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Umzug und Wohngeld und alles geht Berg ab

Ich bewerbe mich einfach von hier aus und wenn ich ein Vorstellungsgespräch habe und gerade frei, nehme ich für die Zeit eine Unterkunft. Heute mache ich die ersten Anrufe diesbezüglich.
Na also, das ist doch schonmal ein realistischer Schritt in die richtige Richtung.
Genauso machen das fast alle Arbeitnehmer, die umziehen wollen, und sich deshalb einen neuen Job suchen.

Und im Grunde steht dir eigentlich Wohngeld zu, wenn du nicht genug Geld für eine angemessene(!) Wohnung verdienst.
Aber die Sachbearbeiter, die fürs Wohngeld zuständig sind, werden dich auf jeden Fall fragen, warum du nur Teilzeit arbeitest.
Und wenn du dann nur sowas sagst wie "ich will nicht Vollzeit arbeiten, weil ich dann zu wenig Freizeit habe" dann bist du bei denen unten durch, das kann ich dir versichern.

Und inzwischen hat sich bei den Sozialämtern und Jobcenter auch einiges geändert, gerade in Puncto Teilzeitarbeit.
Die Sachbearbeiter können dir z.B. eine Frist setzen, in der du dich um eine Vollzeitstelle zu bemühen hast.
Wenn du dem dann nicht nachkommst, und du nicht beweisen kannst, daß du dich bewirbst, dann kann dir das Wohngeld auch wegen mangelnder Mitwirkung wieder gestrichen werden.

Das ist allerdings noch ziemlich neu, und bis jetzt gibt's dazu auch noch keine Gerichtsurteile.
Aber Fakt ist, daß die Behörden das nicht länger dulden wollen, daß jemand ohne Not Teilzeit arbeiten will, und gleichzeitig Wohngeld kassieren möchte.

Und noch etwas: wenn du im ländlichen Raum mit Infrastruktur wohnen möchtest, dann suche dir am besten eine Kleinstadt mit Bahnhof.
Gerade als Nicht-Autofahrer ist es viel besser, wenn man mit dem Zug fahren kann, als auf langsame und jede Menge Umwege fahrende Busse angewiesen zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein ich habe keine Nachweise aber ich weiß doch was in mir vorgeht und spüre das ich mit mehr Arbeit an Grenzen stoßen würde. Man kann halt keinen Ironman Wettbewerb machen, wenn man gerade mal Marathon läuft. Da würde ich mir halt mehr Einsicht wünschen.
So kannst du das den zuständigen Behörden schildern und dann abwarten, wie die Reaktion darauf ausfällt. Ich könnte mir vorstellen, nicht in deinem Sinne.
 
Mein Vorschlag: Du suchst dir einen Job, z.B. zum 01.08. und suchst dir dann eben auch zum 01.08. eine Wohnung. Mietvertrag hast du dann ja schon unterschrieben, sodass du ein Einkommen beim Vermieter vorweisen kannst. Oder du pendelst erstmal ne Weile, je nachdem wie weit du wegziehen willst. Wohngeld ist unabhängig davon ob man Vollzeit arbeitet oder nicht.
 
Du hast keine Lust, durch Erbringung von mehr Arbeitsstunden mehr Einnahmen zu generieren.



ZITAT

Kein Wohngeld bei missbräuchlicher Inanspruchnahme

Wohngeld wird auch dann nicht gewährt, wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre. Gemeint ist hier nicht Betrug oder sonstiges verwerfliches Verhalten, sondern die Situation, wenn es dem Zweck des Wohngeldgesetzes, finanziell Bedürftige zu unterstützen, widersprechen würde.

Beispiele:

Die Person hat erhebliches Vermögen.
Eine genaue Summe ist dabei nicht festgelegt. Als Richtwert gelten aber über 60.000 € für eine Einzelperson, bei Mehrpersonenhaushalten zuzüglich 30.000 € für jede weitere Person. Es handelt sich dabei nicht um Freibeträge, sondern die Wohngeldbehörde muss in jedem Einzelfall begründen, warum sie das Einkommen für erheblich hält. Bei Überschreiten dieser Werte fällt das besonders leicht, darunter ist es aber auch möglich.

Die Person ist nicht bereit, ihre Einnahmen durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit zu erhöhen.
Es kann auch als missbräuchlich gewertet werden, wenn eine Person nur bereit ist, in Teilzeit zu arbeiten. Dabei dürfen allerdings nicht so hohe Ansprüche gestellt werden wie beim Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.

Wohngeld kann versagt werden bei Mietverträgen, die nur abgeschlossen werden, um Wohngeld bekommen zu können, wenn tatsächlich aber wegen einer engen persönlichen Beziehung der Mietparteien gar keine Miete verlangt wird.Es besteht ein Anspruch auf Unterhalt, z.B. Elternunterhalt oder Ehegattenunterhalt, der aber nicht durchgesetzt wird.Praxistipp

Wann die Missbrauchsregelung genau greifen soll, ist im Gesetz nicht geregelt. Regeln dazu enthält nur die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes, zu finden unter www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm. Die Einzelheiten zur Missbrauchsregelung stehen bei den Ausführungen zu § 21 Nummer 3.
 
Du hast keine Lust, durch Erbringung von mehr Arbeitsstunden mehr Einnahmen zu generieren.



ZITAT

Kein Wohngeld bei missbräuchlicher Inanspruchnahme

Wohngeld wird auch dann nicht gewährt, wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre. Gemeint ist hier nicht Betrug oder sonstiges verwerfliches Verhalten, sondern die Situation, wenn es dem Zweck des Wohngeldgesetzes, finanziell Bedürftige zu unterstützen, widersprechen würde.

Beispiele:

Die Person hat erhebliches Vermögen.
Eine genaue Summe ist dabei nicht festgelegt. Als Richtwert gelten aber über 60.000 € für eine Einzelperson, bei Mehrpersonenhaushalten zuzüglich 30.000 € für jede weitere Person. Es handelt sich dabei nicht um Freibeträge, sondern die Wohngeldbehörde muss in jedem Einzelfall begründen, warum sie das Einkommen für erheblich hält. Bei Überschreiten dieser Werte fällt das besonders leicht, darunter ist es aber auch möglich.

Die Person ist nicht bereit, ihre Einnahmen durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit zu erhöhen.
Es kann auch als missbräuchlich gewertet werden, wenn eine Person nur bereit ist, in Teilzeit zu arbeiten. Dabei dürfen allerdings nicht so hohe Ansprüche gestellt werden wie beim Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.

Wohngeld kann versagt werden bei Mietverträgen, die nur abgeschlossen werden, um Wohngeld bekommen zu können, wenn tatsächlich aber wegen einer engen persönlichen Beziehung der Mietparteien gar keine Miete verlangt wird.Es besteht ein Anspruch auf Unterhalt, z.B. Elternunterhalt oder Ehegattenunterhalt, der aber nicht durchgesetzt wird.Praxistipp

Wann die Missbrauchsregelung genau greifen soll, ist im Gesetz nicht geregelt. Regeln dazu enthält nur die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes, zu finden unter www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm. Die Einzelheiten zur Missbrauchsregelung stehen bei den Ausführungen zu § 21 Nummer 3.
Ach ja, das ist wieder dieses typische schwammige Behörden -Gedöns.
Wenn die Regeln so uneindeutig sind, dann führt das dazu, daß die Regeln in jedem Bundesland, jedem Ort und jeder Behörde ein bisschen anders ausgelegt werden.

Meistens braucht es dann erst ein paar klare und eindeutige Gerichtsurteile, damit die Behörden wissen, wie sie handeln können und dürfen, und wann sie Leistungen kürzen oder einstellen können.
Auf jeden Fall wird sich bzgl Grundsicherung und Wohngeld ab nächsten Monat einiges ändern, gerade beim Thema Teilzeitarbeit und Aufstocken.
Aber das wird wohl etwas dauern, die vielen Teilzeit Arbeitenden finden ja auch nicht von heute auf morgen eine passende Vollzeitstelle.
Eines ist jedenfalls klar: als erstes werden diejenigen Leistungsbezieher aufgefordert sich um eine Vollzeitstelle zu bemühen, die gesund und kinderlos sind.
 
Wie kommst Du denn darauf? Ich habe auch ewig bei meinen Eltern gelebt, Bewerbungen habe ich aber trotzdem geschrieben.
Was ist denn überhaupt ein Bewerbungs-Experte für Dich?

Es gibt halt Leute, die auch mit 'auf die 40 zugehend' noch die Vorstellungen eines Teenagers haben... wobei ich da wahrscheinlich so manchen Teenagern Unrecht tue.... sorry an der Stelle.

Wir sprechen von einer Person, die bereits zweimal volljährig ist, aber weder eine abgeschlossene Ausbildung noch nennenswerte Erfahrungen in einem richtigen Beruf nachweisen kann.

Nun will diese Person möglichst weit weg von den Eltern, weil diese wahrscheinlich nicht voller Stolz ihrem 'Kind' auf die Schulter klopfen, sondern zumindest erwarten, dass dieses sich etwas an den Aufgaben im Haushalt betätigt, wenn es schon immer noch nicht 'auf eigenen Beinen stehen kann'.

So denkt sich das 'Kind', dass es ja nicht sooo viel Geld für den täglichen Bedarf benötigt und den Rest doch 'Vater Staat' übernehmen könnte.

Das wäre nun meine Einschätzung nach den Schilderungen des TE.

Wer 'Vater Staat' genau ist, weiss der nicht mal.
 

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Grisu Abzocke/Unzuverlässigkeit irgendwie alles eigenartig.... Finanzen 9

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