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Verzweifel an Jobcenter

Wenn er keine Unterlagen vorlegen kann, die das Jobcenter für die Sachverhaltsermittlung braucht und der Vermieter ihm nichts aushändigt, sollte das Jobcenter mit Hilfe eines eindeutigen Anschreibens die Auskunft einholen, die es für einen rechtskräftigen Bescheid benötigt.
 
Wenn Sie zu krank wäre für eine Arbeit muss man Sozialhilfe beantragen.

Hartz IV Bezug im Urlaubssemester (Beurlaubung)
Müssen Studenten aufgrund von Erkrankung oder Geburt eines Kindes ein Urlaubssemester einlegen, so erlischt der BAföG Anspruch automatisch nach drei Monaten (§ 15 Abs. 2a BAföG). Dadurch lebt der Anspruch auf Hartz IV im Falle der Bedürftigkeit auf.

Quelle:https://www.bafoeg-aktuell.de/studium/finanzierung/hartz-iv.html#:~:text=kostenaufw%C3%A4ndige%20Ern%C3%A4hrung%20nachlesen.-,Hartz%20IV%20Bezug%20im%20Urlaubssemester%20(Beurlaubung),im%20Falle%20der%20Bed%C3%BCrftigkeit%20auf.
 
Es gibt so viele Jobs da draußen. Niemand wird gezwungen, ein Studium durchzuziehen, dem er oder sie psychisch nicht gewachsen ist.

(...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wow danke, daran habe ich noch nicht gedacht. Bin gerade angespannt wegen Inflation etc.

Und Ironie bringt dir jetzt was? Es bleibt dir doch gar nichts anderes übrig, als den Vermieter anzufragen, ob sie dir die Unterlagen schicken. Herhexen wird schlecht gehen. Das ist aber nicht das Problem des Jobcenters. Du willst doch was von denen, oder?
 
Immer alles, was Du hast, direkt einreichen. Auch mails und Briefe des Studentenwerks, die was belegen können. Jedes Nachfragen, Nachreichen verzögert die Bearbeitung nur weiter.

Wenn das Jobcenter eine Bestätigung will, Du aber nichts vorliegen hast und der Vermieter nichts selbst formulieren, sondern höchstens was unterschreiben will, dann formuliere Du die Bestätigung so, daß der Vermieter das direkt auf seinem Kopfbogen ausdrucken und unterschreiben kann. Am Besten immer alles was nicht vorliegt für denn Vermieter o.a vorformulieren. Das geht schneller als das ganze Hin und Her und auf andere warten.

Das einfachste ist, sich bereits bei Antragstellung in die Sicht des Jobcenter hineinzuversetzen und überlegen "wenn ich jetzt als Mitarbeiter für die Auszahlung in diesem Fall gerade stehen muß und evtl. von der Rechnungsprüfung geprüft werde, was brauche ich alles für Nachweise, um belegen zu können, daß ich nicht blind der Antragstellerin vertraut, sondern alles richtig berechnet und geprüft habe vor Zahlung." Wenn man das aus der Sicht sieht, dann wird einem leichter klar, was man am Besten direkt alles beifügt, um jede Angabe in seinem Antrag zu belegen.
 
(...)
Du legst hier schon ein komische Art an den Tag,
daß ausschließlich die anderen an deinerm Schicksal schuld sind.

Es könnte besser für dich sein
Eigenverantwortung zu übernehmen 👍 🙂
 
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