LOL ... Leute lasst mal den M. - der TE macht ja nichts ohne Bedacht.
So nennt er sich Manuel. Die Bedeutung von Manuel: "Gott mit uns".
Diesen Wahlspruch nutzten sowohl die preussischen Königshäuser als auch die Kaiser. Zudem trugen die Soldaten der Wehrmacht diesen Spruch auf den Koppelschlössern in zwei Weltkriegen in viele Länder, um diese von heidnischen Ungläubigen und Untermenschen zu befreien und Andersdenkende und -gläubige zu erschlagen, so wie ein früherer user in gleicher Tradition die "schaduser" zu beseitigen trachtete.
Zum Beweis -->
das-koppelschloss.de - gott mit uns
Insoweit ist seine Vorgehensweise, alles in Großbuchstaben niederzuschrei(b)en, historisch konsequent, weshalb er von anderen usern schon in eine Linie zu einem früheren Propagandaminister gerückt worden ist. Das es aber tatsächlich nicht in eine solche Ecke gehört, sondern einfach nur völligen Blödsinn absondern will, erkennt man an seiner erneuerten Signatur.
Zum Beweis seiner Tiraden führt er nunmehr den bekennenden Lügner Kock an und zitiert dann auch (angeblich dessen) völligen Blödsinn:
" versuchen Sie doch mal ... einen anonymen Scheck ... einzureichen"
Der Zitierende und auch der Zitierte haben entweder noch keinen Scheck gesehen oder gefallen sich in der Rolle der Dummschwätzer.
Art. 1 ScheckG
Der Scheck enthält: 1.die Bezeichnung als Scheck im Text der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;
2.die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
3.den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);
4.die Angabe des Zahlungsorts;
5.die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;
6.die Unterschrift des Ausstellers.
Schecks sind also niemals anonym. Anderenfalls ist es kein Scheck. Darüber kann man auch nicht diskutieren. Das sind gesetzliche Vorgaben.
Jeder auch der BuPrä, wenn er solche Äußerungen von sich gegeben haben sollte, sollten es also besser wissen. Das einzige was es geben kann, sind Schecks, die nicht in Gegenwart des Empfängers ausgestellt worden und durch Dritte ihm ausgehändigt worden sind, so dass der Empfänger nicht zwingend weiß, von wem konkret der Scheck stammt (bei bloßer Angabe des ausreichenden Nachnamens). Diesen Scheck reicht er bei seiner Bank entweder zur Verrechnung ein oder als Barscheck bei der bezogenen Bank. Nach Prüfung der Unterschrift und der Kontendeckung erhält er sodann eine Gutschrift oder eine Barauszahlung.
Der TE will also nur provozieren ... lassen wir ihn ... oder tun wir es ihm gleich und rufen ihm in seinen geliebten Großbuchstaben zu:
"Manuel+ soll schweigen"