Ich denke, niemand kann dir hier einen Rat geben und dir damit die Entscheidung abnehmen. Das musst du leider ganz alleine tun.
Und natürlich muss man bei den Antworten auf deine Neigung eingehen, da das im Grunde genau dein Gewissenskonflikt ist. Auf der einen Seite eine starke Beziehung mit Kind, in der du aber niemals deine Neigung ausleben kannst und auf der anderen Seite diese Frau mit Potential, die u.U. genau das erfüllt, wonach du dich sehnst.
Und das kann nur dein eigenes Gefühl entscheiden. Möchtest du eine Beziehung, die zwar stark ist, du aber immer der stärkere Part und der Entscheider bleiben wirst? Oder eben doch das Unbekannte, Reizvolle, das deine Phantasie befeuert, wie es deine Frau noch nie getan hat, da wo du eben auch devot sein darfst und deinen Fetisch befriedigen kannst?
Ist das Gras beim Nachbarn nicht immer grüner? Also die typische Gretchenfrage.
Ist es gesichert, dass deine Frau definitiv nach Kanada zurück gehen würde. Ist es nach deutschen Recht möglich, bei geteiltem Sorgerecht gegen den Willen des Partners so weit weg mit einem Kind zu ziehen? Das kann dir sicherlich nur ein Anwalt beantworten. Vielleicht kann man auch mit dem Umzug nach Kanada warten, bis das Kind volljährig ist, das könnte man sicherlich vereinbaren.
Ist es klar, dass die andere Frau überhaupt eine Beziehung zu dir wollte? Deine Gefühle kennt sie in letzter Konsequenz ja gar nicht. Mit ihr würde ich wohl als Erste sprechen, denn wenn sie dich nicht wollte, wären alle weitere Schritte unnötig. Sollte sich das positiv in einem Gespräch klären lassen, wäre vielleicht tatsächlich ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt fällig. Insbesondere der Aufenthaltsort deiner Tochter sollte geklärt werden.
Und aus all diesen Informationen sollte dann zwingend Gespräche mit deiner Frau folgen, wo du für dich aber schon klarer sehen müsstest. Ob es sich mit deiner Frau nochmal zum Guten und Einzigen wenden wird, glaube ich fast nicht, denn wenn die Gedanken und Bedürfnisse in eine ganz andere Richtung gehen, wird es dich für den Rest deines Lebens gedanklich verfolgen und immer käme die Frage: Was wäre gewesen, wenn ...
Du bist 39 Jahre alt und hast das Recht, wirklich und ehrlich glücklich zu sein. Ob es tatsächlich mit dieser anderen Frau klappt, kann dir leider keiner garantieren. Aber das Recht auf Glück hat grundsätzlich jeder.