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Trennung

Hallo Schneckegirl,

schau mal hier: Trennung. Hier findest du was du suchst.

Idcce

Mitglied
Freitag wird sie 3 Jahre alt
Nach drei Jahren gibt es (außer bei Behinderung oder Krankheiten der Kinder… hoffe das ist nicht der Fall ) keinen Betreungsanspruch mehr. Das heißt außer Kindes-Unterhalt entfällt jeder andere Unterhalt. Mit alleinigem Sorgerecht gehe ich davon aus das ihr auch nicht verheiratet seid, dh stand meines Wissens steht dir auch kein Trennungsunterhalt bzw. auch Ehegattenunterhalt genannt zu. Damit es Kinds-Unterhalt gibt muss der Vater aber aseine Vaterschaft anerkennen (dadurch bekommt er nicht automatisch das Sorgerecht), im Falle eines neuen Partners der sich als Vater eintragen lässt entfällt der Anspruch aber wieder. Das heißt Arbeitslosengeld beantragen im Falle der Trennung. Mit Atbeitslosengeld schwindet auch der Anspruch auf Wohngeld (zumindest in unseren Breitengraden). Das Amt wird dir zwar etwas zahlen aber die Maus wird in Betreuung müssen (Kita/Tagesmutter) und du dich Arbeitssuchend melden müssen. Mehr als drei Jahre Erziehungszeit steht einem nur vor wenn man nachweisen kann das dass Kind einen erhöhten betreungsbedarf durch die Mutter/Vater hat. Oder die Mutter/Vater schwer erkrankt ist (kenne einen Fall da hatte die Mutter 4-5 Jahre zugesprochen bekommen wegen einer Krebserkrankung Ihrerseits)
 

Idcce

Mitglied
Nach drei Jahren gibt es (außer bei Behinderung oder Krankheiten der Kinder… hoffe das ist nicht der Fall ) keinen Betreungsanspruch mehr. Das heißt außer Kindes-Unterhalt entfällt jeder andere Unterhalt. Mit alleinigem Sorgerecht gehe ich davon aus das ihr auch nicht verheiratet seid, dh stand meines Wissens steht dir auch kein Trennungsunterhalt bzw. auch Ehegattenunterhalt genannt zu. Damit es Kinds-Unterhalt gibt muss der Vater aber aseine Vaterschaft anerkennen (dadurch bekommt er nicht automatisch das Sorgerecht), im Falle eines neuen Partners der sich als Vater eintragen lässt entfällt der Anspruch aber wieder. Das heißt Arbeitslosengeld beantragen im Falle der Trennung. Mit Atbeitslosengeld schwindet auch der Anspruch auf Wohngeld (zumindest in unseren Breitengraden). Das Amt wird dir zwar etwas zahlen aber die Maus wird in Betreuung müssen (Kita/Tagesmutter) und du dich Arbeitssuchend melden müssen. Mehr als drei Jahre Erziehungszeit steht einem nur vor wenn man nachweisen kann das dass Kind einen erhöhten betreungsbedarf durch die Mutter/Vater hat. Oder die Mutter/Vater schwer erkrankt ist (kenne einen Fall da hatte die Mutter 4-5 Jahre zugesprochen bekommen wegen einer Krebserkrankung Ihrerseits)
Ich weis auch nicht heute hab ich es mit der Rechtschreibung und Grammatik gar nicht 🤷🏼‍♀️🤣🤣
 

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