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Hallo Stefffi,
schau mal hier: Umzug und Wohngeld und alles geht Berg ab. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Na also, das ist doch schonmal ein realistischer Schritt in die richtige Richtung.Ich bewerbe mich einfach von hier aus und wenn ich ein Vorstellungsgespräch habe und gerade frei, nehme ich für die Zeit eine Unterkunft. Heute mache ich die ersten Anrufe diesbezüglich.
So kannst du das den zuständigen Behörden schildern und dann abwarten, wie die Reaktion darauf ausfällt. Ich könnte mir vorstellen, nicht in deinem Sinne.Nein ich habe keine Nachweise aber ich weiß doch was in mir vorgeht und spüre das ich mit mehr Arbeit an Grenzen stoßen würde. Man kann halt keinen Ironman Wettbewerb machen, wenn man gerade mal Marathon läuft. Da würde ich mir halt mehr Einsicht wünschen.
Ach ja, das ist wieder dieses typische schwammige Behörden -Gedöns.Du hast keine Lust, durch Erbringung von mehr Arbeitsstunden mehr Einnahmen zu generieren.
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Wohngeld > Voraussetzungen und Antrag - betanet
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Informationen und hilfreiche Praxistipps zu Voraussetzungen, Antrag, Dauer, Höhe 2026, Freibeträgen und den Änderungen seit 1.1.2023.www.betanet.de
ZITAT
Kein Wohngeld bei missbräuchlicher Inanspruchnahme
Wohngeld wird auch dann nicht gewährt, wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre. Gemeint ist hier nicht Betrug oder sonstiges verwerfliches Verhalten, sondern die Situation, wenn es dem Zweck des Wohngeldgesetzes, finanziell Bedürftige zu unterstützen, widersprechen würde.
Beispiele:
Die Person hat erhebliches Vermögen.
Eine genaue Summe ist dabei nicht festgelegt. Als Richtwert gelten aber über 60.000 € für eine Einzelperson, bei Mehrpersonenhaushalten zuzüglich 30.000 € für jede weitere Person. Es handelt sich dabei nicht um Freibeträge, sondern die Wohngeldbehörde muss in jedem Einzelfall begründen, warum sie das Einkommen für erheblich hält. Bei Überschreiten dieser Werte fällt das besonders leicht, darunter ist es aber auch möglich.
Die Person ist nicht bereit, ihre Einnahmen durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit zu erhöhen.
Es kann auch als missbräuchlich gewertet werden, wenn eine Person nur bereit ist, in Teilzeit zu arbeiten. Dabei dürfen allerdings nicht so hohe Ansprüche gestellt werden wie beim Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.
Wohngeld kann versagt werden bei Mietverträgen, die nur abgeschlossen werden, um Wohngeld bekommen zu können, wenn tatsächlich aber wegen einer engen persönlichen Beziehung der Mietparteien gar keine Miete verlangt wird.Es besteht ein Anspruch auf Unterhalt, z.B. Elternunterhalt oder Ehegattenunterhalt, der aber nicht durchgesetzt wird.Praxistipp
Wann die Missbrauchsregelung genau greifen soll, ist im Gesetz nicht geregelt. Regeln dazu enthält nur die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes, zu finden unter www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm. Die Einzelheiten zur Missbrauchsregelung stehen bei den Ausführungen zu § 21 Nummer 3.
Wie kommst Du denn darauf? Ich habe auch ewig bei meinen Eltern gelebt, Bewerbungen habe ich aber trotzdem geschrieben.Wenn man noch zu Hause wohnt und noch nicht umgezogen ist, ist man halt kein Bewerbungs-Experte.
Wie kommst Du denn darauf? Ich habe auch ewig bei meinen Eltern gelebt, Bewerbungen habe ich aber trotzdem geschrieben.
Was ist denn überhaupt ein Bewerbungs-Experte für Dich?
Wird von der Regierung wieder mal großspurig angepriesen das sie härter durchgreifen möchten?Eines ist jedenfalls klar: als erstes werden diejenigen Leistungsbezieher aufgefordert sich um eine Vollzeitstelle zu bemühen, die gesund und kinderlos sind.
Echt jetzt? Ich lach mich schlapp 🤣Wird von der Regierung wieder mal großspurig angepriesen das sie härter durchgreifen möchten?
Ich bin gespannt.
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