Sie kann im schlechtesten Fall über Jahre prozessieren. Das geht besonders gut, wenn der Eine Prozesskostenhilfe erhält da arm, und der andere muss den Anwalt selbst bezahlen.
Die Ehescheidung wird dann abgetrennt vom Rest, aber auch das kann schon bis zu 3 Jahre dauern. Scheidung nach 1 Jahr gilt nämlich nur, wenn die Gegenpartei der Scheidung zustimmt.
Und dann kann man sich über Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Trennungs- und Ehegattenunterhalt und Versorgungausgleich streiten. Und für jede Sache macht der Richter im Zweifel ein neues Verfahren auf, wenn man es drauf anlegt. Für Hausgeschichten werden Gutachter bestellt, das Gericht verlangt Vorkasse bei Teilungsversteigerung, dazu eine riesiger Streitwert....
Darum wäre es sehr hilfreich wenn TE wüsste, in welche Richtung die Sache läuft.