Es ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, zunächst wenige Stunden, aber mit Erhöhung. Ich soll an Diensten teilnehmen, Helferabenden und anderen Veranstaltungen.
Es geht mir nicht um Kündigungsschutz, das AGG gilt nicht nur für richtige Arbeitsverträge, sondern auch für solche Fallkonstellationen. Ich darf nicht wegen meiner Behinderung ausgeschlossen und benachteiligt werden. Mal ganz abgesehen davon, dürfte der ASB kein Interesse an schlechter Presse oder Veröffentlichungen haben, die ich aber machen würde, wenn dies passiert. Ich würde das selbstverständlich öffentlich machen, wie man mit mir dort umgeht und das dürfte die von Oben auf den Plan rufen.
Es ist mir wurscht, was Du toll findest
@Grisu, das ist für mich absolut kein Maßstab. Ich setze das um, was ich für richtig halte und was mir gut tut. Ich möchte endlich was erreichen im Leben, daher muss ich nun kämpfen und dazu bin ich bereit, natürlich mit legitimen Waffen wie der Justiz. Das ist aber in Ordnung und steht mir frei.
Nein, weil ich bei einem anderen Sanidienst niemanden kenne, hier habe ich Laura, die mich einführen kann, woanders würde ich mich das gar nicht trauen und würde Termine sausen lassen, manchmal sogar ohne vorher abzusagen, weil ich so viel Angst habe. Das funktioniert also nicht.