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Testament

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Hallo Grisu,

schau mal hier: Testament. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass man die eigenen Kinder nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen komplett enterben kann. Kein Kontakt seit 10 Jahren fällt nicht darunter.
Deine nächsten Angehörigen müssen ja auch deine Beerdigung bezahlen, auch wenn ihr keinen Kontakt hattet.
(Falls nicht genügend Geld auf deinem Konto sein sollte)

Tatsächlich würde ich einen Notar aufsuchen.
Auch die Obdachlosenhilfe kann das Erbe ausschlagen, wenn die Arbeit (Wohnung entrümpeln) den Wert der Möbel übersteigt.
Was meistens der Fall ist.

Oder du sparst dir das Geld für den Notar und lässt die gesetzliche Erbfolge gelten.


Meine Beerdigung - Einäscherung ohne jede Trauerfeier und anonym - habe ich im Vorfeld selbst geregelt und bezahlt.
 
Danke für eure Antworten. Das Geld für einen Notar habe ich nicht. Aber ich denke eh nicht, dass bei meinem geringen Nachlass die Kinder noch Ansprüche erheben. Sie werden froh sein, nichts mehr mit neinem "Verbuddeln" - ein "Drumherum" gibts ja eh nicht - zu tun haben.
Aber 10 - oder ggf dann ja auch mehr, was weiß ich denn, wann ich abkratze? - Jahre Kontaktsperre sind in meinen Augen echt ein "Härtefall".
 
Nimm mir die Frage nicht übel: Aber was willst du denn da überhaupt groß regeln? Wenn bei dir nicht viel zu holen ist, brauchst du dann ein Testament?

Wir haben auch keins, wir sind einfach ein paar, der eine erbt, was der andere hinterlässt, und was nach dem Tod des Übriggebliebenen noch da ist, kann gerne der Staat haben.
 
@Gwenoel
Juristisch gesehen aber nicht! Meine Mutter mußte so vieles durch meinen üblen Bruder erleiden an Beleidigungen an Unterstellungen sie habe ihn um das Erbe von meinem Vater (den er ebenfalls übelst behandelt hat) betrogen.
Alles das reicht nicht!

Und nicht genug damit: er nimmt den Staat als Transferempfänger seit 35 Jahren aus, würde gerne unsere Politiker mit Molotovcocktail killen, und wollte noch das Pflichtteil per Sozialbetrug unterschlagen. Auch so einer ist pflichtteilsberechtigt, selbst dann, wenn jede Menge strafbare Handlungen an der Gesellschaft einen solchen Menschen begleiten!
Nur eine strafbare Handlung an Dir kann evtl. zur Enterbung führen.

Gruß von Grisu
 
@Grenzgänger: Ich will meine nochgut erhaltene Einrichtung und die Elektrogeräte und den Rest Bargeld der Obdachlosenhilfe hinterlassen. Und auch wenn da vielleicht nur 1000 E zusammen kommen mögen - für solche Einrichtungen ist das sehr viel Geld.
 
@Grenzgänger: Ich will meine nochgut erhaltene Einrichtung und die Elektrogeräte und den Rest Bargeld der Obdachlosenhilfe hinterlassen. Und auch wenn da vielleicht nur 1000 E zusammen kommen mögen - für solche Einrichtungen ist das sehr viel Geld.
Ich glaube nicht, dass du dir da groß Gedanken machen musst, dass deine Kinder das großartig einklagen werden, wenn du testamentarisch festlegst, dass diese Dinge an die Obdachloseneinrichtung gehen. Bei dir ist für Erben nicht wirklich viel zu holen. Sollten deine Kinder ihr Pflichtteil einklagen wollen, müssen sie dafür erst einmal ihren Poppes hochkriegen und selbst investieren. Meinst du, dass dein bescheidenes Vermögen ihnen das Wert sein wird?
 
Und auch wenn da vielleicht nur 1000 E zusammen kommen mögen - für solche Einrichtungen ist das sehr viel Geld.
Das ist natürlich richtig, und ich finde, da könntest Du mit Deinem Geld viel Gutes tun.

Bist Du Dir aber sicher, dass die Obdachlosenhilfe das Erbe annehmen würde? Es würde ja bedeuten, dass sie auch Deinen Haushalt auflösen müssten, und das ist ja für die gar nicht machbar. Daher würde ich erstmals klären, ob der Empfänger das Erbe annehmen würde, und unter welchen Bedingungen.
 
@Grenzgänger: Ich will meine nochgut erhaltene Einrichtung und die Elektrogeräte und den Rest Bargeld der Obdachlosenhilfe hinterlassen. Und auch wenn da vielleicht nur 1000 E zusammen kommen mögen - für solche Einrichtungen ist das sehr viel Geld.
Da gibt es halt verschiedene Vorschriften.
Elektrogeräte werden gar nicht so gerne genommen, bei uns dürfen die gar nicht genommen werden.
Aus versicherungstechnischen Gründen. Was ist, wenn so ein Gerät einen Defekt hat und der neue Besitzer dadurch einen Schaden erleidet?
Deshalb ist das in unserer Gemeinde nicht erlaubt, wie das bei euch ist, weiß ich nicht.
Und ob die deinen Haushalt entrümpeln wollen oder können?
Das wird eher an deinen Kindern hängen bleiben.
 
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