Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Verzweifel an Jobcenter

Spt457

Aktives Mitglied
Hallo Lwute,
Da ich gerade im Urlaubssemester bin, habe ich schon im Oktober Hartz IV beantragt. Ende Oktober habe ich erneut einen Umschlag von Jobcenter bekommen, laut dem ich viel nachreichen sollte. Das hab ich gemacht und hab es Mitte/Ende mit allen Nachweisen abgegeben. Dachte alles sei erledigt und daraufhin u.a. den Gwdundheitfragebogen aus und schickte ihn Anfang Januar weg. Dachte die Sache sei erledigt. War aber nicht so. Anfang Januar erhielt ich einen Anruf von Jobcenter , wobei ich weitere Dokumente abgeben soll.
 
So soll ich folgende Dokumente abgeben:
sollen ich
- eine Bestätigung einer Warmwasserversorgung der Wohnung (das Jobcenter möchte dass diese Erklärung selbstständig vom Vermieter erstellt und unterschrieben wird. Mein Vermieter, das Studentenwerk weigert sich aber, da sie in dieser Sache nur ein vom Jobcenter erstelltes Formular unterschreiben würden.😱 )
- eine Betriebskostenabrechnung :
(Da ich im Studentenwohnheim wohne, werden die Betriebskosten über die Miete des Studentenwohnheims durch eine Betriebskostenpauschale abgerechnet. Das Jobcenter will jetzt in einem Antwortblatt, sehen, das ich diese Angelegenheit schriftlich Wiedergebe. Nur haben die vergessen, es abzuschießen.
-eine Einverständniserklärung (offenbar hat mein ehemaliger Arbeitgeber mir im Oktober noch einen einen kleinen finanziellen Betrag zugeschickt. Wahrscheinlich ein Urlaubstageausgleich. Jetzt soll ich schreiben, warum mein ehemaliger Minijob-Arbeitgeber das getan hat. Er ist halt bezüglich Restansprüchen wahrscheinlich scho eher lahm.)
-ein Bewilligungantrag (ich war zwischen studium und Job vor kurz arbeitslos und hatte wegen der Krankenversicherung Arbeitslosengeld 1 beantragt. Habe wegen eigenkündigung nichts bekommen.
 
Nun zur nächsten Schwierigkeit. Ich habe einen Ausweis von der Tafel, den ich letztes Jahr beantragt habe. Jetzt ist es so, dass (wahrscheinlich auch wegen der inflation) diese einen Nachweis der Bedürftigkeit fordern. Da ich mir das Jobcenter ja eigentlich eine Bescheinigung ausstellen müsste, was es wegen der fehlenden Dokumente aber verweigert, konnte ich das nicht nachweisen. Die Konsequenz war, dass ich inmitten dieser Wirtschsgtkrise keine Lebensmittel bei der Tafel abholen darf, bis dass geklärt. Ich habe so eine Wut auf die JC-mitarbeiter, (...). Weiß jemand, was ich jetzt tun soll? Gibt es eine andere Möglichkeit einen Bedürftigkeit-Nachweis einzuholen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst auch vorher anrufen und hingehen. Wenn es einfacher ist. So klappt es ja offenbar nicht. Und du brauchst das Geld. Lass dich nicht abwimmeln.
 
Die Antwort ist ganz einfach. Alle vom JC geforderten Unterlagen einreichen. Zeit das zu klären hast du ja.

Lass dir das vom Studentenwerk schriftlich geben, dass sie keine Formlose Erklärung erstellen sondern auf einem Formular des JC bestehen. Betreffs Nebenkosten wäre sicher der Mietvertrag sinnvoll, wo das mit der Pauschale steht. Sonst fragen, wie genau du das nachweisen sollst und das auch machen. Bei der Nachzahlung gibts sicher einen Lohnzettel, aus dem sich ergibt wofür du das Geld erhalten hast. Wenn es den nicht gibt, einen bei der Firma anfordern.

Du musst alles tippel tappel Tour durchgehen, und für jede Sache mindestens 2 Tage zur Klärung plus Wartezeiten einplanen. Das ist wie ein wissenschaftliches Projekt. Und sei gründlich. Das JC sieht in dir einen potentiellen Betrüger. Die prüfen da besonders genau. Und warum ist das so? Weil die denken, wer studieren kann, der kann auch arbeiten.

Zusammengefasst: bei irgendwas musst du gut sein. Wenn es nicht das Geld verdienen ist, dann bei der Ausschöpfung sozialer Leistungen. Irgendwie JC und zur Tafel mal so klappt halt nicht.
 
Hey, ja das Jobcenter ist nicht immer einfach. Also, das Jobcenter hat nicht das Recht, vom Vermieter Auskunft zu erhalten. Zwar hast Du dem JC gegenüber eine Mitwirkungspflicht, das heißt, dass Du dem JC alle Angaben zu Deinem Wohnaufenthalt mitteilen musst. Dazu gehört auch die Wasserversorgung etc. Alles was Deine Wohnung oder Studenten heim betrifft, dazu heißt Du verpflichtet. Doch Das Jobcenter hat kein Recht auf Auskünfte die direkt vom Vermieter mitgeteilt werden sollen. Darauf gibt es gesetzlich keinen Anspruch vom JC. Teile den mit, das es nicht Bestandteil der Mitwirkungspflicht ist und es dazu auch kein Gesetz gibt. Ansonsten zeige denen auf, dass Du Dich an das Sozialgericht wendest. Bei der Urlaubsabgeltung hat das JC recht, diese werden als Einkommen(anrechenbares Einkommen) angerechnet, so entschied ein Landessozialgericht. Dagegen kannst Du also nichts tun! Die Urlaubsabgeltung wird auch nicht mit den Erwerbseinkunftsfreibeträge berücksichtigt, sprich, der Freibetrag wie bei einem Erwerbseinkommen fällt hier weg bzw. greift hier nicht. Mit den Unterlagen einreichen bist Du gegenüber dem JC nach der Mitwirkungspflicht zu verpflichtet, solange es keine Schikane vom JC ist und diese bereits Deine Unterlagen haben und aus Lust und Laune immer wieder die gleichen Unterlagen fordern. Du musst beweisen, dass Du die Unterlagen eingereicht hast, das JC muss nicht beweisen, dass diese die nicht haben. Der der behauptet er habe etwas getan/gemacht ist immer in der Beweispflicht. Und derjenige der Behauptet etwas nicht erhalten/bekommen zu haben, unterliegt nicht der Beweispflicht. Beispiel: Ich habe XY das Geld zurückgegeben derjenige muss es beweisen, das Geld zurückgegeben zu haben. Nicht der andere der das Geld nicht bekommen hat, muss beweisen das er daß Geld nicht erhalten hat. Verstanden? Also Du behauptest du habest die Unterlagen ei gereicht, somit unterliegt du der Beweispflicht. Lasse Dir die Unterlagen vom Jobcenter immer direkt mit nem Eingangstempel bestätigen. Als Nachweis eventuell für Später fürs Gericht. Am besten Du machst Kopien vom Original, das original geht zum JC und auf Deinen Kopien vom ausgefüllten Original lässt Du dir den Eingangsstempel geben. Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
Es wäre noch möglich, einen Vorläufigen Bescheid vom JC ausstellen zu lassen falls noch Unterlagen fehlen. Hierbei ist zu beachten, dass vorrangige Leistungen dafür ausgeschlossen sein müssen wie das ALG1, das müsstest Du dem JC schriftlich bestätigen. Generell prüft das JC, ob Oberhaupt eine Hilfsbedürftigkeit besteht, also ob der Anspruch da ist. Sollte das JC nichts machen und Du in Not bist und nicht ohne die Leistung überleben kannst, könntest Du eine Untätigkeitsklage oder/und eine einstweilige Verfügung bei dem für Deinem Wohnort zuständigen Sozialgericht einreichen. (Ein guter Freund von mir ist Rechtsanwalt) deshalb weiß ich das😉 Ich bin kein Rechtsanwalt und auch kein Rechtsberater, es ist meine Erfahrung die ich so gesammelt habe. Ich empfehle Dir, falls Du ein geringes Einkommen hast, beim Amtsgericht ein Beratungshilfeschein zu beantragen und damit zum Rechtsanwalt zu gehen. Am besten Fachanwalt für Sozialrecht.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
S Neuer Bescheid vom Jobcenter Finanzen 32
S Was will das Jobcenter von mir? Finanzen 59

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben