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chrismas
Gast
Der Begriff Folgebeitrag bezieht sich bei Versicherungen auf die darauf nachfolgenden Monate und hier dann anzunehmen, dass man hier von einem Beitrag für 2012 oder 2013 ausgeht, halte ich persönlich für dann doch zu utopisch, zumal man dann davon ausgehen müsste, dass die Versicherung weitergelaufen wäre für den entsprechenden Zeitraum, was bei einem fehlenden Beitrag allerdings mehr als unwahrscheinlich wäre.Chrismas, ich bin da nicht so sicher... Bei der Formulierung "Folgebeitrag Versicherung 01.09.2008" kann es sich auch um einen Beitrag aus späteren Jahren handeln für eine Versicherung, deren Laufzeit am 01.09.2008 begann. Also wäre nicht auszuschließen, daß es z.B. der Beitrag für 2012 oder 2013 ist. Es kann auch sein, daß bei einem älteren Beitrag eine Verjährungshemmung eingetreten ist, der TE das aber nicht mehr bewußt ist. Ich halte es daher für sinnvoller erst rauszufinden, worum es genau geht und dann wenn klar ist, Forderung zu unrecht oder Verjährung Widerspruch einzulegen. Oder aber wenn die Widerspruchsfrist abzulaufen droht, ohne daß es gelungen ist, Näheres zu der Forderung in Erfahrung zu bringen, Widerspruch einzulegen
Folgebeitrag erklärt im Versicherungslexikon