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Gelöscht 125385
Gast
Ich habe mich auch schon gefragt, was diese Anwältin hauptberuflich macht. Daher Sarnade vielen Dank für Deinen qualifizierten Beitrag.
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Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Zum einen reicht es, wenn ein einziger Erbe der ersten Ordnung noch lebt. Das führt hier zunächst mal zu einem Erbanspruch der Oma zu einem Viertel.Hm - ich hatte aus § 1931BGB folgendes interpretiert:
(1) Der überlebende Ehegatte (Oma) des Erblassers ( Opa) ist neben Verwandten der ersten Ordnung (Kinder von Oma und Opa = toter Vater plus Onkel) zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung ( @TE und Bruder)oderneben Großelternzur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen.Treffen mit GroßelternAbkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte denAnteil, der nach § 1926 den Abkömmlingen zufallen würde.
Wie löst man es, dass sie also neben dem Onkel 1/4 bekommt aber neben TE plus Bruder dennoch die Hälfte?
Nein, keine Rechtsberatung, einfach nur die Bewertung der Rechtslage aus Sicht einer Juristin mit fast 30 Jahren Berufserfahrung, die Freude und großes Interesse am Erbrecht und ihre beiden Staatsexamina nicht gerade bei Neckermann gemacht hat.Doch kostenlose Rechtsberatung?
@colfield13:
Noch mal zum Umgang mit dem Onkel:
Anstelle deiner Mutter würde ich ihm sagen, dass ich nicht erbberechtigt sei und mich schon deswegen komplett aus der Sache heraushalte.
Das entspricht der Wahrheit und auch der Rechtslage. Deiner Mutter steht von dem Erbe überhaupt nichts zu.
Dein Onkel kann das Haus außerdem gar nicht ohne die Zustimmung der anderen Miterben verkaufen, da er kein Alleinerbe ist. Das wird ihm spätestens beim Versuch, einen notariellen Kaufvertrag zu schließen, auch die Notarin oder der Notar erklären. Dann wird dein Onkel schön dumm aus der Wäsche gucken.
Ob ihr (du und die anderen Miterben) ihn als Miterben mit dem Verkauf des Hauses auf dem freien Markt beauftragen wollt unter der Voraussetzung, dass ihr euren Anteil am Erlös entsprechend euren Erbquoten bekommt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Ich würde gegenüber dem Onkel eine Hinhaltetaktik betreiben, mich nicht von ihm unter Druck setzen lassen und vorläufig auch nichts unterschreiben. Lasst euch erst mal von Fachleuten gründlich beraten!
Wenn deinem Onkel das nicht passt und er es nicht abwarten kann, muss er halt die Teilungsversteigerung beantragen. Dann bekommt allerdings auch er am Ende weniger Geld als bei einer gütlichen Einigung. Das wird er sich schon überlegen, ob sich das lohnt.
Das habe ich sehr gern getan!Ich möchte mich recht herzlich für deine ausführlichen Antworten bedanken! Du hast uns sehr weitergeholfen! Vielen vielen Dank!
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