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Dandymaus
Gast
Hallo, Ihr alle. Hat einer von Euch schon mal von dem Urteil vom Bundessozialgericht, 27.02.2008 gehört? Darin ging es um die Kosten für Warmwasser und Strom. Mein Mann und ich, hatten deshalb einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X gestellt. Beginn ab 2005. Jetzt bekamen wir Antwort und ich bin total Ratlos In den Brief steht, das uns für so und soviele Monate angeblich Leistungen zu Unrecht erbracht wurden und für so und soviele Monate, Leistungen zu Unrecht nicht erbracht wurden. Insgesamt ergäbe sich eine Überzahlung von 64,41 Euro. Ganz unten steht, das wir bis spätestens 19.10.08 mitteilen sollen, ob unser Antrag aufrecht erhalten bleiben soll? Sollte dies der Fall sein, wäre der Betrag von ihnen zu erstatten. Ich verstehe das alles nicht? Für letztes Jahr mußten wir über 700 Euro für Strom und Gas nachzahlen. Davon hatte die Arbeitsargentur 113 Euro übernommen, den Rest mußten wir in Raten von 100 Euro, an die Stadtwerke bezahlen, das war hart, da wir 2 Kinder haben. Was soll ich jetzt bloß machen? Das ganze vergessen oder aufrechterhalten? Hat jemand von Euch da schon Erfahrung mit? Bin für jede Antwort sehr Dankbar. Viele Grüße Dandymaus