S
Silence_85
Gast
Hallo liebe Leser,
habe mal eine Frage, da ich gerade sehr überfordert bin oder einfach zu blöd.
Wenn man ein Urteil vom Gericht"Strafprozess" zugestellt bekommt, hat der Angeklagte ja Zeit Berufung einzulegen.
Jetzt steht in dem Urteil "für Recht" erkannt, steht das überall drinne oder sagt das schon etwas aus? Weil der Richter auch gemeint hatte am Tag der Verhandlung einzulegen einer Woche!???
Hab zwar gegoogelt aber irgendwie lese ich ins Leere, bin gerade völlig überfordert
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte
habe mal eine Frage, da ich gerade sehr überfordert bin oder einfach zu blöd.
Wenn man ein Urteil vom Gericht"Strafprozess" zugestellt bekommt, hat der Angeklagte ja Zeit Berufung einzulegen.
Jetzt steht in dem Urteil "für Recht" erkannt, steht das überall drinne oder sagt das schon etwas aus? Weil der Richter auch gemeint hatte am Tag der Verhandlung einzulegen einer Woche!???
Hab zwar gegoogelt aber irgendwie lese ich ins Leere, bin gerade völlig überfordert
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte