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Ummelden / Wohnungsgeberbestätigung

Rundfunkgebühren werden pro Haushalt erhoben, nicht bezogen auf eine Person. Solange irgendjemand für die entsprechende Wohneinheit zahlt ist es völlig egal, ob die fünf Mitbewohner zwischenzeitlich ausgezogen sind.

In dem zitierten Fall geht's drum, das es offiziell nur einen Bewohner für diese eine Wohneinheit gab. Aber wenn ich nachweise das ich nicht in A sondern in B gelebt habe ist der Spuk auch erledigt.

Und betreffs Ummeldung würde ich wirklich die Meldestelle direkt fragen. Die wissen das und geben auch sicher Auskunft und verweisen auf das nötige Formular. Die gibt's vermutlich auch online, das ist kein grosser Aufwand.
 
Ich ziehe aber bei meinem Mann ein, der bei seiner Mutter noch wohnt. Also brauche ich die unterschrift von der Mutter meines Mannes, das Haus gehört ihr noch, oder wenn das Haus doch meinem Mann gehört, muss mein Mann unterschreiben- 😵 ?

Also es sind ja dann keine Vermieter, weil ich ja nirgendswo Miete zahle...oder Vermietet bin
Du hast da Recht.
Da Du keine Miete zahlst, handelt es sich um Leihe.
Leihe ist das In-Anspruch-Nehmen eines Wohnraums ohne Entgelt und unterscheidet sich von der Miete zB dadurch, dass es keine Kündigungsfrist gibt. Denn die gilt nur für Mieter.

Meldest Du Dich aber dann dort an, hast Du zwei Wohnsitze, wenn Du einen von beiden nicht abmeldest.
 
Man kann nur einen Hauptwohnsitz haben. Bei der Ummeldung muss man sich also zugleich von der alten Wohnung abmelden, oder man behält sie als Zweitwohnsitz. Für Behörden aller Art zählt aber die Hauptwohnung, sobald es um Zuständigkeiten geht.
 
Man kann nur einen Hauptwohnsitz haben. Bei der Ummeldung muss man sich also zugleich von der alten Wohnung abmelden, oder man behält sie als Zweitwohnsitz. Für Behörden aller Art zählt aber die Hauptwohnung, sobald es um Zuständigkeiten geht.
Diese Haarspaltereien schreib ich nicht wegen Rechthaberei, sondern um irgendwelche Fallen zu vermeiden und darauf hinzuweisen.
Schau mal:
Wenn @TE sich woanders anmeldet und drüben die Abmeldung verpasst, hat sie zwei Wohnsitze.
Es kann dann ja nur einen Haupt- und eine Nebenwohnsitz geben, und für beide ist sie beitragspflichtig.
Es sei denn es wird Befreiung beantragt. Ob Befreiung nachträglich gewährt wird und wie lange rückwirkend weiss man nicht, da sie gewährt werden muss und nicht automatisch eintritt.
Also ist man in Beweisnot, die man recht einfach vermeiden kann.

@TE würde sich also sowieso beim Einzug bei ihrem Mann erkundigen, wer nun dort die Gebühr zahlt.

Entweder wird es so dargestellt, dass der Mann bei Mutter wohnt, die zahlt, oder dass er selbst zahlt, da er und Mutter keinen Haushalt mehr zusammen führen, obwohl die Adresse gleich ist.

Sie würde sich dann an die Mutter oder an den Mann anhängen.

Zahlt bisher keiner, bekommt sie Post.
Bei uns in der WG hat die neue Mitbewohnerin Befreiung beantragt und bekam einen Kostenbescheid...
Darauf habe ich einen Einschreibebrief geschickt, in dem ich im Text drei mal (!) an verschiedenen Stellen geschrieben habe, dass sie befreit sein will -weil ich zahle.
Das wurde dann begriffen.
Aber erst dann.

Für jeden beitragspflichtigen eröffnen die einfach ein Konto - das dann im Soll steht, und schreiben sich selbst die Vollstreckung. Das muss man erst mal regeln, wenn man nicht auf zack war.
 
Ja ich müsste mich abmelden und wieder anmelden. Bezüglich GEZ: Es gibt kein Formular für die Befreiung wenn man bei den Eltern wohnt, es gibt ein Formular für die Befreiung bei Nebenwohnsitz oder aus sozialen Gründen. Sonst müssten ja alle die bei ihren Eltern wohnen eine Befreiung senden. Der Staat weiß doch, dass ich existiere und müsste ja alle die das 18 Lebensjahr erreichen einen GEZ Brief schicken? Wenn es kein Formular gibt, welches man ausfüllen sollte, dann kann man nicht für etwas belangt werden, was nicht suchbar/anzumelden ist. Wenn ihr versteht was ich meine.
 
Man muss sich nicht ABmelden, wenn man innerhalb Deutschlands umzieht. Nur am neuen Wohnort anmelden. Bei Zweitwohnsitzen mag das anders sein.
 
Ist etwas versteckt - denke ich. Irgendwo gabs auf der Rundfunkgebührenseite einen Vordruck " zahlt ein anderer für mich".
Grundlage könnte sein, dass für jede Wohnung von deren ( nicht dessen) Inhaber, der drin wohnt, ( nicht mehrere sondern ) ein Beitrag geleistet werden muss,
WG-Zimmer können nicht betreten werden, wenn man andere Teile der Wohnung nicht durchquert, drum wäre eine WG nur eine gesamte Wohnung ; bei einer Wohnung der Eltern im EG , dann Treppe rauf nach oben zum Partner käme man aber in die zweite Wohnung.

Was im Normalfall auch nicht geht - meine ich - ist, dass man sich daheim befreien lässt, weil ein anderer zahlt, worauf man in eine eigene Wohnung zieht und die als Nebenwohnsitz anmeldet. Zwar können Nebenwohnsitze beitragsfrei bleiben, aber dann nicht, wenn schon am Hauptwohnsitz nicht gezahlt wurde.
Wenn man umzieht und beim Meldeamt nicht klar macht, dass das Amt der anderen Meldebehörde die Abmeldung schicken soll, hat man plötzlich zwei Wohnsitze. Das kann durchaus gewünscht sein, zB wenn am Heimatort Zweitwohnsitzsteuern erhoben werden und daher der Wohnsitz dort der Erstwohnsitz bleiben soll. Zweitwohnsitze werden aber nur auf Antrag befreit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Staat weiß doch, dass ich existiere und müsste ja alle die das 18 Lebensjahr erreichen einen GEZ Brief schicken?
Dreh das mal um, dann steht da: der Staat weiss doch dass ich existiere, dann dürfte er keinem ü18 einen GEZ-Brief senden? 🙂

Damit man alle dran kriegt, gibts die "Anzeigepflicht": man muss sich ab Innehaben einer Wohnung selbst melden, und das kann ab 18 sein, weil u18 Personen keine "Inhaber" sein können.

Davon abgesehen bekommst Du vermutlich eh Post, da Meldebehörden eine Kontrollmitteilung an die Rundfunkanstalt senden.
 
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