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Verhaltensbedingte Kündigung?

Hr. Pinguin

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

sorry für die evtl. übertrieben besorgt klingende Frage:

Kann man gekündigt werden, weil man 10 Minuten vor Feierabend auf Toilette geht?

Vielleicht wenn dies regelmäßig der Fall wäre? Bei ein- oder zweimal eher nicht, oder?

"Arbeitszeitbetrug" klingt halt in dem Fall schon sehr krass, finde ich. Man könnte ja 5 Minuten von seiner regulären Pausenzeit dafür hernehmen, dann wäre es wieder ok, oder?
 
Hallo,

sorry für die evtl. übertrieben besorgt klingende Frage:

Kann man gekündigt werden, weil man 10 Minuten vor Feierabend auf Toilette geht?

Vielleicht wenn dies regelmäßig der Fall wäre? Bei ein- oder zweimal eher nicht, oder?

"Arbeitszeitbetrug" klingt halt in dem Fall schon sehr krass, finde ich. Man könnte ja 5 Minuten von seiner regulären Pausenzeit dafür hernehmen, dann wäre es wieder ok, oder?
Hä, was ist das denn für ein Blödsinn? Auf das Klo zu gehen ist an keine Uhrzeit gekoppelt. Man sollte danach nur wieder an den Arbeitsplatz kommen. 10 Minuten für einen Toilettengang finde ich (selbst als Frau) allerdings schon ein wenig lang. Privat kannste auch länger hocken, im Job eher nicht.

Regelmäßig fänd ich das allerdings tatsächlich seltsam und auch kaum glaubhaft zu argumentieren. Da kann man sicherlich auch 10 Minuten warten und sich dann nach Dienstschluss/vor dem Heimweg erleichtern.
 
Hallo,

sorry für die evtl. übertrieben besorgt klingende Frage:

Kann man gekündigt werden, weil man 10 Minuten vor Feierabend auf Toilette geht?

Vielleicht wenn dies regelmäßig der Fall wäre? Bei ein- oder zweimal eher nicht, oder?

"Arbeitszeitbetrug" klingt halt in dem Fall schon sehr krass, finde ich. Man könnte ja 5 Minuten von seiner regulären Pausenzeit dafür hernehmen, dann wäre es wieder ok, oder?
Nein, dafür kann man sicher nicht gekündigt werden.
 
Hallo,
ich sehe hier auch keinen Kündigungsgrund. Gab es deswegen schon mal eine Abmahnung (könnte ich mir nicht vorstellen)?
Sollte der AG in diesem Fall wirklich eine Kündigung aussprechen, wird sie vor dem Arbeitsgericht wieder kassiert. Da bin ich mir extrem sicher, auch wenn ich kein Jurist bin.
 
Nein, dafür kann man sicher nicht gekündigt werden.
Bei der erwähnten Regelmäßigkeit, einer Dauer von 10 Min (es sei denn, er Weg zum Klo ist allein 5 min lang) und einem Vorgesetzten, der einen loswerden will, kann ich mir durchaus vorstellen, dass das ein Grund für eine Abmahnung sein könnte. Hatte den Aspekt der Regelmäßigkeit erst später wahrgenommen. und finde den nicht für zu vernachlässigen.

Ergänzung: Guckt mal hier https://www.merkur.de/leben/karriere/wie-lange-darf-waehrend-arbeit-aufs-klo-zr-9817627.html
 
Bei der erwähnten Regelmäßigkeit, einer Dauer von 10 Min (es sei denn, er Weg zum Klo ist allein 5 min lang) und einem Vorgesetzten, der einen loswerden will, kann ich mir durchaus vorstellen, dass das ein Grund für eine Abmahnung sein könnte. Hatte den Aspekt der Regelmäßigkeit erst später wahrgenommen. und finde den nicht für zu vernachlässigen.
Da wird der AG vor Gericht immer verlieren.
 
Nein. Hat er das etwa vor? Falls ja, sollte er sich schlau lesen bzgl. verhaltensbedingter Kündigung. Was das ist, wann man das kann usw. usf. ....


Zitat:

Gilt der Toilettengang als Arbeitspause im Arbeitsrecht?
Arbeitsunterbrechung, maximale Dauer des Toilettengangs und Kündigung


Der Besuch der Toilette in der Arbeit ist lediglich eine Arbeitsunterbrechung und wird im Arbeitsrecht nicht als Pause gewertet, somit sind Lohnkürzungen aufgrund des häufigen Besuchs des WCs kaum als Rechtfertigungsgrund anzusehen.
Der Toilettengang ist keine Arbeitspause, sondern zählt im Arbeitsrecht zur kurzen Tätigkeitsunterbrechung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber darf den Toilettengang nicht untersagen oder eine maximale Anzahl an Toilettenbesuchen bestimmen. Dies würde eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen (ArbG Köln, 21.01.2010, 6Ca 3846/09). Trotz dessen darf die Dauer des Toilettengangs nicht überstrapaziert werden. Es existiert keine genaue Vorgabe, wie viel Zeit ein Arbeitnehmer*in auf der Diensttoilette verbringen darf, als Orientierungswert entschied das Arbeitsgericht Köln, dass ein täglicher Toilettenbesuch von mehr als 30 Minuten, nicht als Rechtfertigungsgrund für eine Lohnkürzung gilt (ArbG Köln, 21.01.2010, 6Ca 3846/09). Dennoch werden etwa Privattelefonate auf der Toilette im Arbeitsrecht als Arbeitsverweigerung verstanden. Dies kann zu einer Abmahnung und bei wiederholtem Auftreten zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.

.
 
Bei der erwähnten Regelmäßigkeit, einer Dauer von 10 Min (es sei denn, er Weg zum Klo ist allein 5 min lang) und einem Vorgesetzten, der einen loswerden will, kann ich mir durchaus vorstellen, dass das ein Grund für eine Abmahnung sein könnte. Hatte den Aspekt der Regelmäßigkeit erst später wahrgenommen. und finde den nicht für zu vernachlässigen.

Ergänzung: Guckt mal hier https://www.merkur.de/leben/karriere/wie-lange-darf-waehrend-arbeit-aufs-klo-zr-9817627.html
Der Gang zur Toilette fällt in die Arbeitszeit, genauso ist das Besorgen von einer neuen Flasche Wasser im Pausenraum Arbeitszeit. Ein Strick kann dir nur draus gemacht werden, wenn du es exorbitant übertreibst und es keinen besonderen Grund gibt.
 
Also der AG kann natürlich eine Abmahnung aussprechen.
Vor einem Arbeitsgericht wird dies aber kaum standhalten. Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.

Die Aussage war auch nicht das man jede Stunde 10 Minuten auf dem Klo verschwindet. Sondern lediglich kurz vor Feierabend. Das heisst jemand der über den Tag verteilt 5x auf die Toilette geht und Pinguin nur 2x, und davon eben 1x am Ende des Tages - dann müsste man ja dem anderen noch eher eine Abmahnung erteilen. Und wegen was? Wegen 5x Toilette? LOL
 

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