man sich gegenüber dem Onkel und den anderen Beteiligten am klügsten verhält. Er ist da von vornherein von fehlerhaften Annahmen ausgegangen.

Deshalb rate ich ja auch dringendst, Beratung durch eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Erbrecht in Anspruch zu nehmen! Es kommt auch nicht darauf an, wie "toll" eine Anwältin sich nach außen hin gegenüber dem Mandanten darstellt, wie sie aussieht und ob sie im Designer-Kostümchen oder Hosenanzug in Größe 36 und Perlenkettchen am Schreibtisch sitzt, sondern was sie fachlich drauf hat und wie überzeugend sie dies ggf. gegenüber der Gegenseite und vor Gericht vertritt.
 
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Hallo Colfield,

Wenn Deine Schilderung zutreffend ist, dann haben Dein Bruder und Du anteilig den Anteil deines Vaters geerbt.

Sicher ist das aber nicht, da du ja auch nicht 100 % sicher bist, ob es nicht doch irgeneine anderweitige Regelung Deines verstorbenen Großvaters gab.
Deinen Hinweis, es werde noch über einen Erbvertrag nachgedacht, der noch aufgesetzt werden soll, verstehe ich nicht. Da kann es ja nicht mehr um das Erbe des bereits verstorbenen Großvaters gehen, sondern nur um einen anderen Erbfall.

Das wichtigste ist jetzt die genaue Erbengemeinschaft und den jeweiligen Anteil der Erben zu klären.

Bevor das nicht geklärt ist, macht ein Gespräch der Erben überhaupt keinen Sinn, weil ja noch nicht mal der Teilnehmerkreis des Gesprächs klar ist. Da hat Dein Onkel schon recht.

Sollte sich bewahrheiten, daß Du, wenn auch nur zu sehr geringem Anteil, einer der Erben bist, solltest Du Dir überlegen, was Du möchtest.

Macht es für Dich bei Deinem geringen Anteil tatsächlich Sinn, Dich an den aktuellen Kosten des Hauses - wer trägt die eigentlich zur Zeit? - bis zum Verkauf zu beteiligen? Oder Dich auch an den Mühen des Verkaufs, Maklergespräche, Besichtigungen etc. zu beteiligen?

Oder ist es vielleicht vernünftiger und praktikabler, eine entsprechende Verabredung mit dem Onkel zu treffen, daß er sich um alles kümmert? Er hat ja dank der Vollmacht der Oma eh schon die Verfügung über fast 90 % des Hauses. Dein Anteil ist eh so gering, daß der Onkel Dir da nicht groß schaden kann.

Dein Onkel wird ja auch ein Interesse daran haben, einen guten Verkaufserlös zu erzielen. Sollte der Verkauf deutlich unter Wert erfolgen, kann der Rest der Erbengemeinschaft ja seine Zustimmung verweigern.

Aber im Sinne des Familienfriedens, auch der Oma zuliebe, die ja keinen Streit möchte, wäre es mein Weg, dem Onkel die Aufgabe zu lassen und mir weder vor noch nach Verkauf unnötig Kosten und Mûhen aufzubürden, sondern mich vom Verkaufserlös anteilig auszahlen zu lassen. Unterstellungen wie, der will uns bestimmt betrügen, würde ich schon der Oma zuliebe unterlassen. Wie gesagt, Dein Anteil ist eh nicht besonders groß, dementsprechend kann auch ein möglicher Betrug nicht besonders groß sein. Zumal ein Betrug um Deinen gesamten Anteil eher unwahrscheinlich ist. Es geht also bei Deiner Befürchtung nur um einen möglicherweise Bruchteil eines eh schon geringen Anteils.

Aus meiner Sicht wäre ein möglicher finanzieller Schaden viel geringer zu werten als eine zerrūttete Familie in der keiner mehr miteinander spricht.

Ich würde auch unbedingt vermeiden, die Oma zu nötigen, sich irgendwie in der Gemengelage zu äußern und zu positionieren oder sich gar für eine Seite auszusprechen. Ich habe viel Verständnis, daß Deine Oma das nicht will und wahrscheinlich auch mit einer Konfrontation überfordert wäre. Versetz Dich doch mal in ihre Lage: Sie ist alt, da ist es ohnehin schwerer, den Überblick zu behalten. Zumal in einer Sachlage, in der aktuell noch nichts eindeutig geklärt ist. Zusätzlich: ihr Sohn ist gestorben, ihr Mann ist gestorben, sie muß aus ihrem Haus ausziehen in ein Heim, ihr Haus soll verkauft werden, ihr Sohn und ihre Schwiegertochter und Enkel streiten, Anwälte werden eingeschaltet.... was erwartest Du denn von Deiner Oma? Daß sie sich raushält und sich nicht positionieren möchte ist doch in ihrer Situation sehr verständlich. Ich würde alles unterlassen, was die Oma unnötig in Bedrängnis bringt. Sie hat sicher genug Kummer.

Ach so und nochwas:
Was mit Omas Vermögen nach ihrem Tod geschieht, das zu regeln ist allein ihre Sache. Es ist völlig pietätlos, da bereits jetzt was sichern und dokumentieren zu wollen, damit der Onkel nichts beiseite schaffen kann. Und das auch noch gegenūber Deiner Oma zu thematisieren, daß Ihr da was sichern wollt und dem Onkel nicht traut. Das gehört sich nicht. Deine Oma kann mit ihrem Vermögen zu Lebzeiten tun und lassen, was sie mag. Und sie darf Vollmachten erteilen, wem sie möchte.

Manchmal macht es Sinn, gelassen statt verbissen zu agieren.
 
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@colfield13:

Noch mal zum Umgang mit dem Onkel:
Anstelle deiner Mutter würde ich ihm sagen, dass ich nicht erbberechtigt sei und mich schon deswegen komplett aus der Sache heraushalte.
Das entspricht der Wahrheit und auch der Rechtslage. Deiner Mutter steht von dem Erbe überhaupt nichts zu.

Dein Onkel kann das Haus außerdem gar nicht ohne die Zustimmung der anderen Miterben verkaufen, da er kein Alleinerbe ist. Das wird ihm spätestens beim Versuch, einen notariellen Kaufvertrag zu schließen, auch die Notarin oder der Notar erklären. Dann wird dein Onkel schön dumm aus der Wäsche gucken.

Ob ihr (du und die anderen Miterben) ihn als Miterben mit dem Verkauf des Hauses auf dem freien Markt beauftragen wollt unter der Voraussetzung, dass ihr euren Anteil am Erlös entsprechend euren Erbquoten bekommt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Ich würde gegenüber dem Onkel eine Hinhaltetaktik betreiben, mich nicht von ihm unter Druck setzen lassen und vorläufig auch nichts unterschreiben. Lasst euch erst mal von Fachleuten gründlich beraten!

Wenn deinem Onkel das nicht passt und er es nicht abwarten kann, muss er halt die Teilungsversteigerung beantragen. Dann bekommt allerdings auch er am Ende weniger Geld als bei einer gütlichen Einigung. Das wird er sich schon überlegen, ob sich das lohnt.
 
Wird nicht bei der Ausstellung des Erbscheins bereits festgestellt und dort festgehalten, wer alles erbt?

Als mein Vater starb, hat die Ausstellung des Erbscheins aus genau diesem Grund ewig gedauert. Heißt, allen Beteiligten müsste doch klar sein, wer zur Erbengemeinschaft gehört und wer nicht.
 
@colfield13:

Noch mal zum Umgang mit dem Onkel:
Anstelle deiner Mutter würde ich ihm sagen, dass ich nicht erbberechtigt sei und mich schon deswegen komplett aus der Sache heraushalte.
Das entspricht der Wahrheit und auch der Rechtslage. Deiner Mutter steht von dem Erbe überhaupt nichts zu.

Dein Onkel kann das Haus außerdem gar nicht ohne die Zustimmung der anderen Miterben verkaufen, da er kein Alleinerbe ist. Das wird ihm spätestens beim Versuch, einen notariellen Kaufvertrag zu schließen, auch die Notarin oder der Notar erklären. Dann wird dein Onkel schön dumm aus der Wäsche gucken.

Ob ihr (du und die anderen Miterben) ihn als Miterben mit dem Verkauf des Hauses auf dem freien Markt beauftragen wollt unter der Voraussetzung, dass ihr euren Anteil am Erlös entsprechend euren Erbquoten bekommt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Ich würde gegenüber dem Onkel eine Hinhaltetaktik betreiben, mich nicht von ihm unter Druck setzen lassen und vorläufig auch nichts unterschreiben. Lasst euch erst mal von Fachleuten gründlich beraten!

Wenn deinem Onkel das nicht passt und er es nicht abwarten kann, muss er halt die Teilungsversteigerung beantragen. Dann bekommt allerdings auch er am Ende weniger Geld als bei einer gütlichen Einigung. Das wird er sich schon überlegen, ob sich das lohnt.

Ich möchte mich recht herzlich für deine ausführlichen Antworten bedanken! Du hast uns sehr weitergeholfen! Vielen vielen Dank!
 
Ich möchte mich recht herzlich für deine ausführlichen Antworten bedanken! Du hast uns sehr weitergeholfen! Vielen vielen Dank!
Das habe ich sehr gern getan!

Ich weiß aus eigener leidvoller Erfahrung, wie zermürbend jahrelange Erbauseinandersetzungen sein können.

Und davon abgesehen, hat Erbrecht mich schon im Studium besonders interessiert.

Leider wird hier alles, was ich geschrieben habe, gelöscht, aber ich hoffe, du hast es noch lesen können. Und ich hoffe, du bist überhaupt mit der Löschung einverstanden.
 
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