@ Hilfesuchende:
Welche Möglichkeiten habt Ihr/hat Dein Mann/hat Deine Tochter
angeboten zur objektiven Wahrheitsfindung?
Mein Mann hat gesagt er macht alles um zu Beweisen das er nichts getan hat, aber unse damaliger Anwalt war der Meinung das mit den entlastenden Beweisen eine Verurteilung ausgeschlossen ist.
Für meine Tochte wollte ich jetzt eine andere Psychologin die unvoreingenommen ist aber das wurde von ihr und dem Jugendamt abgelehnt.
Sind Hypnose,
freiwilliger Lügendetektortest, "Wahrheitsdrogen"
auch als Varianten ins Gespräch gebracht worden?
Nein wurden sie nicht.
Einige Methoden sind ja bisher immerhin als Ausnahmen nun zugelassen-- andere sind sowohl beeinflußbar/manipulierbar bis hin zu absolut ungeeignet--aber--- in dieser Situation würde ich dann wohl auch ALLES andenken. Vor allem als Tatbeschuldigter.
Wer wurde im Verfahren als Zeugen gehört?
Die Großeltern--bei denen das Kind angeblich zuerst davon erzählte?
Oh ja die wurden auch gehört, aber es wurde überhört das sich Ihre Aussagen völlig wiedersprochen haben.
Er hat gesagt meine Tochter hat mit der Oma gesprochen und er hat nichts mitbekommen.
Sie hat gesagt meine Tochter hat mit ihrem Opa gesprochen und sie hat nichts mitbekommen.
Wenn ich mich in den Beschuldigten hineinversetze,würde ich mich in Anwesenheit nur meines Anwaltes (und des Arztes) sowohl der Hypnose,dem Lügendetektortest als auch einer
Gabe von z.B. Skopolamin unterziehen und hoffen, daß ich nicht etwas KOMPLETT VERDRÄNGT habe.
Dann würde ich je nach Ausgang durch den RA selbige Verfahren als "Entlastung" beantragen lassen...oder meine Verteidigungstaktik überdenken.
Wir haben einen neuen Anwalt und der ist jetzt vor das Verfassungsgericht gegangen.Jetzt müssen wir abwarten.
Jetzt werd ich mich erstmal an eine der besten forensischen Psychologinen Deutschlans wenden um ein ein weiteres Gutachten über meine Tochter erstellen zu lasen. Und dann werden wir versuchen herrauszufinden ob man auch beim angeblichen Täter ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellen kann.
Der Vorschlag, dies auch die Tochter freiwillig tun zu lassen ,wäre evl. je nach der jeweiligen spontanen Reaktion ein Hinweis ,was nun "Sache" ist.
Meine Tochter wird sich freiwillig niemals zu etwas bringen lassen, sie hatte sich am Anfang sogar geweigert zum Gutachter zu gehen.
Und am Schluß der Verhandlung hatten alle einen Sockenschuß die etwas gegen sie ausgesagt haben.
Da noch das Sorgerecht ohne Einschränkung vorliegt, müßte eine Therapeutin auch die ERGEBNISSE von z.B. Hypnose der Mutter mitteilen?
Oder gibt es einen z.B. Gerichtsbeschluß ,daß den Eltern wegen der Brisanz (Tatbeschuldigter/emotionale Nähe zu selbigem als Ehefrau)
die Informationen nicht gegeben werden dürfen?
Nein es gibt keinen Beschluß irgeneiner Art.
Und trotzdem muß meine Tochter ihr Einverständniss geben (laut der Psychologin) das mir Berichte über die Teraphie vorgelegt werden.
Ist der Therapieinhalt bekannt--Traumabewältigung oder Verhaltenstraining...oder was?
Behandelt die Therapeutin das Kind adäquat zur "Tochter-Tatversion" ?
Der Teraphieinhalt beruht soweit ich es beim letzten mal sehen mitbekommen habe auf der Tatsache das sie ein armes Opfer ist und an nichts in Ihrem Leben die Schuld trägt.
Dies war auch der Grund warum ich eine andere Terapheutin wollte. Denn so kann ihr nicht geholfen werden.