Rauhfusskauz
Aktives Mitglied
Manche Männer fangen an, wild um sich zu beißen, wenn sie merken, dass sie die Kontrolle verlieren.
Deiner scheint so ein Exemplar zu sein.
Keine Sorge, er kann dir nichts! Dafür ist seine "Leine" zu kurz (um beim Bild zu bleiben 😉 )
Du kannst der Geburt ganz entspannt entgegen sehen:
Bei nicht verheirateten Paaren hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Das geteilte Sorgerecht kann man durch eine Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar beurkunden lassen.
Dafür müsstest du allerdings zustimmen - was du ja im Hinblick auf eure Familien- und Partnerschaftssituation kaum tun wirst.
Möchte der Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht, muss er das gerichtlich abklären.
Ich nehme an, der Aufwand wird ihm zu groß sein.
Denn wirkliche "Vorteile" hat er dadurch nicht.
Selbstverständlich bleibt ihm das Recht auf Umgang.
Den solltest und musst du ihm einräumen.
Außerdem steht er in der Unterhaltspflicht für die Kinder und für dich (zumindest im ersten Jahr).
Im Klartext heißt das für dich:
Sollte er nochmal mit diesem Sorgerechts- und Kindesentzugskäse kommen, darfst du müde lächeln und ihn auf die Rechtslage aufmerksam machen.
Alles Gute,
RFK
Deiner scheint so ein Exemplar zu sein.
Keine Sorge, er kann dir nichts! Dafür ist seine "Leine" zu kurz (um beim Bild zu bleiben 😉 )
Du kannst der Geburt ganz entspannt entgegen sehen:
Bei nicht verheirateten Paaren hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Das geteilte Sorgerecht kann man durch eine Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar beurkunden lassen.
Dafür müsstest du allerdings zustimmen - was du ja im Hinblick auf eure Familien- und Partnerschaftssituation kaum tun wirst.
Möchte der Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht, muss er das gerichtlich abklären.
Ich nehme an, der Aufwand wird ihm zu groß sein.
Denn wirkliche "Vorteile" hat er dadurch nicht.
Selbstverständlich bleibt ihm das Recht auf Umgang.
Den solltest und musst du ihm einräumen.
Außerdem steht er in der Unterhaltspflicht für die Kinder und für dich (zumindest im ersten Jahr).
Im Klartext heißt das für dich:
Sollte er nochmal mit diesem Sorgerechts- und Kindesentzugskäse kommen, darfst du müde lächeln und ihn auf die Rechtslage aufmerksam machen.
Alles Gute,
RFK