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Unschuldig verurteilt

Tyra

Sehr aktives Mitglied
aha, eine Frage teilweise beantwortet...aber die anderen Fragen....irgendwie kann man sich bis jetzt immer noch schlecht ein Bild aus der Sache machen.

Ich könnte verstehen, dass ein oder zwei Verwandte deinen Mann ggf. weniger gemocht hätten..aber gleich alle? Sowas ist schon auffällig.....

Und mit den 18 Jahren später kapiere ich doch nicht so genau...also deine Tochter war somit 7 Jahre alt als maßgeblich zum Missbrauch kam?
 
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Fredy1

Gast
Also ich denke das ganze ist schon auf eine falsche Bahn gelaufen.
Juristisch gesehen ist es zwingend Notwendig sich kundig zu machen wo Ihr einen tapferen und bezahlbaren Anwalt herbekommt. Verkauft alles was Ihr habt und und investiert es in den Anwalt.
Grundsätzlich gilt es hier den Leuten zu helfen wenn Sie mit einem Problem kommen. Es ist nicht Sinn des Forum und auch nicht Möglich die Leute hier anzuzweifeln.

Ihr braucht einen Fachanwalt für Sexualdelikte. Jemand der solche Fälle schon bearbeitet. Dieser weiß was zu tun ist.

Es kann viele Gründe einer Falschbeschuldigung geben.
Bekannte und erfahrene Glaubwürdigkeitsgutachter sagen sogar, das manche Frauen mit seelischen Störungen, wenn denen also gar nichts sonst mehr einfällt, die Nummer mit der angeblichen Vergewaltigung während der kindheit ziehen, oder dies von Therapeuten oder Möchtegerntherapheuten einsuggeriert bekommen.

Heute ist im Prinzip jeder Vater der gefahr ausgesetzt, ein, in der ersten 18 Lebensjahren seiner Tochter, möglicher und potentieller Vergewaltiger zu sein. Selbstverständlich gibt es diese ja auch unter den Vätern.
Der größeren Gefahr sind immer Steifväter ausgesetzt. Hängt wohl damit zusammen das manchmal Töchter den Stiefvater als den sehen der Ihren geliebten Vater ersetzten soll oder den Töchtern die Mutterliebe nehmen könnte.
Dafür gibt es unter manchen Gören dann eben auch keine Begrenzung was die Werkzeuge betrifft den unliebsamen Stiefvater loszuwerden.

Natürlich können die jungen Frauen dann auch nicht von ihrer Lüge zurück wenn Sie einmal begonnen haben. "Mitfühlende" Polizistinnen oder selbsternannte Glaubwürdigkeitsspezialistinnen finden dann schnell zu unterscheiden wer Opfer und Täter.
ist. Bei jeder ungereimtheit vor Gericht und jeder unliebsamen Frage an die Opferzeugin brauch diese nur in Tränen ausbrechen und schon hat Sie wieder ein Mitleidsbonus dazu.
Gute Gutachter wissen aber auch das Tränen lügen können. Aber welcher Angeklagte hat schon das Glück die guten Gutachter für sein Verfahren zu bekommen?

Gibt es ein Glaubwürdigkeitsgutachten in Eurem Fall?
 

handybraut

Mitglied
Zu ersteinmal danke an Fredy1 was du mir geschrieben hast ist sehr hilfreich das mit dem glaubwürdigkeitsgutachten ist schon in arbeit,das hat unser anwalt gleich gemacht,meine tochter war keine 7 jahre alt sondern älter .es waren ja nicht alle verwandten wenn du richtig gelesen hättest habe ich geschrieben das meine schwester immer noch zu uns kam ,sie kam erst dann nicht mehr als es zur anklage kam (ausserdem wohenen alle in einer stadt) ausser ich,und einige zu denen ich noch nie kontakt hatte wohnen sehr weit weg,und mit 18 Jahren ist sie aussgezogen,mit 19Jahren hat sie ihn dann angezeigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Freddy1

Gast
hallo handybraut,
ich denke du brauchst jetzt nicht in allen einzelheiten erklären was die familiensituation hergibt. Das Wesentliche ist wie der juristische Fortgang ist? Was bedeutet es genau was Du schreibst mit dem Gutachter? Hat Dein Anwalt ein Methodenkristisches Gutachten Beauftragt?
Ist Dein Anwalt der solch ein Delikt jemals bearbeitet hat? Was genau passiert momentan juristisch?
Ist die Tochter psychisch Krank oder war jemals deswegen in Behandlung?
Nimmt Sie Drogen oder konsumiert übermässig Alk oder sonstige Rauschmittel oder Tabletten?
Verletzt Sie sich in einer Form irgendwie selbst (ritzt sie sich)?
Hat Sie jemals mit der Polizei zu tun gehabt in irgendeiner Form?
Gibt es sontige Auffälligkeiten wie z.B. ständiges Lügen, oder Übertreibungen jegelicher Art die von Zeugen belegt werden können.
Hat Sie häufig wechselnde Beziehungen?
Gibt es Freundinnen die bezeugen könnten, das Sie Ihren Vater Falsch belasten will?
(Möglicherweise hat Sie eine vertraute Person der Sie etwas erzählt hat)
Wie ist Ihr Sexualleben und wie war es die letzten Jahre? Ex Freunde könnten als Zeugen geladen werden welche Aussagen, das Sie keinerlei Zurückhaltung bei intimitäten hatte.

Hat Sie vielleicht ein Pornographisches Video mit einem Ihrer EX Freunde gedreht? Sprich die EX Freunde an, vielleicht hast Du Glück und es ist so. Oder Pornographische Bilder von sich machen lassen. Frag Ihre EX Freunde. Sag Ihnen um was es geht und bitte Sie um Ehrliche Hilfe. Tue es, ohne Hemmungen zu haben. Wenn Er Unschuldig ist, ist jedes mittel recht um die wahrheit an den tag zu bringen.

Du brauchst einen guten Anwalt. Das ist das A und O. Vertraue auf diesen Ratschlag.
Bei solch einem Delikt gibt es nur die Opferzeugin! Ihre Glaubwürdigkeit entscheidet über das Urteil. Ihre Glaubwürdigkeit muss fallen! Konzentriere Dich. Tue alles was DIr einfällt. Sammel über Sie alles was DU bekommen kannst.
Ihre Glaubwürdigkeit musst Du erschüttern, die logischen Zusammenhänge müssen für Euch sprechen und ein guter Anwalt der alles umsetzt ist von nöten sonst gehts nicht.
Alles Gute
 

handybraut

Mitglied
Juristisch passiert im moment folgendes:wir sind dabei ein wiederaufnahmeverfahren zu beantragen,wir haben jetzt einen anwalt der sich damit ausskennt,und wir haben ein glaubwürdigkeitsgutachten in auftrag gegeben.Drogen hat sie keine genommen,soweit ich weiss,auffällig war nur ihr ständiges lügen und übertrieben hat sie auch,wir sind gerade dabei eine ehemalige Freundin von ihr als Zeugin vorzuladen die auch bezeugen könnte das sie lügt,ebenso haben wir noch einen zeugen der mit uns gar nichts weiter (verwandschaftsmässig),zu tun hat, aber auch aussagen kann das sie lügt.Bei ihren ex freunden habe ich schon nachgefragt ich habe keine antworten bekommen das macht jetzt aber unser anwalt noch mal. Aber geritzt hat sie sich nicht.

Vielen Dank Freddy 1 nochmal für deine Ratschläge sie haben mir sehr geholfen werde nochmal heute mit dem Anwalt verbindung aufnehmen und sehen was wir noch machen können,werden alles unternehmen was nötig ist.
 
M

Mo44

Gast
Das Wiederaufnahmeverfahren ist im 4. Buch der Strafprozessordnung geregelt.

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlaßt ist;
4. wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist;
5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.
Alleine Nr.5 dürfte einschlägig sein. Mit anderen Worten, es geht um neue Tatsachen oder Beweismittel, die im Verhältnis zu dem Akteninhalt der Strafakten gesetzt werden, um überhaupt erst das Wiederaufnahmeverfahren zu beginnen. Neue Tatsachen dürften aufgrund des seit der Tat vestrichenen Zeitraumes schwierig beizubringen sein. Außerdem könnte ein begründendes Glaubwürdigkeitsgutachten, nachdem die Zeugin in dem Prozess ja möglicherweise bereits gehört worden ist und sich somit das Gericht eine eigene Auffassung von der Glaubwürdigkeit gemacht hat, schwer beizubringen sein.

@Freddy1
NIEMAND braucht alles zu verkaufen für einen Anwalt. Das ist Unsinn. Fachanwälte für Sexualdelikte gibt es auch nicht. Bitte unterlassen Sie solche unrichtigen "Hilfestellungen". Der bereits vorhandene Anwalt wird um die Möglichkeit seiner Bestellung durch das Gericht wissen. *kopfschüttel*

Zur Aufhellung der Rechtslage - falls man sich "belesen" möchte - ein Link:

StPO - Strafprozeßordnung

Die Wiederaufnahme ist in den § 359 ff StPO geregelt.
 
M

Mo44

Gast
Hallo Mo,

versteck dich doch mal bitte nicht hinter deinen Juristenklauseln, sondern drück' dich wie ein Mensch aus... ;) !!!

......
Hmmm - sofern ich das nicht getan habe, bedauere ich das.

Gerichte bestellen jedoch auch den bereits vorhandenen Anwalt als Pflichtverteidiger, weil dieser mit der Sache vertraut ist. Man muss also nicht fürchten, mit einem mit der sache nicht vertrauten und fachunkundigen Anwalt "überzogen" zu werden. Dergleichen hat Handybraut auch nicht vorgetragen.

Problematisch ist allerdings möglicherweise das Honorar. Die Pflichtverteidigersätze sind nicht so hoch wie manche Forderungen der Anwälte. Möglicherweise können manche Anwälte es sich mangels Mandantschaft oder hoher Kanzlei- oder Lebenskosten auch nicht leisten für diesen Satz zu arbeiten, weil sie eben Wirtschaftsunternehmen sind. Davon hat Handybraut aber auch nichts geschrieben.

Es scheint mir jedenfalls wichtig, deutlich zu machen, dass nicht jeder Strohhalm, der hier hingehalten wird, mit einem Rettungsboot vergleichbar ist. Hier sollten auch keine unberechtigten Hoffnungen geweckt werden.

Ich habe auch nicht gesehen, dass hier der Anwalt "dem erkennenden Gericht vertraut und freundschaftlich verbunden gewesen wäre". Meine Hinweise erstreckten sich auf den vorliegenden Fall und nicht auf die von dir jetzt vorgetragenen, nicht von der TE vorgetragenen Umstände.

@Handybraut
Wenn es finanziell nicht leistbar ist, dann sprecht mit dem Anwalt über die Möglichkeit der gerichtlichen Beiordnung. Einen neuen Anwalt hinzuzuziehen bedeutet, dass dieser eine Einarbeitungszeit benötigt, die er sich als Wirtschaftsunternehmer auch irgendwie vergüten lässt.
 

handybraut

Mitglied
erst einmal möchte ich mich entschuldigen das ich noch nicht geantwortet habe,war aber unterwegs.Das mit dem glaubwürdigkeitsgutachten machen wir für meine tochter (stellungnahme von einem anderen gutachter),und wegen der zeugen wie gesagt die bezeugen nur das sie gelogen hat oder viel lügt,weil sie, sie ja lange genug kennen.Um das honorar von unserem anwalt kann ich mir später gedanken machen wichtig ist für uns im moment nur eines nämlich das wir alles dafür tun werden um ihn dort herraus zu bekommen.
 
S

Stan

Gast
Welche Gründe siehst du eigentlich für das Fehlverhalten deiner Tochter?



Darkside
Gute Frage.

Und was ist wenn das Fehlverhalten nicht bei der Tochter lag?

Was ist, wenn man vor der Wahrheit - aus welchen Gründen auch immer - die Augen verschließt und somit die Tochter, das offensichtliche Opfer, zum Täter macht?
 

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