Eisherz
Sehr aktives Mitglied
Ich glaube alles fängt damit an, was die Frau bei der Geburtsurkunde unter dem Vaternamen angibt. Und ab da läuft alles weiter. Und angeben kann sie wen sie will. Erst bei Widerspruch gibt es Klagen etc. Und von daher interessiert es niemanden ob eheloses Kind usw.
Du sagst es: Ich glaube ...
Es zählt aber Wissen und nicht der Glaube. Und noch dazu gesetzliche Bestimmungen.
Aber vermutet doch weiter vor Euch hin, kannst ja dann mal berichten, wenn es soweit ist.