[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Lockerungen sind keine Vergünstigungen, die gewährt werden, sondern notwendige Behandlungsschritte.
Jedenfalls sollte die Anhörung gründlich vorbereitet werden. Der Mandant muss das neue Prognosegutachten lesen. Nur er kann beurteilen, ob die Tatsachenbehauptungen darin stimmen. Solche Dinge müssen vor der Anhörung schriftsätzlich richtiggestellt werden, ebenso gehört dahin die Auseinandersetzung mit dem Gutachten.[/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]In der Anhörung soll sich das Gericht ein Bild vom Untergebrachten machen. Die ratio legis ist mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz der Hauptverhandlung vergleichbar. Ein beauftragter Richter ist zwar erlaubt, wird aber der Bedeutung der Entscheidung nicht gerecht. Der ersuchte Richter hat in einer Anhörung nichts verloren.
Der Sachverständige muss in der Anhörung erscheinen, wenn die Beteiligten nicht darauf verzichtet haben. Ob der Verteidiger ihn befragen will, ist von Fall zu Fall zu entscheiden.
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[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Die Anwesenheit des zuständigen Therapeuten sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Es gibt die Fünf-Minuten-Anhörung nach dem Motto "Wir kennen uns ja - das Gutachten haben Sie gelesen - haben Sie was dazu zu sagen? - Nein? - Auf Wiedersehen nächstes Jahr". Das ist nicht richtig, läuft aber leider häufig so ab...[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Ich denke man wird auch kucken ob er einsichtsfähig ist oder nicht...[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Wann hat man bei deinem Mann das letzte Mal eine Anhörung gemacht?[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Ich dachte gelesen zu haben, dass dies noch gar nicht so lange her ist...😕
Wie lange so ein Gutachten dauert, das hängt von mehreren Faktoren ab...
Ich hätte nie gegen ein länger andauerndes Gutachten, was länger dauert, wenn dann auch was dabei rum kommt...
Rechne mit 3-9 Monate...
Wobei ja jährlich geprüft werden sollte, ergo sollte es nicht zu lange dauern...
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