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Urteil eines Strafprozesses

  • Starter*in Starter*in Silence_85
  • Datum Start Datum Start
Dann hast du bisschen Zeit zu überlegen, wie du reagierst. Dein Einspruch ist nicht verbindlich. Wenn du keine Begründung schreibst, läuft die Frist aus. Fertig.

Nur damit wir uns nicht falsch verstehen aber aus dem Urteil geht hervor das er eine Haftstrafe bekommt. Hier geht es nicht um meine Berufung sondern das ich Angst habe, das der Angeklagte noch in Berufung geht. Aber die Frist ist hin wie her die gleiche. Ich werde heute meiner Anwältin anrufen.
 
So habe mich heute informiert, es ist so das er 7 Tage ab dem Tag des Prozesses Zeit hatte Berufung einzulegen was er wohl auch gemacht hat aber das ganze ist mir noch nicht zugegangen. Habe sie dann auch gefragt wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist das es zur Ablehnung einer Revision kommt aber das ist wohl nur im Zivilrecht wahrscheinlich....

Somit war alles umsonst da es wohl immer so raus läuft das bei der 2ten Verurteilung der Angeklagte nur noch eine Bewährungsstrafe bekommt. Die Haftstrafe ist eh schon nicht sehr hoch dafür das er Leben zerstört hat und dann hört man sowas. Toller Rechtsstaat und als Opfer muss man wieder und wieder aussagen wie oft es dem Täter in den Sinn kommt.
 
So habe mich heute informiert, es ist so das er 7 Tage ab dem Tag des Prozesses Zeit hatte Berufung einzulegen was er wohl auch gemacht hat aber das ganze ist mir noch nicht zugegangen. Habe sie dann auch gefragt wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist das es zur Ablehnung einer Revision kommt aber das ist wohl nur im Zivilrecht wahrscheinlich....

Somit war alles umsonst da es wohl immer so raus läuft das bei der 2ten Verurteilung der Angeklagte nur noch eine Bewährungsstrafe bekommt. Die Haftstrafe ist eh schon nicht sehr hoch dafür das er Leben zerstört hat und dann hört man sowas. Toller Rechtsstaat und als Opfer muss man wieder und wieder aussagen wie oft es dem Täter in den Sinn kommt.

Hallo,

erst solltest du mal ganz ruhig abwarten, was in der Widerspruchsbegründung steht, zumal die Urteilsbegründung wohl noch nicht vorliegt.
Hier scheint es sich um den vorläufigen Einspruch zu handeln, um die Frist nicht zu versäumen.

Das heißt auch nicht unbedingt, dass du erneut Aussagen musst.
Wie oft das sein wird, entscheidet nicht der Angeklagte sondern das Gericht.
Auch kommt es vor, dass Strafen härter ausfallen.

Blinde Kritik am Rechtsstaat kann ich aber auch nicht gelten lassen.
Ich denke, dass Angeklagte und Verdächtige auch das Recht auf einen fairen Prozess haben sollen.
 
Wo hast Du denn so etwas her?
Warum sollte nun alles umsonst sein?

Hat mir heute meine Rechtsanwältin gesagt, das er die auch schon
bei der ersten Verhandlung bekommen hätte, wenn er sich nicht so aufgeführt hätte.
Haftbefehl kommt bei diesen Delikten wohl nicht häufig vor und sie sagte mir auch das ich mich auf eine erneute Aussage gefasst machen muss.

Und ja ich bin auch für einen fairen Prozess aber bitte von Anfang an, nichts anderes wollte ich die Monate davor.
Ich will diesen Menschen einfach nie mehr sehen!
 
Hat mir heute meine Rechtsanwältin gesagt, das er die auch schon
bei der ersten Verhandlung bekommen hätte, wenn er sich nicht so aufgeführt hätte.
Haftbefehl kommt bei diesen Delikten wohl nicht häufig vor und sie sagte mir auch das ich mich auf eine erneute Aussage gefasst machen muss.

Und ja ich bin auch für einen fairen Prozess aber bitte von Anfang an, nichts anderes wollte ich die Monate davor.
Ich will diesen Menschen einfach nie mehr sehen!
Ja dann erzähle mal, was ist denn deiner Meinung nach nicht fair abgelaufen?
 
Hallo,

erst solltest du mal ganz ruhig abwarten, was in der Widerspruchsbegründung steht, zumal die Urteilsbegründung wohl noch nicht vorliegt.
Hier scheint es sich um den vorläufigen Einspruch zu handeln, um die Frist nicht zu versäumen.

-> wieso Einspruch? Das ist die Einlegung der Berufung (sofern Amtsgericht). Die Begründungsfrist läuft danach!

Blinde Kritik am Rechtsstaat kann ich aber auch nicht gelten lassen.
Ich denke, dass Angeklagte und Verdächtige auch das Recht auf einen fairen Prozess haben sollen.

O_____________O

Sag mal aber sonst geht's noch, ja? Das schreibst du hier in einem Thread, in dem das Opfer einer Vergewaltigung nach der Frist eines Rechtsmittels fragt, was du völlig unzutreffend als Einspruch darstellst. Manchmal kann ich hier echt nur den Kopf schütteln!!

"Blinde Kritik"??? Wer bitte könnte denn SEHENDER kritisieren als ein Opfer, das in die Mühlen dieses Rechtsstaates geraten ist??? Dass Opfer einer solchen Tat in einem winzigen Gerichtsflur quasi Knie an Knie mit dem Täter warten müssen, dass bei ihrer Aussage zumeist der Täter im Saal anwesend ist, das alles hat nichts mit einem fairen Prozess zu tun, sagt aber deutlich, dass dieser Rechtsstaat nicht auf Opferbelange eingerichtet ist.

Und zur "blinden Kritik": Bullshit! Ich hab grad vor zehn Minuten noch gesagt, dass es ein WITZ ist, dass Deutschland sich Rechtsstaat nennen darf angesichts der massiven Unrechtsprechung und Rechtsunsicherheit, die man in diesem Lande für "Recht" hält. Der Fähnlein-nach-dem-Winde-Rechtsprechung des BGH, dessen einzelne Senate untereinander zerstritten sind, insbesondere im Strafrecht.

Dass in dubio pro reo gilt und dass jeder Angeklagte ein Recht auf Verteidigung hat - schön und gut. Aber Leute, die niemals mitgekriegt haben, dass Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, wo das Opfer bleibende Schäden (Schwerhörigkeit) davongetragen hat, eingestellt werden - im Tausch (Deal bzw. die Absprache im Strafprozess) gegen ein Drogendelikt - solche Menschen kann ich einfach nicht ernst nehmen, wenn sie sich "blinde Kritik" am Rechtsstaat verbitten!
Ich glaub ich fall vom Glauben ab, ey!
 
Hallo Silence,

sorry bei der Frist war ich verkehrt 😱

Mich wundert es auch, dass deine Anwältin sagt, in der zweiten Instanz wäre das Straßmass geringer.

Silence, pass gut auf dich auf 🙂

Kümmere dich um dich 🙂

Magst sagen, was die Tat bei dir verursacht hat?

Ich weiß, wie schlimm mit den Opfern umgegangen wird. Und ich weiß, was man sich noch zusätzlich anhören muss. Leider.

Lieben Gruß
Fragende
 
O_____________O

Sag mal aber sonst geht's noch, ja? Das schreibst du hier in einem Thread, in dem das Opfer einer Vergewaltigung nach der Frist eines Rechtsmittels fragt, was du völlig unzutreffend als Einspruch darstellst. Manchmal kann ich hier echt nur den Kopf schütteln!!

"Blinde Kritik"??? Wer bitte könnte denn SEHENDER kritisieren als ein Opfer, das in die Mühlen dieses Rechtsstaates geraten ist??? Dass Opfer einer solchen Tat in einem winzigen Gerichtsflur quasi Knie an Knie mit dem Täter warten müssen, dass bei ihrer Aussage zumeist der Täter im Saal anwesend ist, das alles hat nichts mit einem fairen Prozess zu tun, sagt aber deutlich, dass dieser Rechtsstaat nicht auf Opferbelange eingerichtet ist.

Und zur "blinden Kritik": Bullshit! Ich hab grad vor zehn Minuten noch gesagt, dass es ein WITZ ist, dass Deutschland sich Rechtsstaat nennen darf angesichts der massiven Unrechtsprechung und Rechtsunsicherheit, die man in diesem Lande für "Recht" hält. Der Fähnlein-nach-dem-Winde-Rechtsprechung des BGH, dessen einzelne Senate untereinander zerstritten sind, insbesondere im Strafrecht.

Dass in dubio pro reo gilt und dass jeder Angeklagte ein Recht auf Verteidigung hat - schön und gut. Aber Leute, die niemals mitgekriegt haben, dass Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, wo das Opfer bleibende Schäden (Schwerhörigkeit) davongetragen hat, eingestellt werden - im Tausch (Deal bzw. die Absprache im Strafprozess) gegen ein Drogendelikt - solche Menschen kann ich einfach nicht ernst nehmen, wenn sie sich "blinde Kritik" am Rechtsstaat verbitten!
Ich glaub ich fall vom Glauben ab, ey!
Lieber Gast, du hättest doch unter Klarnamen schreiben können.
Sorry Gästin!
Wäre doch viel einfacher, weil ich ja vorher dich um Erlaubnis fragen sollte, bevor ich etwas schreibe.... 🙄

Könnten wir uns darauf einigen, dass du zukünftig nicht mehr meine Zitate verfälschst!
Danke!

Was den Einspruch betrifft, wusste ich jetzt nicht, dass wir förmlich juristisch argumentieren. Rechtsmittel war von mir gemeint.
Doch da befinden wir uns ja auch auf Augenhöhe, dein Text ist ebenfalls juristisch nicht korrekt.
Ich weiß jetzt nicht, ob wir deinen Fall beschreiben sollen oder den der TE'in?

Du hast vor 10 Minuten gesagt , dass es ein WITZ ist, dass Deutschland sich Rechtsstaat nennen darf angesichts der massiven Unrechtsprechung und Rechtsunsicherheit, die man in diesem Lande für "Recht" hält?
Oh Mann... pardon, Frau... welch schwere Geschütze...😱
Wird wohl die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger tief beeindrucken... weißt du denn schon... wird sie zum Rücktritt gezwungen werden? 😕

Doch bleiben wir bei der TE’in.🙂

Doch woher weißt du, dass es sich um sexuelle Nötigung (dein Begriff ist falsch!) handelt?
Wir haben das Wort der Te'in, richtig, und ich glaube ihr sogar, da bereits eine Verurteilung erfolgte, doch entscheidet in unserem System ein Gericht, ob aus einem mutmaßlichem Opfer eine Opfer wird, nicht die Beteiligten, nicht du und nicht ich!
Und ich denke ich habe einen Wissensvorsprung dir gegenüber, weil die TE’in klüger ist, als du denkst!

Und solange ein Prozess nicht abgeschlossen ist, kann sowohl die TE'in und auch der mutmaßliche Täter auf einen fairen Prozess hoffen.
Dabei ist mir die Waffengleichheit von Anklage und Verteidigung wichtig.

Nein, gerecht geht es nicht immer zu, richtig, kann es auch nicht, denn wo Menschen urteilen, passieren Fehler, wen es betrifft, dem ist es schlimm.
Doch du scheinst dies alles vorher zu wissen. Nennt man Vorverurteilung. Doch gut, dass solche Leute nicht urteilen dürfen.
 
Klarnamen? Meinste meinen Nick? Sorry, kenn mich noch nicht so aus und habs net gepeilt, dass ich als Gast schreib, weil ich das echt krass unmöglich fand und so wütend war -.-''

Weißte, bei allem mit fairem Prozess und so, mit Schmerzensgeld für Sex-Verbrecher, die zu lang in der Sicherungsverwahrung waren - da können wir ja gern drüber reden. Das ist aber an den STAAT adressiert und nicht an das Opfer und ich hab mir gestern vorgestellt, wie es einem Opfer geht, das schon völlig durch ist von dem Prozess, dem dann noch gesagt wird, es soll an Fairness dem Täter gegenüber denken, ein Mensch, der auf deine Menschlichkeit, deine Grenzen und alles - Verzeihung - gesch*ssen hat. Ich hätte - mit Verlaub - kotzen können bei dem Gedanken, wie das emotional zu bewerkstelligen sein soll.
Ein Opfer muss nicht für den Täter Fairness empfinden (natürlich auch nicht lügen etc), es muss sich nicht auf seine Seite stellen.

Zitate verfälsche ich nicht, ich nehme das raus, was ich kommentieren will, weil ichs ätzend find, seitenweise Textwiederholungen zu haben. Wenn das den Gepflogenheiten des Forums nicht entspricht, werd ich das ändern.

Einspruch hab ich deshalb korrigiert, weil die Autorin das vielleicht im Gesetz sucht und nicht findet.

Was hat die Bundesjustizministerin mit der Rechtsprechung zu tun? 😵? Wieso sollte sie zurücktreten, wenn einzelne Richter/ Senate contra legem urteilen? Du sprichst doch selbst von der richterlichen Unabhängigkeit oder hab ich das falsch verstanden?

Mein Begriff ist nicht falsch, das ist die Legaldefinition in § 177 II Nr. 1 StGB und da die Threaderstellerin das Urteil mitbekommen hat, dachte ich, wir reden hier schon darüber und das sei festgestellt (jaja, ist nur ein Regelbeispiel...)

:S Du glaubst ihr, WEIL eine (erste und wie du nicht ausschließen möchtest, uU fehlerhafte) Verurteilung erfolgt ist. Also glaubst du niemandem, der "nur mutmaßliches" Opfer ist und dessen dazugehöriger "Täter" nicht verurteilt wird?

Ich kann nicht ganz nachvollziehen, was du mit diesem Satz (Einzelzitat - Achtung, aus dem Zusammenhang gerissen ;p) meinst: "Und ich denke ich habe einen Wissensvorsprung dir gegenüber, weil die TE’in klüger ist, als du denkst!" Was willst du sagen?

Ich sage auch nicht, lyncht den Täter, verweigert ihm die Rechtsbehelfe, sperrt ihn ein oder kastriert ihn.
Ich finde es schlicht zu viel verlangt von einem Geschädigten, Mitgefühl für den Täter zu haben. Darum haben sich andere zu kümmern, das ist der Job der Verteidiger, der Richter, der StA.

Nein, wo Menschen urteilen, passieren nicht nur Fehler. Das ist nun deinerseits völlig blind in die andere Richtung hin zu blindem Vertrauen in das Gute im Juristen.
Es geht nicht um fehlerhafte Sachverhaltsfeststellungen, die sind hier völlig außen vor und da würde ich dir zustimmen - grad mit einem Zeugen hast du immer Probleme, ob du ihm glauben kannst.
Wenn ich mal anfangen würde zu erzählen, in welchem Stadium WELCHE "Fehler" passieren, würde ich die nächsten drei Wochen zu diesem Thema posten.
Ich rede auch nicht von Ungerechtigkeit bei der Strafzumessung, darüber könnten wir nochmal wochenlang diskutieren, ob die Strafzumessung gerecht ist.
Ich rede von divergierender Auslegung des geltenden Rechts, das macht mich so fassungslos. Darum rede ich von Ungerechtigkeit. Das ist kein Recht, was diesen Namen verdient, wenn du in Jahr 1 von einem Senat des BGH verurteilt wirst und ein anderer in Jahr 2 wegen genau der gleichen Sache aufgrund der abweichenden Meinung des anderen Senats nicht verurteilt wird. Das ist systemimmanentes Unrecht (bitte stell mich nicht in die linke Ecke, nur weil ich das Wort System gebraucht habe), wenn das Bauchgefühl, das bloße Gerechtigkeitsempfinden des Richters über deine Strafbarkeit entscheidet.

Und nochmal: Ich behaupte nicht, ich war dabei und kann sagen, was genau passiert ist und wer Schuld ist oder nicht. Ich verurteile nicht vor, der Fall als solcher geht mich nichts an.

Ich habe dich darauf hingewiesen, dass der Thread eines Opfers kein Ort ist, das Opfer zu Fairness aufzurufen.

Und habe dann einen Einzelfall geschildert, in dem ich auch nicht von Gerechtigkeit reden würde.

Beste Grüße und nichts für Ungut,
(eine nicht mehr wütende)
Joey

PS: Es seid dir gnädigst gestattet, auf diesen Beitrag zu antworten 😉
 
O_____________O

Sag mal aber sonst geht's noch, ja? Das schreibst du hier in einem Thread, in dem das Opfer einer Vergewaltigung nach der Frist eines Rechtsmittels fragt, was du völlig unzutreffend als Einspruch darstellst. Manchmal kann ich hier echt nur den Kopf schütteln!!

"Blinde Kritik"??? Wer bitte könnte denn SEHENDER kritisieren als ein Opfer, das in die Mühlen dieses Rechtsstaates geraten ist??? Dass Opfer einer solchen Tat in einem winzigen Gerichtsflur quasi Knie an Knie mit dem Täter warten müssen, dass bei ihrer Aussage zumeist der Täter im Saal anwesend ist, das alles hat nichts mit einem fairen Prozess zu tun, sagt aber deutlich, dass dieser Rechtsstaat nicht auf Opferbelange eingerichtet ist.

Und zur "blinden Kritik": Bullshit! Ich hab grad vor zehn Minuten noch gesagt, dass es ein WITZ ist, dass Deutschland sich Rechtsstaat nennen darf angesichts der massiven Unrechtsprechung und Rechtsunsicherheit, die man in diesem Lande für "Recht" hält. Der Fähnlein-nach-dem-Winde-Rechtsprechung des BGH, dessen einzelne Senate untereinander zerstritten sind, insbesondere im Strafrecht.

Dass in dubio pro reo gilt und dass jeder Angeklagte ein Recht auf Verteidigung hat - schön und gut. Aber Leute, die niemals mitgekriegt haben, dass Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, wo das Opfer bleibende Schäden (Schwerhörigkeit) davongetragen hat, eingestellt werden - im Tausch (Deal bzw. die Absprache im Strafprozess) gegen ein Drogendelikt - solche Menschen kann ich einfach nicht ernst nehmen, wenn sie sich "blinde Kritik" am Rechtsstaat verbitten!
Ich glaub ich fall vom Glauben ab, ey!

Ich finde deine Kritik erst einmal gar nicht für abwegig. Es ist für registrierte User nur manchmal schwierig sich mit einem nicht registrierten "Gast" abzugeben. Viel einfacher wäre es für uns registrierte User einen eben solchen zu sehen. Man kann sich so viel eher austauschen.
 

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