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Gelöscht 55145
Gast
DIe Rufschädigung müsste vom Gericht dann auch berücksichtigt werden, wenn sich die Anklage nicht als "erwiesen" herausstellt. Das wäre fair. Staatliche Gerichte oder Gerichte in der Hand einer zentralistischer Macht sind aber sowieso immer ein Problem. Man braucht eben unabhängige Gerichte, die sich auch tatsächlich auf dem Markt als gute Gerichte herauskristallisieren.Dem stimme ich in der Theorie zu. In der Praxis ist aber der Angeklagte meist im Nachteil.
Wenn du z.B. jemanden wegen eines Mordes anklagst, kann der diverse Dinge beweisen.
Er könnte beweisen, dass seine Fingerabdrücke nicht auf der Tatwaffe waren. Die Anklage könnte aber darauf hin einfach behaupten, dass er die Abdrücke nur abgewischt hätte.
Unschuld beweisen ist oft schwer bis unmöglich. Deswegen haben wir ja auch den Rechtsgrundsatz, dass die Beweislast beim Kläger liegt.
Und so sehe ich das auch bei der US Wahl. Deswegen ist die Taktik von Trump so perfide und disruptiv. Das ist so als würde man jemanden eines Kapitalverbrechens anklagen. Alleine die unbewiesene Behauptung beschädigt den Ruf des anderen.
Das sind Taktiken mit denen totalitäre Regime agieren. Ihnen geht es nicht um den Beweis (den sie meist auch nicht erbringen können), sondern um das Säen von Zweifel, um dann aus einer vermeintlichen Not heraus undemokratische Regeln durchzusetzen.