B
Blackjack
Gast
Der war gut. Ich habe Sozialrecht studiert - ebenso das SGB II (regelt Hartz Vier).
Und ich bin Oberexperte in Jura.😀 Schon mal was von Verfassung und Verfassungsgericht gehört?🙄
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Der war gut. Ich habe Sozialrecht studiert - ebenso das SGB II (regelt Hartz Vier).
Hallo Blackjack,
schau mal hier: These: Hartz Vier verletzt Menschenrechte. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Seit ihr zu blöd zum Lesen? Wenn du das Auto beim Amt angegeben hast, dann reicht das dem Amt nicht. Das Amt will auch wissen was danach mit dem Auto passiert.
... Natürlich muss man das angeben. Aber ein Auto ist bis zu einem Wert von 7500 Euro geschützt, d.h. es gilt als privilegiertes Vermögen und wird NICHT herangezogen.
§ 12 SGB II
Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz, BEVOR man irgendwas hier reinschreibt ...
Und ich bin Oberexperte in Jura.😀 Schon mal was von Verfassung und Verfassungsgericht gehört?🙄
Und wo genau ist jetzt dein Problem? 500 € sind halt auch Geld. Es geht nicht um die 500 €, es geht um die Meldung an sich, die auch völlig richtig ist. Damit soll letztlich nur Sozialleistungsbetrug unterbunden werden, sonst gar nichts. Das Amt nimmt das Geld auch nicht gleich weg. Da spreche ich auch aus Erfahrung. Hallo Sachbearbeiter, hab mein Handy verkauft für 250 €. OK Herr Paulemaule, schönen Tag noch. Es ist nicht immer alles böse und schlecht Blackjack.
Glaubst du wirklich ein Amt sanktioniert einfach so? Denkt sich also einen Bescheid mit Rechtscharakter(!) aus, schickt diesem dem Arbeitslosen zu lacht sich ins Fäustchen, weil wieder ein Arbeitsloser in die Pfanne gehauen wurde? Eine Sanktionierung bedarf immer eines Grundes, gibt es keinen Grund, denkt sich den auch niemand der Schreibtischtäter aus. Von Dingen wie Widerspruchsrecht rede ich jetzt mal gar nicht.
Weiterhin ist deine Behauptung auch dahingehend falsch, dass das Jobcenter nicht zuständig ist für Inhalt und Bezahlung eines Arbeitsverhältnisses. An der Existenz von Drecksjobs sind andere Stellen Schuld, aber nicht das Amt.
Hier ging es aber wohl darum, dass dieses Auto verkauft wird .... in dem Fall ist es ein Einkommen und wird bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt - heißt weniger Leistung weil ja Geld vom Autoverkauf vorhanden ....
Sicher, aber du scheinbar nicht. Die Verfassung regelt die Grundrechte und die Verfassungsprinzipien, u.a. auch das Sozialstaatsprinzip. Das Sozialgesetzbuch regelt die Sozialleistungen auf der Grundlage des Grundgesetzes bzw. des Sozialstaatsprinzips.
Aber das ist doch a) völlig rechtens und b) gerecht. Stell dir vor es wären 5.000 € oder der Arbeitslose würde jeden Monat ein Auto verkaufen.
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