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Trennung

S

Schneckegirl

Gast
Hallo ihr lieben,

Ich hab ein ganz dringende Anliegen und weiss nicht wo und wie ich anfangen soll. Bitte steinige mich nicht und hilf mir bitte. Es geht folgendes: Ich möchte mich von meinem Partner trennen, wir haben eine gemeinsame Tochter und ich beziehe leider hartz4(bekomme kein Cent vom Staat da mein noch Partner zuviel verdient und ist auch nicht der Trennungsgrund). Wie fange ich denn an ohne Geld? Paar Wohnungen habe ich schon gefunden, aber wie gesagt ohne Geld geht ja nicht. Hartz 4 Antrag stellen, dann dauert es ja auch eine Weile das es bearbeitet wird. Wie und wo gehe ich denn vor? Danke schon mal
 
Hallo Schneckegirl,

schau mal hier: Trennung. Hier findest du was du suchst.
I

ICC

Gast
Hallo,

Erstmal nicht verzweifeln in der Situation . also du kannst dir meines Wissens beim Amt einen Zuschuss oder Auslegung der Kaution für die Wohnug beantragen. Wenn du eine Wohnug gefunden hast kannst du eventuell mit dem Vermieter deswegen reden. Das geht eigentlich zügig. Harz4 in einer solchen Situation geht auch relativ schnell (innerhalb von 2 Wochen waren es bei uns). Vorab bin nicht getrennt sondern Alleinerziehende, nach Ablauf der Elternzeit hat es gedauert mit der Berechnung des beträungsunterhaltes und in der Zeit haben wir ebenfalls harz4 bezogen. Ist die Tochter unter drei Jahren steht dir ebenfalls beträungsunterhalt zu, dieser schließt auch die Kosten der Wohnug mit ein, bis 60qm kannst du bis unter 1.500€ Einkommen Wohngeld zusätzlich beantragen. Seid ihr verheiratet steht dir ebenfalls trennungsunterhalt zu. Das harz4 als Überbrückung muss der Ex Partner zurück zahlen. Rede am besten einfach mal mit den Ämtern deswegen (Arbeitsamt/Jobcenter, die kümmern sich nach Schilderung der Situation selbstständig auch um die Berechnung des Unterhaltes)

ich hoffe alle Angaben sind korrekt und ich konnte dir weiterhalfen.

Liebe Grüße
 
S

Schneckegirl

Gast
Hab das alleinige sorgerecht und er wird nie und nimmer um das Kind kümmern. Er ist froh wenn er seine ruhe hat.
 

Portion Control

Urgestein
Das harz4 als Überbrückung muss der Ex Partner zurück zahlen.
Warum? Ab dem ersten Tag der Trennung zahlt er schließlich TU. Sie wirtschaften getrennt und es gibt keinen Grund weshalb er ihre Kosten tragen müsste.
Ansonsten sehr gute Tipps zur Ersteinschätzung von dir! (y)

Auf jeden Fall müssen folgende Punkte geprüft / beantragt werden:
Hartz IV
Wohngeld
GEZ Befreiung
Betreuungsunterhalt (je nachdem wie alt euer Kind ist)
Berechnung Kindesunterhalt

Man kann bereits komplett wirtschaftlich getrennt sein, auch innerhalb der gleichen Behausung. Wäre auch nicht schlecht damit diese Dinge schon laufen und beim Auszug dann mit dem potentiellen Vermieter keine Hürde darstellen, gerade wenn man H4 beziehen muss.

Der Hinweis von Cucaracha ist nicht außer Acht zu lassen, falls es zum Streit um euer Kind kommen SOLLTE.
 

Idcce

Mitglied
Warum? Ab dem ersten Tag der Trennung zahlt er schließlich TU. Sie wirtschaften getrennt und es gibt keinen Grund weshalb er ihre Kosten tragen müsste..
Also das war natürlich so gemeint:
Sollte sie, in der Überbrückungszeit der Berechnung der ggf anfallenden Unterhälte, Harz4 beziehen.
bei uns hat es 2-3 Monate gedauert bis die Berechnung fertig war. In der Zeit gab es Harz4 . Die Summe des Harz4 musste der Kindesvater für den Zeitraum bis zum Abschluss der Berechnung dem Amt zurückzahlen. Das was aus der Zeit an Unterhalt über war bekamen wir nachgezahlt.

Mit dem Wohngeld war ich tatsächlich Wirr- die Summe ist nicht exakt 1.500€ 🤣 das war etwa Grenze in unserem Fall (Wohnkosten 750€, 2 Personen). Die genau Grenze kann ich gar nicht genau sagen 🤔 aber das kann man dort auch einfach Prüfen lassen. Bei uns ist die Wohngeldstelle extrem fix.

Ansonsten ist mir eingefallen, gibt es doch einen Wohnberechtigungsschein? Glaube der hieß so. Den kann man beim Amt beantragen und dem Vermieter vorlegen wegen der Kaution- wie genau der funktioniert kann ich leider nicht sagen, oder an welche Bedingungen der gekoppelt ist… habe nur davon gehört.
 

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