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Verjährt?

Osta

Neues Mitglied
Mach Dir jetzt übers Wochenende keinen Kopf. Jetzt findest Du die Antwort auf Deine Fragen ja sowieso nicht.

Es ist möglich, daß die Forderung zu Unrecht besteht und es ist auch nicht unwahrscheinlich, daß sie verjährt ist. Aber genau kannst Du das erst abschätzen, wenn Du sicher weißt, worum es geht.

Es reicht deshalb, wenn Du am Montagmorgen wieder daran denkst und Dir nicht das schöne sonnige Wochenende damit versaust. Dann solltest Du das aber klären, weil die Widerspruchsfrist ja nicht besonders lang ist.

Ich würde mir auch alle Sprech/Telefonzeiten heraussuchen und Wochenanfang bei den wichtigen Stellen anklingeln, um herauszufinden, was Gegenstand der Forderungen sind. Hast du noch Unterlagen aus dieser Zeit? Vielleicht findest du noch was dazu, um alles nachvollziehen zu können.

Du brauchst jedenfalls etwas, um erstmal Widerspruch einlegen zu können. Dadurch würdest du dann auch Zeit gewinnen, um das Geld noch zusammen zu bekommen.

Ich drücke die Daumen!
 
S

sommer2015

Gast
Ich würde mir auch alle Sprech/Telefonzeiten heraussuchen und Wochenanfang bei den wichtigen Stellen anklingeln, um herauszufinden, was Gegenstand der Forderungen sind. Hast du noch Unterlagen aus dieser Zeit? Vielleicht findest du noch was dazu, um alles nachvollziehen zu können.

Du brauchst jedenfalls etwas, um erstmal Widerspruch einlegen zu können. Dadurch würdest du dann auch Zeit gewinnen, um das Geld noch zusammen zu bekommen.

Ich drücke die Daumen!
Nein, ich habe überhaupt nichts mehr aus der Zeit.

Ich ruf am Montag mal am Gericht und bei diesen Anwälten an.

Werde auch beim Gericht mal fragen wie es mit Verjährung aussieht.
 
C

chrismas

Gast
Das Gericht wird dir keine Auskunft geben dürfen, denn damit würden die eine Rechtsberatung machen, was die nicht dürfen, hierfür musst du stattdessen einen Anwalt aufsuchen.

Was allgemein angeht, so ist es egal von welchem Amtsgericht das Schreiben kommt (wird wahrscheinlich Hagen sein), hier hast du eine zusätzliche Seite wo du einen Widerspruch einlegen kannst innerhalb von 2 Wochen und das solltest du nutzen. Verstreichen diese ungenutzt, dann hast du es schwerer gegen den gerichtlichen Mahnbescheid anzugehen, aber das nur einmal am Rande.

Generell würde ich dir aber empfehlen, lege Widerspruch gegen den Bescheid ein und wenn du dann einen Brief vom Amtsgericht aus deinem Ort bekommst, verweist du schlicht und ergreifend auf die Verjährung, denn diese betrug damals 3 Jahre und ist heute ebenfalls noch 3 Jahre und somit haben die schlicht und ergreifend gepennt.
 
S

sommer2015

Gast
Es ist aus Coburg.

Das ist eben die Frage:

Muss ich noch mehr zahlen wenn mein Widerspruch nicht durchgeht, weil nicht verjährt?

oder ist es wirklich verjährt inzwischen.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Generell würde ich dir aber empfehlen, lege Widerspruch gegen den Bescheid ein und wenn du dann einen Brief vom Amtsgericht aus deinem Ort bekommst, verweist du schlicht und ergreifend auf die Verjährung, denn diese betrug damals 3 Jahre und ist heute ebenfalls noch 3 Jahre und somit haben die schlicht und ergreifend gepennt.
Chrismas, ich bin da nicht so sicher... Bei der Formulierung "Folgebeitrag Versicherung 01.09.2008" kann es sich auch um einen Beitrag aus späteren Jahren handeln für eine Versicherung, deren Laufzeit am 01.09.2008 begann. Also wäre nicht auszuschließen, daß es z.B. der Beitrag für 2012 oder 2013 ist. Es kann auch sein, daß bei einem älteren Beitrag eine Verjährungshemmung eingetreten ist, der TE das aber nicht mehr bewußt ist. Ich halte es daher für sinnvoller erst rauszufinden, worum es genau geht und dann wenn klar ist, Forderung zu unrecht oder Verjährung Widerspruch einzulegen. Oder aber wenn die Widerspruchsfrist abzulaufen droht, ohne daß es gelungen ist, Näheres zu der Forderung in Erfahrung zu bringen, Widerspruch einzulegen
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Es ist aus Coburg.
Coburg ist das zentrale Mahngericht für Bayern. Wenn Du in Bayern wohnst, hat das also seine Richtigkeit. Zuständig ist nämlich immer das Mahngericht am Wohnort des Schuldners. Allerdings weiß ich nicht, ob man im Versicherungsvertrag das ausschließen kann und etwas anderes vereinbaren könnte, so daß auch ein anderes Mahngericht z.B. das für den Firmensitz der Versicherung zuständig ist.
 
S

sommer2015

Gast
Chrismas, ich bin da nicht so sicher... Bei der Formulierung "Folgebeitrag Versicherung 01.09.2008" kann es sich auch um einen Beitrag aus späteren Jahren handeln für eine Versicherung, deren Laufzeit am 01.09.2008 begann. Also wäre nicht auszuschließen, daß es z.B. der Beitrag für 2012 oder 2013 ist. Es kann auch sein, daß bei einem älteren Beitrag eine Verjährungshemmung eingetreten ist, der TE das aber nicht mehr bewußt ist. Ich halte es daher für sinnvoller erst rauszufinden, worum es genau geht und dann wenn klar ist, Forderung zu unrecht oder Verjährung Widerspruch einzulegen. Oder aber wenn die Widerspruchsfrist abzulaufen droht, ohne daß es gelungen ist, Näheres zu der Forderung in Erfahrung zu bringen, Widerspruch einzulegen
Nein nein von später kann es nicht sein. Ich hatte damals eine private Krise, habe michviele Mnate um nichts mehr kümmern können, Briefkasten nicht geöffnet, wenn er voll war, die ungeöffneten Briefe gesammelt, dann immer wieder entsorgt. Aber mit der Allianz hatte ich nie mehr was zu tun danach.

Was ich aber auch nicht ganz verstehe, für 7 Jahre ist das eigentlich recht wenig, da habe ich schon ganz anderes an Versäumniszuschlägen erlebt.
 

schüchterner_kerl

Aktives Mitglied
Auf jedenfall den Widerspruch angeben, das verschafft Zeit, sich einen Überblick zu verschaffen, weil so hat man nur 2 Wochen Zeit und dann wird der Schuldtitel - unabhängig von der Wirksamkeit und etwaiger Verjährung - rechtskräftig - auch ohne gerichtliche Prüfung...

Wenn die dann klagen, kann man zur Not immer noch überweisen.
Keine persönliche Erfahrung, habe das mal in einer Sendung gehört...
 
M

Mo44

Gast
Da ich den Sachverhalt nicht kenne, kann ich dir inhaltlich zu der Frage der Verjährung keinen Rat geben, dazu müsste man die konkreten Daten verlässlich wissen, was du selbst ja nicht sagen kannst.

Aber hier findest du Hinweise zum Widerspruch und ein Muster --> mahngerichte.de - Widerspruch

Viel Erfolg!
 
S

sommer2015

Gast
So ein Widerspruchsformular ist ja dabei. Aus dem Link bin ich jetzt auch nicht klug geworden, ob mich das noch mehr kostet, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird. Das frage ich auch am Montag.

Wenn die Allianz meine Schulden an ein Inkasso verkauft hat, wirds wohl auch nichts mit Verjährung. Was ich befürchte.
 

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