Buntehäsin
Sehr aktives Mitglied
Seit wann seid Ihr eigentlich zusammen?
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Hallo Buntehäsin,
schau mal hier: Tochter mitnehmen oder hier lassen?. Hier findest du vielleicht was du suchst.
100000€ brauchen wir wohl nicht, sondern 13000€ für den Transport, 16000für die Bar, 3000€ für Miete und Kaution und dann noch was in der Hinterhand.Dann werdet ihr fürs erste wohl so rund 100.000 Euro brauchen. Könnt ihr das stemmen.
Es nützt vermutlich auch nichts , wenn Du die Arztbriefe übersetzt, denn die müssen normalerweise beglaubigt sein.
Ich habe eine misslungene Auswanderung hinter mir, aber nicht nur darum: man muss einplanen, dass man doch mehr Geld brauchen wird. Es ist naiv zu denken (verzeihe , bitte), dass man nur genau mit dem auskommen wird, vor allem wenn man neu beginnt und noch Kinder zu versorgen hat.100000€ brauchen wir wohl nicht, sondern 13000€ für den Transport, 16000für die Bar, 3000€ für Miete und Kaution und dann noch was in der Hinterhand.
Wir müssen eben unsere Sache hier gut machen, dann könnte das klappen.
Und sie ist behindert und braucht gerade deswegen vertraute Gesichter und seine Mutter...Ich finde, abschieben in ein Pflegeheim ist das falsche Wort- sie hat dort ihr eigenes Zimmer und sie ist erwachsen.
Also braucht ihr 32.000 Euro, ohne einen Tag dort gelebt zu haben.100000€ brauchen wir wohl nicht, sondern 13000€ für den Transport, 16000für die Bar, 3000€ für Miete und Kaution und dann noch was in der Hinterhand.
Wir müssen eben unsere Sache hier gut machen, dann könnte das klappen.
Jetzt mal ganz ehrlich. Eigentlich würdest du es selbst besser finden, sie nicht mitzunehmen. Sie selbst kann das doch gar nicht entscheiden, selbst wenn sie irgendwann sprechen könnte, sie kann doch überhaupt nicht abschätzen, wie es in Spanien für sie sein würde.100000€ brauchen wir wohl nicht, sondern 13000€ für den Transport, 16000für die Bar, 3000€ für Miete und Kaution und dann noch was in der Hinterhand.
Wir müssen eben unsere Sache hier gut machen, dann könnte das klappen.
Ja, es ist mein Traum, meine Tochter mitzunehmen und dann vielleicht hoffentlich sie irgendwann zu Hause haben zu können.
Aber ist das auch ihr Traum?
Das sind dann so die Zweifel. Aber sie hat hier so wenig Optionen. Die Patentante besucht sie einmal in der Woche, aber würde auch nicht mehr Verbindlichkeiten eingehen.
Ich finde, abschieben in ein Pflegeheim ist das falsche Wort- sie hat dort ihr eigenes Zimmer und sie ist erwachsen.
Vielleicht wäre es besser, dieses Erwachsensein mehr zu respektieren und sie nicht mit nach Spanien zu schleppen, ohne zu wissen, ob sie das überhaupt will?
Nun, die Chance besteht, dass sie uns das innerhalb des nächsten Jahres mitteilen kann- sie hat eine sehr engagierte Logopädin und es ist auch schon alles mögliche in die Wege geleitet mit einem Talker, der über Augensteuerung funktioniert und Umgebungssteuerung.
Damit müsste ich auch bei Null anfangen in Spanien- ich habe aber auch keine Ahnung, wie bei denen der Standard ist.
Es hat ja nichts damit zu tun, dass mein Freund Druck macht- sehr selten, ich will ja selber nach Spanien.
Ich habe ja schon mehrere Jahre dort gelebt und bin eigentlich gegen meinen Willen hierher zurückgekehrt.
Seit einem Jahr.Seit wann seid Ihr eigentlich zusammen?
KlarZusätzlich wird der Freund auch Unterhalt für seine kleine Tochter zahlen…
Im Moment tendiere ich dazu, sie nachzuholen.Jetzt mal ganz ehrlich. Eigentlich würdest du es selbst besser finden, sie nicht mitzunehmen. Sie selbst kann das doch gar nicht entscheiden, selbst wenn sie irgendwann sprechen könnte, sie kann doch überhaupt nicht abschätzen, wie es in Spanien für sie sein würde.
Dann stehe doch einfach dazu. Du bist in diesem Moment oder in einem Jahr, diejenige, die entscheiden muss.
Aus der Nummer kommst du nicht raus. Du kannst weder deiner 19jährigen Tochter, noch deiner Teenietochter deine Entscheidung aufbürden. Was ist eigentlich mit deinem Sohn?
Du musst Verantwortung übernehmen, Diesmal ist auch deine Mutter nicht da, die dir irgendwelche Entscheidungen abnehmen kann.
Zu den Pflichten eines rechtlichen Betreuers gehört der persönliche Kontakt, das gilt auch für Angehörige, die diese Funktion ausüben. Glaube in Par. 1821 BGB ist das geregelt.Und dafür hat das Betreuungsgericht ja vielleicht auch Verständnis, dass man nicht so ins kalte Wasser springen will.
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