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Überprüfung nach § 44 SGB X

D

Deichgräfin

Gast
Habt ihr den Vermieter nicht darauf angesprochen,ob euer
hoher Gasverbrauch durch seine Umbauarbeiten zustande kam ?

Warum hast du Angst vor der nächsten Abrechnung?
Wenn der zusätzliche Gasverbrauch nicht durch euch verursacht
wurde,werdet ihr bei der, durch die Nachzahlung erhöhten
Vorauszahlung wahrscheinlich Geld zurückbekommen.

Bevor du diesen Betrag einfach an die Arge überweist gibt es
etwas zu bedenken.

Du mußt der Arge nur zurückzahlen, wenn sich aus dem Betrag
welche die Arge an Heizkostenzuschuß zahlt, eine Erstattung ergibt.

Weißt du, wie hoch euer monatlicher Heizkostenzuschuß ist ?
 
D

Dandymaus

Gast
Nein Sorry, das weiß ich leider nicht. Aber Du hast Recht, normalerweise brauche ich doch keine Angst vor der nächsten Abrechnung haben, denn das läuft ja jetzt über unsere eigene Gasuhr. Aber ich gehe dann damit zur Arbeitsagentur. Was mache ich aber jetzt mit der Überprüfung? Also ist es besser, das nicht weiter zu verfolgen? VG Dandymaus
 
D

Deichgräfin

Gast
Ganz unten steht, das wir bis spätestens 19.10.08 mitteilen sollen, ob unser Antrag aufrecht erhalten bleiben soll? Sollte dies der Fall sein, wäre der Betrag von ihnen zu erstatten.
Es steht doch ganz klar vom Gericht geschrieben,dass du den
Betrag im Fall der Weiterführung zu erstatten hast.
Ansonsten verlangt von dir niemand Geld.

Du siehst an dieser Überprüfung, dass ein ständiges finanzielles
Hin und Her bestand wegen dieser Pauschalen für die Warmwasserbereitung. Unterzahlung /Überzahlung.
Dieser Betrag ist durch das Urteil eindeutig geklärt worden und
kann selbst überprüft werden .
Eine Weiterführung macht keinen Sinn mehr,diese Berechneung betraf nur euren Regelsatz und eure Warmwasser.-/Strompauschale und nicht die Nachzahlungen.

L.G.Karin
 

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