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Urteil eines Strafprozesses

  • Starter*in Starter*in Silence_85
  • Datum Start Datum Start
S

Silence_85

Gast
Hallo liebe Leser,

habe mal eine Frage, da ich gerade sehr überfordert bin oder einfach zu blöd.

Wenn man ein Urteil vom Gericht"Strafprozess" zugestellt bekommt, hat der Angeklagte ja Zeit Berufung einzulegen.
Jetzt steht in dem Urteil "für Recht" erkannt, steht das überall drinne oder sagt das schon etwas aus? Weil der Richter auch gemeint hatte am Tag der Verhandlung einzulegen einer Woche!???

Hab zwar gegoogelt aber irgendwie lese ich ins Leere, bin gerade völlig überfordert

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte
 
Hallo Silence,

dieses 'für Recht anerkannt' heißt, der Richter hat sein Urteil so gefällt, wie er denkt, was 'richtig' ist oder eben, was er aufgrund der Beweislage denkt entscheiden zu müssen.

Nichts sonst. Oder eben doch das.

Kann aber sein, dass das Urteil in die zweite Instanz geht.

Für die Berufung hat man (so weit ich weiß) immer einen Monat Zeit nach der Zustellung des Urteils. Aber da reicht erst mal das Schreiben ans Gericht, dass man Berufung einlegt. Mehr braucht man erst mal nicht zu schreiben.

Für die Begründung hat man dann noch länger Zeit.

Wäre vielleicht einfacher, wenn du sagst, um was es genau geht 🙂

Lieben Gruß
Fragende
 
Silence_85 meinte:
Jetzt steht in dem Urteil "für Recht" erkannt, steht das überall drinne oder sagt das schon etwas aus

In welchem Zusammenhang kommen die Worte denn vor? Ein Urteil ist erst dann rechtskräftig wenn keine Rechtsmittel (Berufung/Revision) gegen das Urteil angewandt werden können.

Silence_85 meinte:
Weil der Richter auch gemeint hatte am Tag der Verhandlung einzulegen einer Woche!???

What? Nochma auf Deutsch bitte..

Du musst doch wissen wie lange die Frist für die Berufung läuft. Hast du keinen Anwalt?
 
Hallo Fragende,

danke für deine rasche Antwort.

Also heißt es doch weiter zittern und ich hab gedacht es kommt mal Licht ans Ende des Tunnels. War leider am Prozesstag nicht ganz anwesend mit meinen Nerven von daher kann das mit 4 Wochen vielleicht auch stimmen wobei ich es anders in Gedanken habe.

Oder halt das gehört habe, was ich hören wollte.

Es geht um eine Vergew.... und man hat mir geglaubt aber ich hab einfach Angst davor, das ich da wieder hin muss. Die letzten Wochen waren der reinste Horror, es war wieder alles so frisch. Wenn ich mir jetzt denke das ganze wieder und wieder, ich kann einfach nicht mehr.
 
Du musst doch wissen wie lange die Frist für die Berufung läuft. Hast du keinen Anwalt?

Doch nur um die Uhrzeit nicht mehr zu erreichen und ich mach mich halt gerade schon extrem verrückt. Also von Berufung/Revision steht da jetzt kein Wort drinnen, dann wird das wohl noch kommen
 
Hol dir erst mal so viel Hilfe wie geht 🙂

Solche Verfahren sind sehr anstrengend.

Silence, du hast vier Wochen Zeit, um zu schreiben, dass du das Urteil nicht anerkennst. In Revision oder Berufung gehst.

Ich denke bei dem Schreiben war auch noch ne zweite Seite mit dabei. 'Rechtshilfebelehrung'. Da steht das dann.

Lieben Gruß
Fragende
 
Silence, du hast vier Wochen Zeit, um zu schreiben, dass du das Urteil nicht anerkennst. In Revision oder Berufung gehst.

Ich will es einfach nur abschließen und endlich verdrängen können, klar haben mich seit der Verurteilung viele Fragen gequält aber ich habe es einfach nicht geschafft bei meiner Rechtsanwältin anrufen aber da werd ich morgen wohl nicht mehr drum herum kommen aber vielen Dank!

Ich denke bei dem Schreiben war auch noch ne zweite Seite mit dabei. 'Rechtshilfebelehrung'. Da steht das dann.

Nein leider nichts dabei, nur einige Seiten Zusammenfassende Aussagen
 
Hi,

der Verurteilte hat eine Woche Zeit, Berufung einzulegen sofern der Prozess vor einem Amtsgericht stattgefunden hat:
§ 314 StPO
(1) Die Berufung muß bei dem Gericht des ersten Rechtszuges binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden.

Dir alles Gute,
Joey
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du mit dem Urteil nicht einverstanden bist, dann lege einfach mal Einspruch ein. Einfach so mit diesem einen Satz.

Dann hast du bisschen Zeit zu überlegen, wie du reagierst. Dein Einspruch ist nicht verbindlich. Wenn du keine Begründung schreibst, läuft die Frist aus. Fertig.

Also, ich würde mir mal alle Rechtswege offen halten. Klar bist du gerade im Stress.

Hole dir Hilfe 🙂

Lieben Gruß
Fragende
 
Hol dir erst mal so viel Hilfe wie geht 🙂

Solche Verfahren sind sehr anstrengend.

Silence, du hast vier Wochen Zeit, um zu schreiben, dass du das Urteil nicht anerkennst. In Revision oder Berufung gehst.

Ich denke bei dem Schreiben war auch noch ne zweite Seite mit dabei. 'Rechtshilfebelehrung'. Da steht das dann.

Lieben Gruß
Fragende
Vorsicht!

Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt bei Anwesenheit des Angeklagten eine Woche beginnend mit der Verkündung des Urteils, ansonsten mit der Zustellung des Urteils an den Angeklagten. Die Begründung ist binnen einer weiteren Woche einzureichen, die mit dem Ende der Berufungsfrist beginnt.
 

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