Dalmatiner
Sehr aktives Mitglied
Rundfunkgebühren werden pro Haushalt erhoben, nicht bezogen auf eine Person. Solange irgendjemand für die entsprechende Wohneinheit zahlt ist es völlig egal, ob die fünf Mitbewohner zwischenzeitlich ausgezogen sind.
In dem zitierten Fall geht's drum, das es offiziell nur einen Bewohner für diese eine Wohneinheit gab. Aber wenn ich nachweise das ich nicht in A sondern in B gelebt habe ist der Spuk auch erledigt.
Und betreffs Ummeldung würde ich wirklich die Meldestelle direkt fragen. Die wissen das und geben auch sicher Auskunft und verweisen auf das nötige Formular. Die gibt's vermutlich auch online, das ist kein grosser Aufwand.
In dem zitierten Fall geht's drum, das es offiziell nur einen Bewohner für diese eine Wohneinheit gab. Aber wenn ich nachweise das ich nicht in A sondern in B gelebt habe ist der Spuk auch erledigt.
Und betreffs Ummeldung würde ich wirklich die Meldestelle direkt fragen. Die wissen das und geben auch sicher Auskunft und verweisen auf das nötige Formular. Die gibt's vermutlich auch online, das ist kein grosser Aufwand.