Duschschlauch dürfte unter Kleinreparaturen fallen, bei dem Ofen in Sachen Heißluft ist - wie bei den Kleinreparaturen die Festlegung im Mietvertrag relevant.
Ich hatte früher mal bei Vermietung die Kleinreparaturen auf 40 Euro festgelegt (da war aber der Handwerker nicht inbegriffen, weil Kleinreparatur ja vom Mieter durchgeführt werden kann) und die Einbauküche auf eigenes Risiko und von mir keine Haftung für keines der Geräte erfolgt.
Zusatzinfo:
Wirksamkeit und rechtliche Vorgaben
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) verlangt, dass die Klausel
klar formuliert ist und die drei wesentlichen Begrenzungen einhält: Gegenständliche Beschränkung, Kostenobergrenze pro Reparatur und jährliche Gesamtkostenbegrenzung
hausundgrund-rlp.de. Fehlt eine dieser Vorgaben oder benachteiligt die Klausel den Mieter unangemessen, ist sie
vollständig unwirksam. In diesem Fall trägt der Vermieter die gesamten Kosten der Kleinreparaturen
www.ra-kotz.de. Das sogenannte
Alles-oder-Nichts-Prinzip besagt, dass eine zu hohe oder unklare Grenze nicht reduziert, sondern die Klausel komplett entfällt
www.ra-kotz.de.