Hey, ja das Jobcenter ist nicht immer einfach. Also, das Jobcenter hat nicht das Recht, vom Vermieter Auskunft zu erhalten. Zwar hast Du dem JC gegenüber eine Mitwirkungspflicht, das heißt, dass Du dem JC alle Angaben zu Deinem Wohnaufenthalt mitteilen musst. Dazu gehört auch die Wasserversorgung etc. Alles was Deine Wohnung oder Studenten heim betrifft, dazu heißt Du verpflichtet. Doch Das Jobcenter hat kein Recht auf Auskünfte die direkt vom Vermieter mitgeteilt werden sollen. Darauf gibt es gesetzlich keinen Anspruch vom JC. Teile den mit, das es nicht Bestandteil der Mitwirkungspflicht ist und es dazu auch kein Gesetz gibt. Ansonsten zeige denen auf, dass Du Dich an das Sozialgericht wendest. Bei der Urlaubsabgeltung hat das JC recht, diese werden als Einkommen(anrechenbares Einkommen) angerechnet, so entschied ein Landessozialgericht. Dagegen kannst Du also nichts tun! Die Urlaubsabgeltung wird auch nicht mit den Erwerbseinkunftsfreibeträge berücksichtigt, sprich, der Freibetrag wie bei einem Erwerbseinkommen fällt hier weg bzw. greift hier nicht. Mit den Unterlagen einreichen bist Du gegenüber dem JC nach der Mitwirkungspflicht zu verpflichtet, solange es keine Schikane vom JC ist und diese bereits Deine Unterlagen haben und aus Lust und Laune immer wieder die gleichen Unterlagen fordern. Du musst beweisen, dass Du die Unterlagen eingereicht hast, das JC muss nicht beweisen, dass diese die nicht haben. Der der behauptet er habe etwas getan/gemacht ist immer in der Beweispflicht. Und derjenige der Behauptet etwas nicht erhalten/bekommen zu haben, unterliegt nicht der Beweispflicht. Beispiel: Ich habe XY das Geld zurückgegeben derjenige muss es beweisen, das Geld zurückgegeben zu haben. Nicht der andere der das Geld nicht bekommen hat, muss beweisen das er daß Geld nicht erhalten hat. Verstanden? Also Du behauptest du habest die Unterlagen ei gereicht, somit unterliegt du der Beweispflicht. Lasse Dir die Unterlagen vom Jobcenter immer direkt mit nem Eingangstempel bestätigen. Als Nachweis eventuell für Später fürs Gericht. Am besten Du machst Kopien vom Original, das original geht zum JC und auf Deinen Kopien vom ausgefüllten Original lässt Du dir den Eingangsstempel geben. Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
Es wäre noch möglich, einen Vorläufigen Bescheid vom JC ausstellen zu lassen falls noch Unterlagen fehlen. Hierbei ist zu beachten, dass vorrangige Leistungen dafür ausgeschlossen sein müssen wie das ALG1, das müsstest Du dem JC schriftlich bestätigen. Generell prüft das JC, ob Oberhaupt eine Hilfsbedürftigkeit besteht, also ob der Anspruch da ist. Sollte das JC nichts machen und Du in Not bist und nicht ohne die Leistung überleben kannst, könntest Du eine Untätigkeitsklage oder/und eine einstweilige Verfügung bei dem für Deinem Wohnort zuständigen Sozialgericht einreichen. (Ein guter Freund von mir ist Rechtsanwalt) deshalb weiß ich das😉 Ich bin kein Rechtsanwalt und auch kein Rechtsberater, es ist meine Erfahrung die ich so gesammelt habe. Ich empfehle Dir, falls Du ein geringes Einkommen hast, beim Amtsgericht ein Beratungshilfeschein zu beantragen und damit zum Rechtsanwalt zu gehen. Am besten Fachanwalt für Sozialrecht.