SUV ist eine Verkaufsbezeichnung der Autoindustrie. Die StVzO kennt nur Pkw.
Die Stadt Tübingen hat z.B eine erhöhte Anwohnerparkgebühr für „SUV“ (180 vs 120€). Wobei mangels einer rechtsverbindlichen Definition auf das Leergewicht des Fahrzeuges abgestellt wird. 1.800 kg für Verbrenner, 2.000kg E-Fahrzeuge.
Dies hat zur Folge das z.B ein alter X3 gar nicht drunter fällt😳.
Einfahrverbote aufgrund des Gewichts sind in Deutschland aber nur wegen der Belastbarkeit der Straßen möglich.
Die Stadt Tübingen hat z.B eine erhöhte Anwohnerparkgebühr für „SUV“ (180 vs 120€). Wobei mangels einer rechtsverbindlichen Definition auf das Leergewicht des Fahrzeuges abgestellt wird. 1.800 kg für Verbrenner, 2.000kg E-Fahrzeuge.
Dies hat zur Folge das z.B ein alter X3 gar nicht drunter fällt😳.
Einfahrverbote aufgrund des Gewichts sind in Deutschland aber nur wegen der Belastbarkeit der Straßen möglich.