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Überprüfung nach § 44 SGB X

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Dandymaus

Gast
Hallo, Ihr alle. Hat einer von Euch schon mal von dem Urteil vom Bundessozialgericht, 27.02.2008 gehört? Darin ging es um die Kosten für Warmwasser und Strom. Mein Mann und ich, hatten deshalb einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X gestellt. Beginn ab 2005. Jetzt bekamen wir Antwort und ich bin total Ratlos:confused: In den Brief steht, das uns für so und soviele Monate angeblich Leistungen zu Unrecht erbracht wurden und für so und soviele Monate, Leistungen zu Unrecht nicht erbracht wurden. Insgesamt ergäbe sich eine Überzahlung von 64,41 Euro. Ganz unten steht, das wir bis spätestens 19.10.08 mitteilen sollen, ob unser Antrag aufrecht erhalten bleiben soll? Sollte dies der Fall sein, wäre der Betrag von ihnen zu erstatten. Ich verstehe das alles nicht? Für letztes Jahr mußten wir über 700 Euro für Strom und Gas nachzahlen. Davon hatte die Arbeitsargentur 113 Euro übernommen, den Rest mußten wir in Raten von 100 Euro, an die Stadtwerke bezahlen, das war hart, da wir 2 Kinder haben. Was soll ich jetzt bloß machen? Das ganze vergessen oder aufrechterhalten? Hat jemand von Euch da schon Erfahrung mit? Bin für jede Antwort sehr Dankbar. Viele Grüße Dandymaus:(
 
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Dandymaus

Gast
Da steht, ich habe nun auf ihren Antrag die Kosten für das Warmwasser nach dem Urteil berechnet und in ihre Berechnungen einfließen lassen. Ja, und dann folgt diese Auflistung ab 2005, für die ganzen Monate. Ich weiß ja, das die für den Lebensunterhalt und Miete, den Regelsatz zahlen. Wir sind keine Menschen, die große Ansprüche stellen. Mein Mann ist Herzkrank, geht in 3 Jahren in Rente und ich selber bin auch erwerbsunfähig geschrieben. Wir beide, brauchen nicht viel. Es trifft nur immer unsere Kinder so hart, wenn wir noch weniger Geld zur Verfügung haben. Wir hatten erst versucht, ein Darlehen zu beantragen aber das wurde von der Arbeitsargentur abgelehnt mit der Begründung, das müßten wir mit den Stadtwerken klären. Ja und dann hatten wir Monat für Monat je 100 Euro an die Stadtwerke bezahlt. Ist Gott sei Dank, jetzt bezahlt, aber ich hab jetzt auch Angst, vor der nächsten Abrechnung. Viele Grüße Dandymaus
 
D

Dandymaus

Gast
Strom liegt bei uns Gott sei Dank im Rahmen. Die Gasrechnung war so hoch. Als wir hier einzogen, vor 3 Jahren bezahlten wir im Monat 80 Euro für Gas. im Vorjahr hatten wir ein Guthaben von 300 Euro, was wir an die Arbeitsagentur ausgezahlt hatten. Gut, mittlerweile ist Gas teurer geworden. Letztes Jahr, wurde untem im Haus umgebaut. Wir hatten erst im Dezember unsere eigene Gasuhr. Praktisch hatten wir letztes Jahr für unten mitbezahlt, anders kann ich mir das nicht vorstellen. Jetzt bezahlen wir Monatlich 70 Euro für Strom und fast 130 Euro für Gas. Also meinst Du, das diese ganze Überprüfung nach § 44 SGB X, keinen Sinn hat?? Viele Grüße Dandymaus
 
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Deichgräfin

Gast
Hallo Dandymaus,

so ganz verstehe ich dein Anliegen nicht.
Wolltest du den hohen Gasverbrauch über das Sozialgericht prüfen lassen ?
Damit haben die nichts zu tun.

BSG - 27.02.2008 – AZ: B 14/7b AS 64/06 R

Das Bundessozialgericht hat nunmehr entschieden, dass die Kosten der Warmwasserbereitung grundsätzlich in der Regelleistung enthalten sind.

In dem Urteil wird aber auch festgestellt, dass bezogen auf den Regelsatz in Höhe von 345,00 € maximal 6,22 € monatlich auf die Kosten der Warmwasserbereitung entfallen.

Darüber hinausgehende Kosten müssten von den ARGEN bezahlt werden.
[FONT=&quot]Somit dürfen bei jedem Regelsatz maximal 1,8 % des jeweiligen Regelsatzes von den Heizkosten abgezogen werden.[/FONT]
http://www.viernickel.de/bsg-27-02-2008/

Warum den Antrag aufrechterhalten,wenn man
zahlen soll ?

Wenn ihr bis Dezember keine eigene Gasuhr hattet,
wie wurde euer Verbrauch berechnet ?

Der Verbrauch wird in Kubikmetern angegeben,
daran kann man erkennen,ob die Erhöhung durch Mehrverbrauch oder Preissteigerung zustande kam.

(Für mich liest es sich so, als wäre die Wohnung
unter euch ,während der Umbauarbeiten auf eure Kosten
beheizt worden.Trockenheizen (?)
Daher eventuell auch euer Problem mit dem Schimmel .
Baufeuchtigkeit durch das Mauerwerk nach oben in eure Wohnung gezogen,kann das sein ? )


L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
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Dandymaus

Gast
Ja, die Kosten sind für Warmwasser und Gas. Mir geht es hauptsächlich darum, zu erfahren, ob uns die Arbeitsargentur nicht doch hätte helfen können, mit der hohen Nachzahlung, die wir hatten? Was wäre gewesen, wenn wir das mit den Raten für die Stadtwerke, nicht geschafft hätten? dann hätten wir doch bestimmt unsere Wohnung verloren? Es ist schon alles schlimm genug, auch mit dem Schimmel aber mein Mann und ich, sind nie große Kämpfer gewesen. Wir wollten ja einfach nur wissen, ob die Abrechnungen mit Warmwasser in den letzten Jahren korrekt waren? Viele Grüße Dandymaus
 
G

Gast

Gast
Hallo, Ihr alle. Hat einer von Euch schon mal von dem Urteil vom Bundessozialgericht, 27.02.2008 gehört? Darin ging es um die Kosten für Warmwasser und Strom. Mein Mann und ich, hatten deshalb einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X gestellt. Beginn ab 2005. Jetzt bekamen wir Antwort und ich bin total Ratlos:confused: In den Brief steht, das uns für so und soviele Monate angeblich Leistungen zu Unrecht erbracht wurden und für so und soviele Monate, Leistungen zu Unrecht nicht erbracht wurden. Insgesamt ergäbe sich eine Überzahlung von 64,41 Euro. Ganz unten steht, das wir bis spätestens 19.10.08 mitteilen sollen, ob unser Antrag aufrecht erhalten bleiben soll? Sollte dies der Fall sein, wäre der Betrag von ihnen zu erstatten. Ich verstehe das alles nicht? Für letztes Jahr mußten wir über 700 Euro für Strom und Gas nachzahlen. Davon hatte die Arbeitsargentur 113 Euro übernommen, den Rest mußten wir in Raten von 100 Euro, an die Stadtwerke bezahlen, das war hart, da wir 2 Kinder haben. Was soll ich jetzt bloß machen? Das ganze vergessen oder aufrechterhalten? Hat jemand von Euch da schon Erfahrung mit? Bin für jede Antwort sehr Dankbar. Viele Grüße Dandymaus:(

Es wird klar empfohlen, sich das Urteil mal durchzulesen und dann sich die Frage zu stellen, ob das was man tut, Aussicht auf Erfolg hat.

Tacheles Forum: Zum BSG-Urteil vom 27.02.2008
 
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Deichgräfin

Gast
Darlehen sind eine "Kannleistung",sie "müssen" nicht.

Wenn ihr in dem Vorjahr 300,-- Euro zurückbekommen habt,
und im letzten Jahr 700,-- nachzahlen musstet,dann sieht
es für die Arge so aus,als hättet ihr unverhältnismäßig geheizt.Dass der Vermieter eventuell auf eure Rechnung geheizt hat, das ist euer Problem.

Die Preiserhöhung für den angemessenen Verbrauch wurde von der Arge mit 113,-- Euro übernommen.
Euer Vermieter hat euch eine Warmmiete wegen
dem Umbau der anderen Wohnung erlassen.
War dieser Betrag vielleicht für den zusätzlichen Gasverbrauch gedacht ?

Hätte die Arge davon erfahren,dass ihr einen Monat keine Miete zahlen musstet hätte man euch diesen Betrag abgezogen.



L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
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Dandymaus

Gast
Zuerst einmal, die Monatsmiete, die uns erlassen wurde, hatten wir gemeldet und an die Argentur überwiesen. Zum zweiten, die 64 Euro, was wir angeblich zuviel erhalten haben sollen, werden mein Mann und ich auch begleichen. Lieber arm sein, als Unehrlich und auf Betrügereien lassen wir uns nicht ein. Sowas gibt es bei uns nicht, und wenn ich verhungern müßte. Ich habe auch noch ein bißchen Stolz. VG Dandymaus
 
D

Dandymaus

Gast
Diese Monatsmiete war allgemein gedacht. Für den ganzen Baulärm und die Einschränkungen, die wir hatten aber von Gas war keine Rede. VG Dandymaus
 

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