weidebirke
Urgestein
Jepp. Genauso ist es.
Als meine Tochter zum Vater zog, meldete der sie prompt vom Geigenunterricht ab. Die 70 € im Monat waren ihm zu viel. Obwohl ich vollen Unterhalt zahlte.
Vorher lebte das Kind bei mir und es war trotz Mangelunterhalt möglich.
Als sie dann nach den schon hier diskutierten Ereignissen wieder weg wollte, wollte er nicht zustimmen. Begründung: dann muss er zahlen und dazu ist er nicht bereit.
Fazit: Möglich ist, was man ermöglichen will. Sowohl in Sachen Versorgung als auch in Sachen Unterhalt.
Als meine Tochter zum Vater zog, meldete der sie prompt vom Geigenunterricht ab. Die 70 € im Monat waren ihm zu viel. Obwohl ich vollen Unterhalt zahlte.
Vorher lebte das Kind bei mir und es war trotz Mangelunterhalt möglich.
Als sie dann nach den schon hier diskutierten Ereignissen wieder weg wollte, wollte er nicht zustimmen. Begründung: dann muss er zahlen und dazu ist er nicht bereit.
Fazit: Möglich ist, was man ermöglichen will. Sowohl in Sachen Versorgung als auch in Sachen Unterhalt.