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Trockener Alkoholiker

Hallo!

Gieb ihm das Kind einfach nicht mehr, dann ist er im Zugzwang und muss beweisen, das er "trocken" ist, wenn er das Kind zum Umgang haben will. Du glaubst doch nicht wirklich einem Alkoholiker?
 
Wenn du hier wirklich fundierte Hilfestellung bekommen willst, solltest du meiner Meinung nach mehr Informationen liefern, z.B.: Wie alt ist das Kind? Habt ihr noch gemeinsames Sorgerecht? Wie hat er sich bisher dem Kind gegenüber verhalten? Ist er gewalttätig? Welcher Kategorie von Alkoholikern würdest du ihn zuordnen? (alpha, beta etc) Will das Kind schon immer nichts mit ihm zu tun haben, oder erst seit der Trennung? Hattest du bereits Kontakt mit dem Jugendamt, bzw. liegt bereits ein Sorgerechtsstreit vor? Hast du selbst Probleme die das Jugendamt interessieren könnten, denn und darauf will ich hinaus, der Kontakt mit einem/er Jugendamtsmitarbeiter/in kann auch ganz schön nach hinten losgehen, wenn man selbst angreifbar ist, speziell wenn die Gegenseite in der Lage ist, sich nach Außen hin erfolgreich zu verstellen. Grundsätzlich entscheidet natürlich immer das Kindeswohl, welches aber im Rahmen eines Prozesses mitunter massiv beeinträchtigt wird, aber das ist dir ja wohl selbst klar.
Eine gemeinsame Betreuung des Kindes (sprich unter deiner Aufsicht) ist in eurer Situation nicht mehr möglich, oder?
 
Wenn du hier wirklich fundierte Hilfestellung bekommen willst, solltest du meiner Meinung nach mehr Informationen liefern, z.B.: Wie alt ist das Kind? Habt ihr noch gemeinsames Sorgerecht? Wie hat er sich bisher dem Kind gegenüber verhalten? Ist er gewalttätig? Welcher Kategorie von Alkoholikern würdest du ihn zuordnen? (alpha, beta etc) Will das Kind schon immer nichts mit ihm zu tun haben, oder erst seit der Trennung? Hattest du bereits Kontakt mit dem Jugendamt, bzw. liegt bereits ein Sorgerechtsstreit vor? Hast du selbst Probleme die das Jugendamt interessieren könnten, denn und darauf will ich hinaus, der Kontakt mit einem/er Jugendamtsmitarbeiter/in kann auch ganz schön nach hinten losgehen, wenn man selbst angreifbar ist, speziell wenn die Gegenseite in der Lage ist, sich nach Außen hin erfolgreich zu verstellen. Grundsätzlich entscheidet natürlich immer das Kindeswohl, welches aber im Rahmen eines Prozesses mitunter massiv beeinträchtigt wird, aber das ist dir ja wohl selbst klar.
Eine gemeinsame Betreuung des Kindes (sprich unter deiner Aufsicht) ist in eurer Situation nicht mehr möglich, oder?[/

Das Kind ist 5 Jahre alt. Ich habe schon immer das alleinige Sorgerecht.
Ich sehe das leider alles durch eine rosarote Brille, aber Bekannte sagen ihnen ist aufgefallen das er mit ihr überfordert war.
Das Kind kannte ihn bis letztes Jahr nicht, weil er Jahre untergetaucht war. Meinerseits hat das JA nichts gegen mich in der Hand hatte auch noch nie Kontakt. Aber er stellt mich als schlampig hin.
Im moment sehe ich einer gemeinsamen Bereuung als keine gute Idee.
 
Na ja habe jetzt anonym im Jugendamt nachgefragt, sie meinten ich müßte Das Kind ihm net geben, aber er darf sie sehen, aber es ist eine Bekannte von mir dabei.
 
Wenn du sowieso das alleinige Sorgerecht hast, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Da müßtest du schon so ziemlich alles falsch machen, damit er dir irgend etwas anhängen kann. Des weiteren wird es ihm sehr negativ ausgelegt werden, dass er sich vier Jahre lang gar nicht um das Kind gekümmert hat. Insofern dürfte das JA für dich keine Gefahr darstellen. Die erste Stufe, die du ja jetzt schon selbst anstrebst, ist ein Treffen unter Aufsicht. Wenn das eine Zeit lang gut gegangen ist und das Kind sich dabei wohl fühlt, kann man evtl. mehr machen. Mußt du aber nicht. Das Höchste was er jedenfalls gegen deinen Willen per Gericht erreichen könnte, wäre ein zweiwöchiges Besuchsrecht. Dem steht aber entgegen, dass er sich bisher noch kaum um das Kind gekümmert hat. Meines Erachtens hast du es somit komplett in der Hand. Beobachte also und entscheide, ob und wann du es für richtig erachtest.
 
Du glaubst doch nicht wirklich einem Alkoholiker?

Das ist eine ziemlich platte Sichtweise und sehr engstirnig gedacht.
Erstens heißt der Thread "TROCKENER Alkoholiker" und 2. ist Alkoholismus eine Krankheit und als solche zu sehen.

Desweiteren hat ein trockener Alkoholiker genauso Recht auf Umgang wie jeder andere Mensch auch. Und nicht "naja, da kann er maximal alle 2 Wochen Umgang einklagen" usw. :mad:

Wenn ich sehe wie wildfremde Menschen einfach abgeurteilt werden, werde ich wirklich wütend... Schaut doch mal über euren Tellerrand und packt eure Vorurteile beiseite...
 
Das ist eine ziemlich platte Sichtweise und sehr engstirnig gedacht.
Erstens heißt der Thread "TROCKENER Alkoholiker" und 2. ist Alkoholismus eine Krankheit und als solche zu sehen.

Desweiteren hat ein trockener Alkoholiker genauso Recht auf Umgang wie jeder andere Mensch auch. Und nicht "naja, da kann er maximal alle 2 Wochen Umgang einklagen" usw. :mad:

Wenn ich sehe wie wildfremde Menschen einfach abgeurteilt werden, werde ich wirklich wütend... Schaut doch mal über euren Tellerrand und packt eure Vorurteile beiseite...


Hallo Helga,
wenn du aber genau gelesen hättest, ich weiß nicht ob er trocken ist er behauptet es nur. Ich selber aber habe ich gesehen wie er am Geburtstag underes Kindes noch um die 2 Biere getrunken hat und das war diesen Januar. Und er lügt sich sein Leben so zam wie er es gerade braucht und wer einmal lügt dem glaubt man nicht auch wenn er so die Wahrheit spricht. Außerdem sein Führungszeugnis schaut nicht gerade so aus wie es sich ein Kind das für ihren Vater vorstellt. Und sie selber sagt ja sie möchte nicht zu ihrem Vater. Aber dann zahlt er keinen Unterhalt mehr. Das sind doch tolle Aussagen, also wenn mein Kind wo nicht hinmöchte soll sie da auch nicht hin.

Und dann geht alles über Emails, statt das er anruft und fragt wann er das Kind holen darf. Klar weil am Telefon könnte Sie ja sagen sie möchte es net. Aber mein Kind hat es inzwischen auch schon zu anderen Personen gesagt das sie nicht zu ihm möchte, da er ja behauptet hat das erfinde ich nur um einen Keil zwischen die 2 reinzubringen.
 

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