Nee, ich verlang dir gar nicht ab, dass du zu dem hier vorgetragenen Stellung beziehen sollst. Darum gehts mir nicht.
Nur, weil man etwas nach unten, hin zum Schlechteren, vergleichen kann, heißt es nicht, dass das Bestehende gut im Sinne von nicht verbesserungsbedürftig ist.
Und klar kann ich sagen, was man besser machen sollte (ich verspreche, dabei auch nicht zu erbrechen)!
Spontan meine wichtigsten Anliegen in Bezug auf Opferschutz, die weniger mit geschriebenem Recht zu tun haben:
1) die räumlichen Umstände in den Gerichten ändern. Für Opfer eigene Warteräume einrichten oder einfach zur Zeit unbesetzte Räume zuweisen, am liebsten mit einem Wachtmeister davor. In einem Flur mit dem mutmaßlichen Täter sitzen ist echt no go, insbesondere wenn es um Beziehungstaten, schwere Gewaltdelikte, versuchte Tötungsdelikte, Vergewaltigungen,... geht. Selbst, wenn es vor der rechtskräftigen Verurteilung nur "mutmaßliche" Opfer sind: einige sind wirklich Opfer einer Straftat geworden. Berührt in dubio pro reo nicht.
2) Die Justiz nicht weiter kaputt sparen, sonst muss man sich nicht wundern, dass § 257c StPO im Strafprozess ausgiebig benutzt wird, um Zeit und Energie zu sparen. Gesetzlich festlegen, was eine angemessene Bezugsstrafe für den Deal ist und dass die Bezugsstrafe nicht unter einem bestimmten Strafmaß liegen darf. (Der Deal ist mir eh ein Megadorn im Auge, ebenso wie §§ 153 ff StpO als Durchbrechung des Legalitätsprinzips mir durchaus bedenklich erscheinen). Berührt in dubio pro reo nicht.
3) Aufklärungspflicht der Richter oder Rechtspfleger (zB) gegenüber nicht anwaltlich vertretenen Opfern in Bezug auf eine Verfahrenseinstellung dh. was das bedeutet - und das bitte in normaldeutsch, nicht: "Wir wissen ja, dass Sie nicht aussagen möchten, wenn der Täter im Raum ist. Das können wir Ihnen nur ersparen, indem wir eine Absprache machen." (so erlebt). Berührt in dubio pro reo nicht.
4) Nicht bloße Verfahrenseinstellungen rausschicken, sondern zwei, drei Sätze erklären. Das kann man sogar als Textbaustein machen. Das Leid, was jemandem geschehen ist, damit würdigen (bezogen auf Verfahrenseinstellungen nach §§ 153 ff StPO, nicht direkt § 170 II StPO). Berührt in dubio pro reo nicht.
Ich finds schlimm, dass bei uns ein Verein wie der Weiße Ring dringendst notwendig ist, um die Belange von Opfern abzufangen. Das ist meines Erachtens ein Armutszeugnis für den Rechts- und Sozialstaat, wenn der Weiße Ring einspringen muss, um Kuren, Therapien (sozialer Aspekt), Nebenklageanwälte (rechtlicher Aspekt) zu bezahlen, weil das Opfer - selbst wenn der Täter rechtskräftig verurteilt wurde - sonst nichts bekommt.
Ich bin vehementer Vertreter der Rechte des Beschuldigten, Angeschuldigten und später Angeklagten gegenüber dem Staat (!!), das bitte nicht falsch verstehen. Absolutes Folterverbot, Wahrung der Rechte im Ermittlungsverfahren, etc. Schön und gut, wobei auch hier einiges stattfindet, was den Bereich des Rechtsstaates - dieses Mal zu Ungunsten des mutmaßlichen Täters! Und das finde ich genauso pervers! - verlässt (nur mal als prozessuales Beispiel: präkludierte Beweisanträge oder Einbeziehung des Verteidigungsverhaltens ins Strafmaß :S in materieller Hinsicht: die actio libera in causa - kritisch. Oder die Tatsache, dass erst das Bundesverfassungsgericht der extensiven Auslegung von Gesetzen Einhalt gebietet -> zu § 113 StGB).
Ich finde nur, dass all dies kein Opfer nachvollziehen können muss.
Was hier im Einzelfall geschehen oder nicht geschehen ist, spielt für diese meine Betrachtung keine Rolle (sorry, Silence, menschlich fühl ich natürlich mit dir).
Vereinfacht gesagt:
Wenn mich einer schlägt, muss doch nicht ICH mich darum kümmern, ob der ein faires Verfahren bekommt. Ich kann ihm die Pestilenz und mehr an den Hals wünschen, wütend auf ihn sein, zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn geltend machen, ihn dreißig Jahre mit dem Vollstreckungstitel nerven etc.
Das hat nichts mit meiner Einstellung zu den vom Staat zu gewährleistenden Rechten zu tun. Rein gar nichts.
Aber ich muss zB von den Eltern eines ermordeten Kindes nicht verlangen, dass die es über die Lippen kriegen, dass Fair-trial für den Angeklagten gilt. Das ist menschlich einfach nicht verlangbar. Dass die was ganz anderes denken und vor allem fühlen, das gestehe ich ihnen zu.
Du glaubst, in Deutschland gilt geschriebenes Recht? Es wäre wahrlich schön, wenn dem so wäre. Es ist aber schon aus dem Grund unmöglich, weil Tatbestände abstrakt-generalisierend sind, um möglichst viele Fälle zu umfassen. Darum wird ja "ausgelegt". Und allein die Rechtsfolgenlösung des BGH bei "nicht ganz so bösen Mördern", die ganz klar § 49 I StGB widerspricht, widerlegt diese Behauptung.
Bei Interesse such ich mal die Urteile als Beispiele raus, die ich vor Augen hatte, als ich den ersten Beitrag schrieb. Oder warte, das darfst du dir aussuchen. Was an Strafzumessung abgeht ist auch nicht ohne (dann auch zu Lasten des Täters). Spontan fällt mir grad eine falsche Anklage ein, die zum Strafklageverbrauch geführt hat, ein Urteil, das skandalöse Strafzumessungserwägungen enthält,... oder ich plauder noch aus dem Nähkästchen.
Aber wie sagte ein Strafrechtsprof so schön: "Vor Gericht und auf hoher See sind Sie in Gottes Hand!"
*Jetzt hätt ichs fast schon wieder als Gast gepostet -___________-
** kann sein, dass ich ein paar "mutmaßlich" vergessen habe. Darum hier ein paar als Ersatz: mutmaßlich, mutmaßlich, mutmaßlich, mutmaßlich.