Naja, auch wenn ich nach wie vor nicht die TE bin: In DE besteht VersicherungsPFLICHT! DH JEDER ist automatisch irgendwo verischert- wenn er nicht versichert ist, so läuft das meines Wissens so, dass er die Beträge dann nachzahlen muss und eine Versicherung aber auf JEDEN Fall übernimmt! Dann wird er sozusagen rückwirkend versichert.
Aber auch wenn ich nicht die TE bin: Ich denke, auch ich kann klarstellen, dass es sowas wie eine Verweigerung der Bahndlung wegen nicht vorhandener Versicherung in DE eingentlich nicht geben KANN!
Die TE hat außerdem geschrieben, dass sie selbst eine Krankenkasse hat (zumindest schrieb sie, dass sie bei IHRER Krankenkasse angerufen hat).
Aber interessant wäre es natürlich trotzdem, warum der Arzt so reagiert.