G
Gelöscht
Gast
[...]
Der Junge wohnte bei seinen Eltern, wir wissen nicht, wie alt er zum damaligen Zeitpunkt war.
Sicher wissen wir das nicht, aber da er ein Taxi bezahlen konnte, dürfte er schon älter gewesen sein. Daher erübrigt sich die Frage.
Es stellt sich auch die Frage, was das für Eltern sind, die eine 13 Jährige mit dem Taxi durch die Gegend fahren lassen zu irgendeinem Typen aus dem Internet. Gegen die Eltern müßte dann im Prinzip auch ermittelt werden, um zu klären, was da los war.
Es stellt sich eher die Frage, was du gelesen hast. Laut Eingangsposting lebt oder lebte die Te bei der Oma. Aber Hauptsache erst einmal gegen etwas wettern, anstatt richtig zu lesen, was in diesem Bereich eigentlich Pflicht sein sollte.
Und zum Rest:
Bei KO Tropfen gebe es keinerlei Diskussion darüber, was es gewesen ist, bei Alkohol scheinen hier einige allerdings den Kopf komplett auf Durchzug gestellt zu haben. Wenn man jemanden so betrunken macht, dass diese Person das macht oder in diesem Falle, mitmacht, was der Täter will und das ohne große Gegenwehr, dann ist es Vergewaltigung.
Dieses ist auch so festgelegt in §177 StGB
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
1.
der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=177
Ich kann hier echt nur noch den Kopf schütteln. Erst willenlos machen und dann auch noch hier das Victim Blaming praktizieren.