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Trennung Schwangerschaft Vaterschaft

dreammind

Mitglied
Hallo, ich hätte gerne eure Tipps zu folgender Situation:
Zurzeit von Ehefrau getrennt, sie wird voraussichtlich von einem anderen geschwängert und mir könnte das Kind sozusagen angehängt werden als ob es meins ist. Ich habe keine Lust Geld auszugeben für Vaterschaftstests und Gerichtsverfahren, deren Ausgang ich selbst weiß (dass ich nicht der Vater bin).
Und bis zur Scheidung sind noch Monate.
Was könnte man in dieser Situation machen, um wie gesagt später nicht Geld ausgeben zu müssen? Den eigentlichen Vater anzeigen bzw. ihn irgendwie zur Rechenschaft ziehen, dass er zuerst einen Vaterschaftstest machen soll, bevor ich als möglicher Vater für den Unterhalt bezahle?
Übrigens soll er quasi übers Ohr gehauen werden, indem die Pille absichtlich weggelassen wird und mir wurde gedroht falls ich ihn warne, aber das nur nebenbei.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Hallo, ich hätte gerne eure Tipps zu folgender Situation:
Zurzeit von Ehefrau getrennt, sie wird voraussichtlich von einem anderen geschwängert und mir könnte das Kind sozusagen angehängt werden als ob es meins ist. Ich habe keine Lust Geld auszugeben für Vaterschaftstests und Gerichtsverfahren, deren Ausgang ich selbst weiß (dass ich nicht der Vater bin).
Und bis zur Scheidung sind noch Monate.
Was könnte man in dieser Situation machen, um wie gesagt später nicht Geld ausgeben zu müssen? Den eigentlichen Vater anzeigen bzw. ihn irgendwie zur Rechenschaft ziehen, dass er zuerst einen Vaterschaftstest machen soll, bevor ich als möglicher Vater für den Unterhalt bezahle?
Übrigens soll er quasi übers Ohr gehauen werden, indem die Pille absichtlich weggelassen wird und mir wurde gedroht falls ich ihn warne, aber das nur nebenbei.
So wie Du Dir das denkst, wird es wohl nicht gehen.

Ein Kind, das in einer bestehenden Ehe geboren wird, ist erstmal ehelich und es wird angenommen, dass der Ehemann auch der Vater ist. Ist ein potenzieller anderer Kindesvater da, dann muss natürlich ein Vaterschaftstest gemacht werden. Wie soll das denn sonst festgestellt werden, wer der biologische Kindesvater dann ist? Mutmaßungen Deinerseits werden Dir nicht weiterhelfen.
 

SFX

Aktives Mitglied
Hallo,

ganz einfach: Vaterschaft nicht anerkennen bzw. Widerspruch einlegen! Die Beweislast liegt auf Seiten der Frau, d.h. wenn die an deine Kohle will, muss sie beweisen, dass du der Vater wärest! Du musst also nicht beweisen, dass du nicht der Vater bist! ;)

LG,
SFX
 

dreammind

Mitglied
So wie ich das im Internet gelesen habe, kommt es darauf an, wen die Frau als Vater angibt. Dumm wenn sie den falschen angibt, weil dann muss sie die Klage und den Test bezahlen (der angegebene Vater jedoch auch 1000€ für die Klage), klug wenn sie gleich den richtigen angibt, dann kann man sich das alles sparen.
20190610_225408.jpg
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Zuletzt bearbeitet:

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
So wie ich das im Internet gelesen habe, kommt es darauf an, wen die Frau als Vater angibt. Dumm wenn sie den falschen angibt, weil dann muss sie die Klage und den Test bezahlen (der angegebene Vater jedoch auch 1000€ für die Klage), klug wenn sie gleich den richtigen angibt, dann kann man sich das alles sparen.
Anhang anzeigen 35354
Anhang anzeigen 35353
Das ist nicht richtig, was hier geschrieben wird. Man kann sich einfach mal informieren, bevor man hier falsche Ratschläge abgibt.

Wenn die Ehe zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit einem anderen Partner noch fortbesteht, gilt die gesetzliche Regelung des § 1592 BGB. Demzufolge ist Vater des Kindes der Mann, der entweder zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Infolgedessen wird der getrennt lebende Ehemann der rechtliche Vater. Um dies zu ändern, reicht es nicht, wenn der biologische Vater die Vaterschaft anerkannt, denn selbst wenn die erforderliche Zustimmungserklärung der Mutter vorliegt, hat die Anerkennung rechtlich keine Bedeutung, da die rechtliche Vaterschaft des Noch-Ehemannes besteht. Diese Vaterschaft gilt es dann anzufechten. Dies können die Mutter, der biologische und auch der rechtliche Vater. Die Frist für diese Anfechtung beträgt 2 Jahre und beginnt ab Kenntnis von den Gegebenheiten, die gegen die Vaterschaft sprechen.

Ist eine Anerkennung der Vaterschaft auch ohne Anfechtung möglich?
Die Vaterschaft kann auch ohne Anfechtung anerkannt werden, wenn der Ehemann oder auch beide Ehepartner vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag gestellt haben. Sofern sich alle drei beteiligten Personen, rechtlicher Vater, biologischer Vater und die Mutter, sich über die tatsächliche Vaterschaft ohne Streit einigen, ist eine solche Anfechtung nicht notwendig. Der biologische Vater muss demnach die Vaterschaft anerkennen und die Mutter und der rechtliche Vater müssen dieser Anerkennung zustimmen. Die Erklärungen diesbezüglich müssen öffentlich beurkundet und entweder bei einem Notar oder beim Jugendamt abgegeben werden. Die Änderungen der Geburtsurkunde erfolgen kann durch das Jugendamt. Dafür muss die entsprechende Urkunde sowie der rechtskräftige Scheidungsbeschluss vorgelegt werden, denn die Anerkennung der Vaterschaft wird erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.

Wichtig: Dies geht nur, wenn das Scheidungsverfahren bereits vor Geburt des Kindes im Gang ist und der biologische Vater spätestens bis zu einem Jahr nach Einreichung des Scheidungsantrages die Vaterschaft zu dem Kind anerkennt. Letzteres kann der Vater auch bereits vor der Geburt.

Siehe: https://www.scheidung.de/scheidungs...ufender-scheidung-was-sie-wissen-muessen.html
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

ganz einfach: Vaterschaft nicht anerkennen bzw. Widerspruch einlegen! Die Beweislast liegt auf Seiten der Frau, d.h. wenn die an deine Kohle will, muss sie beweisen, dass du der Vater wärest! Du musst also nicht beweisen, dass du nicht der Vater bist! ;)

LG,
SFX
Es ist eben nicht ganz einfach ... und es ist nicht richtig, was Du hier schreibst.
 

SFX

Aktives Mitglied
Na, na!

Wenn es ein einseitiges Verfahren ist, die Mutter also den Vaterschaftstest veranlasst und dieser anschließend negativ ausfällt, so muss die diesen komplett alleine bezahlen. Erst recht, wenn du erhebliche, begründete Zweifel an der Vaterschaft hast! Das wäre ja noch schöner, wenn auf diese Weise jede Frau versuchen könnte, einem Mann ein Kind anzuhängen.

Zusätzlich würde ich den Typen vorwarnen, sodass er nicht auf dieses hinterlistige Weibstück reinfällt!

Wenn du ganz sicher gehen willst, wäre der Zeitpunkt jetzt günstig, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Die wird nämlich erst nach ein paar Montaten wirksam, sodass es jetzt noch nicht zu spät ist. Das ist in deiner Situation möglicherweise gut angelegtes Geld! Dann kannst du dir im Falle eines Falles sämtliche Verfahrenskosten zurückerstreiten und deiner Ex mal so richtig den A**** aus der Hose klagen! ;)

LG,
SFX
 

SFX

Aktives Mitglied
Es ist eben nicht ganz einfach ... und es ist nicht richtig, was Du hier schreibst.
Es liegt im Ermessen des jeweils zuständigen Gerichts. Es gilt auch hier, zumindest teilweise, das sogenannte Bestellerprinzip. Wer hier also ein Gerichtsverfahren einleitet und dazu vielleicht noch arglistige Täuschungsabsichten hegt, der darf den Spaß auch zahlen! Wenn man jedoch sichergehen will: Rechtsschutz!
 

dreammind

Mitglied
Ich glaube alles fängt damit an, was die Frau bei der Geburtsurkunde unter dem Vaternamen angibt. Und ab da läuft alles weiter. Und angeben kann sie wen sie will. Erst bei Widerspruch gibt es Klagen etc. Und von daher interessiert es niemanden ob eheloses Kind usw.
 

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