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Sag mal aber sonst geht's noch, ja? Das schreibst du hier in einem Thread, in dem das Opfer einer Vergewaltigung nach der Frist eines Rechtsmittels fragt, was du völlig unzutreffend als Einspruch darstellst. Manchmal kann ich hier echt nur den Kopf schütteln!!
"Blinde Kritik"??? Wer bitte könnte denn SEHENDER kritisieren als ein Opfer, das in die Mühlen dieses Rechtsstaates geraten ist??? Dass Opfer einer solchen Tat in einem winzigen Gerichtsflur quasi Knie an Knie mit dem Täter warten müssen, dass bei ihrer Aussage zumeist der Täter im Saal anwesend ist, das alles hat nichts mit einem fairen Prozess zu tun, sagt aber deutlich, dass dieser Rechtsstaat nicht auf Opferbelange eingerichtet ist.
Und zur "blinden Kritik": Bullshit! Ich hab grad vor zehn Minuten noch gesagt, dass es ein WITZ ist, dass Deutschland sich Rechtsstaat nennen darf angesichts der massiven Unrechtsprechung und Rechtsunsicherheit, die man in diesem Lande für "Recht" hält. Der Fähnlein-nach-dem-Winde-Rechtsprechung des BGH, dessen einzelne Senate untereinander zerstritten sind, insbesondere im Strafrecht.
Dass in dubio pro reo gilt und dass jeder Angeklagte ein Recht auf Verteidigung hat - schön und gut. Aber Leute, die niemals mitgekriegt haben, dass Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, wo das Opfer bleibende Schäden (Schwerhörigkeit) davongetragen hat, eingestellt werden - im Tausch (Deal bzw. die Absprache im Strafprozess) gegen ein Drogendelikt - solche Menschen kann ich einfach nicht ernst nehmen, wenn sie sich "blinde Kritik" am Rechtsstaat verbitten!
Ich glaub ich fall vom Glauben ab, ey!
Lieber Gast, du hättest doch unter Klarnamen schreiben können.
Sorry Gästin!
Wäre doch viel einfacher, weil ich ja vorher dich um Erlaubnis fragen sollte, bevor ich etwas schreibe....
🙄
Könnten wir uns darauf einigen, dass du zukünftig nicht mehr meine Zitate verfälschst!
Danke!
Was den Einspruch betrifft, wusste ich jetzt nicht, dass wir förmlich juristisch argumentieren. Rechtsmittel war von mir gemeint.
Doch da befinden wir uns ja auch auf Augenhöhe, dein Text ist ebenfalls juristisch nicht korrekt.
Ich weiß jetzt nicht, ob wir deinen Fall beschreiben sollen oder den der TE'in?
Du hast vor 10 Minuten gesagt , dass es ein WITZ ist, dass Deutschland sich Rechtsstaat nennen darf angesichts der massiven Unrechtsprechung und Rechtsunsicherheit, die man in diesem Lande für "Recht" hält?
Oh Mann... pardon, Frau... welch schwere Geschütze...
😱
Wird wohl die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger tief beeindrucken... weißt du denn schon... wird sie zum Rücktritt gezwungen werden?
😕
Doch bleiben wir bei der TE’in.
🙂
Doch woher weißt du, dass es sich um sexuelle Nötigung (dein Begriff ist falsch!) handelt?
Wir haben das Wort der Te'in, richtig, und ich glaube ihr sogar, da bereits eine Verurteilung erfolgte, doch entscheidet in unserem System ein Gericht, ob aus einem mutmaßlichem Opfer eine Opfer wird, nicht die Beteiligten, nicht du und nicht ich!
Und ich denke ich habe einen Wissensvorsprung dir gegenüber, weil die TE’in klüger ist, als du denkst!
Und solange ein Prozess nicht abgeschlossen ist, kann sowohl die TE'in und auch der mutmaßliche Täter auf einen fairen Prozess hoffen.
Dabei ist mir die Waffengleichheit von Anklage und Verteidigung wichtig.
Nein, gerecht geht es nicht immer zu, richtig, kann es auch nicht, denn wo Menschen urteilen, passieren Fehler, wen es betrifft, dem ist es schlimm.
Doch du scheinst dies alles vorher zu wissen. Nennt man Vorverurteilung. Doch gut, dass solche Leute nicht urteilen dürfen.