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Testament

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Enterben geht, wenn Kinder kriminell sind mit Hilfe eines Notars. Testament nur mit Notar machen,was beim Amtsgericht hinterlegt ist. Das kostet ca. 250€.
 

Hallo tonytomate,

schau mal hier: Testament. Hier findest du vielleicht was du suchst.

(..) - wie gesagt: Inzwischen sind auch maschinelle Testamente gültig, sofern sie handschriftlich unterzeichnet sind - (...)
Mir sagt §2247 BGB: (1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Was unter "eigenhändig" zu verstehen ist, habe ich bei haufe.de gefunden:
"Das Testament muss vom Erblasser vollständig eigenhändig ge- und unterschrieben worden sein. Die Eigenhändigkeit der Unterschrift soll die Identität zwischen Schreiber und Testator sicherstellen."

Dies hat dort nicht irgendwer sondern zwei Fachanwälte für Erbrecht mit Doktortitel kommentiert,
daher sind Zweifel an der Wirksamkeit eines maschinell erstellten Testaments nicht unbegründet.
 
Mir sagt §2247 BGB: (1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Was unter "eigenhändig" zu verstehen ist, habe ich bei haufe.de gefunden:
"Das Testament muss vom Erblasser vollständig eigenhändig ge- und unterschrieben worden sein. Die Eigenhändigkeit der Unterschrift soll die Identität zwischen Schreiber und Testator sicherstellen."

Dies hat dort nicht irgendwer sondern zwei Fachanwälte für Erbrecht mit Doktortitel kommentiert,
daher sind Zweifel an der Wirksamkeit eines maschinell erstellten Testaments nicht unbegründet.

Das stimmt tatsächlich. Vielleicht solltest du @Gwenoel noch mal den Text nachlesen, wo du das mit Testament als E-Mail gelesen hast. Vielleicht geht sowas in Zukunft in Verbindung mit digitaler Signatur?

Zumindest ist im Moment ist es aber noch so, dass das bei Testamenten noch nicht geht:


Wenn du dich wirklich so arg schwer tust mit dem Schreiben, könntest du es einer bekannten Person vor Zeugen diktieren, die davon nicht profitieren. Sie sollten aber die Sprache gut sprechen. Vielleicht kann die Kirchengemeinde da helfen oder ein nicht im Testament bedachter sozialer Verein.

Da du meinst, dass du nicht viel Geld hast, glaube ich nicht, dass deine Kinder das anfechten werden. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Also wird dann die Obdachlosenhilfe alles bekommen, wie es dein Wunsch ist.

 
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