Folgendes Problem. Ich will meinen Wohnsitz ummelden. Derzeit bin ich bei meinen Eltern gemeldet. Das Haus haben sie selber gebaut und dort bin ich gemeldet, seid wann weiß ich nicht mehr. Jetzt ist es aber so, dass meine Eltern sich selbst jetzt aus dem Haus abgemeldet haben, weil mein Bruder es bekommen soll. Das heißt mein Bruder ist dort gemeldet, aber meine Eltern nutzen das Haus noch. Es gehört noch ihnen. Wenn ich mich jetzt ummelden will, also aus meinem Elternhaus praktisch ausziehe...brauche ich da eine
Wohnungsgeberbestätigung? Und wer muss die unterschreiben?
Ganz einfach.
die Wohnadresse stellt den Mittelpunkt der Lebensinteressen dar. Der Mittelpunkt ist das Zentrum, um den sich Dein Leben dreht.
Bei Studenten könnte beispielsweise der Mittelpunkt wegen sozialer Bindungen und "der Waschmaschine der Eltern" nicht am Uni Ort bejaht sein, da der Student stets zu den Eltern zurück fuhr, um von da aus einen neuen Ausflug in die wohnungsunabhängige Selbstständigkeit zu starten.
Es geht also im Zweifelsfall um die Lebenswirklichkeit, die zu prüfen wäre und das entsprechende Ergebnis darstellt.
Lebenswirklich wäre also, wenn Du einen neuen Mietvertrag vorweist. Du bist dann umgezogen.
By th way - und das meine ich bitter ernst(!):
Solange Du im Elternhaus wohntest, mag die Rundfunkgebühr /GEZ durch die Eltern entrichtet worden sein, in deren Haushalt Du lebtest.
Irgendwann steigt die GEZ aber dahinter, dass es Dich gibt: spätestens bei Neuanmeldung anderswo.
Das hat zur Folge, dass nachgeprüft wird, wie lange Du schon im Elternhaus wohnst - und gemeldet bist.
Da Du als Kind natürlich keinen Befreiungsantrag gestellt hast, gibt es keine Befreiung.
Das heißt: die GEZ weist Dir nach, das Du seit x Jahren ohne Befreiung dort "wohnst" -weil Du dort gemeldet bist, folglich Gebühren nach fordert, die noch nicht verjährt sind.
Dein Problem ist dann, dass Du beweisen musst, dass Du dort mit den Eltern zusammen gewohnt hast - was schwierig wird, wenn es sich um ein Hochhaus mit mehreren Etagen aber derselben Hausnummer handelt.
Mein Tipp:
In dem Moment, wo die Meldeadresse bei den Eltern nicht mehr funktioniert, weil ein anderer Vermieter Wohnungsgeber ist und Dir drum die Wohnungsgeber-Bescheinigung ausstellt, benachrichtigst Du Behörden und die Rundfunkgebührenanstalt über den neuen Status.
Tust Du das nicht, gibts Sanktionen , ggf Nachforderungen.
Die Alternative wäre, sich ohne festen Wohnsitz ab zu melden - was legitim ist.
Sinnigerweise solltest Du aber dann einen Postzustellungsbevollmächtigten benennen, an den Behörden die Post senden und die Dich dann dazu verpflichten, Dich regelmäßig bei ihm zu erkundigen, was zugestellt wurde.
Fristabläufe wären dann von Dir zu vertreten, da zugestellt wurde.