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Streit mit Vermieter

Duschschlauch dürfte unter Kleinreparaturen fallen, bei dem Ofen in Sachen Heißluft ist - wie bei den Kleinreparaturen die Festlegung im Mietvertrag relevant.
Ich hatte früher mal bei Vermietung die Kleinreparaturen auf 40 Euro festgelegt (da war aber der Handwerker nicht inbegriffen, weil Kleinreparatur ja vom Mieter durchgeführt werden kann) und die Einbauküche auf eigenes Risiko und von mir keine Haftung für keines der Geräte erfolgt.

Zusatzinfo:

Wirksamkeit und rechtliche Vorgaben​

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) verlangt, dass die Klausel klar formuliert ist und die drei wesentlichen Begrenzungen einhält: Gegenständliche Beschränkung, Kostenobergrenze pro Reparatur und jährliche Gesamtkostenbegrenzung hausundgrund-rlp.dehausundgrund-rlp.de. Fehlt eine dieser Vorgaben oder benachteiligt die Klausel den Mieter unangemessen, ist sie vollständig unwirksam. In diesem Fall trägt der Vermieter die gesamten Kosten der Kleinreparaturen www.ra-kotz.de. Das sogenannte Alles-oder-Nichts-Prinzip besagt, dass eine zu hohe oder unklare Grenze nicht reduziert, sondern die Klausel komplett entfällt www.ra-kotz.de.
Es steht was zu kleinreperaruten drinnen. müsste ich jetzt nochmal nachgucken wie hoch die Summe war, glaube war 200 euro oder so
 
Erst die Details dem Mietvertrag entnehmen - verstehen (eventuell mit Hilfe von Rechtsanwalt oder Mieterschutzbund) und dann NACH DEREN INFO reagieren.
Ansonsten gilt: wer bestellt, der bezahlt - was dann Ihr wärt, zumindest was den Handwerker und die Ersatzteile betrifft. Im Zweifelsfall müsstet Ihr dann von Gericht um die Rückerstattung des Vermieters kämpfen, wenn er nicht sein o.k. gegeben hat selber für die Reparatur auf zu kommen.
Die Ofenreparatur müsste von einem Techniker durchgeführt werden (da Starkstrom, soweit ich weiß) da kommst Du locker über 200 Euro. Ist aber die Frage, ob der Vermieter für die Instandhaltung sorgen muss oder Du. Das steht im Mietvertrag und auch die effektive Jahresbelastung, die Euch entstehen darf.
 
Da ich selber Vermieter bin, ein Tip fürs nächste Mal....
Wenn irgendwo Wasser austritt, drehe zuerst den Absperrhahn zu, sowas hat jeder in der Wohnung.
Dann ist die Gefahr erstmal gebannt.
Danach dem Vermieter Bescheid geben oder den Klempner rufen.
Allerdings nicht mitten in der Nacht, man kann bis nächsten Tag warten.
Ich hatte hier im Haus auch schon schockmomente, wo Mieter mitten in der Nacht klingelten, Hilfe mein Boiler läuft aus. Das sind so 80l Boiler zum duschen/baden.
Wenn da was durchgerostet ist, läuft das Wasser vom Boiler trotzdem aus, auch wenn man den Haupthahn zudreht. Da hilft nur eimer drunter, und wegkippen, bis der leer ist.
Dasselbe was du hattest, mit dem Hahn locker (so ein ding an der spüle, was man ausziehen kann mit Schlauch) hatte ich selber schon mal, da schwamm auch alles unten weg.
etwas verstehen kann ich deinen Vermieter schon, das der geschimpft hat, natürlich nicht dermassen cholerisch. Man kann auch erstmal selber schauen, was die Ursache ist und wo das Wasser herkommt. Und eben den Absperrhahn zudrehen.
Scheinbar wusste die TE das allerdings nicht und war aufgrund der Wassermenge erstmal alarmiert.
Findest du? was mache ich dann, wemn er uns wirklich ne Rechnung schickt?
Findest du? was mache ich dann, wemn er uns wirklich ne Rechnung schickt?
Wieso sollte er? Hat er einen handwerklichen Betrieb? Falls sowas eintreffen sollte, würde ich es rechtlich prüfen lassen.
Ich gehe stark davon aus, dass da nichts kommt.
 
na ja wir sind ja erst eingezogen und war von Anfang an so. im Vertrag steht, dass Kleinreperaturen selbst zu zahlen sind, ja. aber wir wohnen gerade mal einen Monat hier. der Duschkopf war bereits lose, genau wie der Ofen von Anfang an unter Umluft die Geräusche machte. sind wir also dazu verpglichtet, dass zu zahlen?

Naja es ist zumindest nicht ganz leicht das der vermieter das bezahlen MUSS. Mit rechtlichen Beistand kann man das sicher erwirken aber generell ist es nicht vom Vorteil wenn es im Protokoll/Vertrag nicht schriftlich steht. Wobei ich als Vermieter den ganzen quatsch mit Kleinreperaturen komplett raus genommen habe und ich das mit meinen Mietern immer gut regeln konnte was ich bezahle und was sie. Sollte in meinen Augen immer ein geben und ein nehmen sein... wenn ich das hier im Forum so lese gibt es aber wohl einige Vermieter die nur noch Geld Geld Geld sehen ohne das eine Wohnung zu Vermieten auch verpflichtet -.- Ein guter Vermieter sollte das eigentlich ohne Anstand bezahlen solch einer scheint mir euer Vermieter nicht zu sein, davon ab das er sich absolut Unprofessionell verhalten hat. Ich würde vermutlich auch wie Kasiopaja geschrieben hat das einfach selbst machen/machen lassen um nicht mit diesem Menschen ständig anzuecken, die Kosten dafür sind ja doch überschaubar und wenn ihr da Wohnenbleiben wollt ist es das vermutlich Wert.

In Rechnung kann er gar nichts stellen wenn ER scheinbar zu doof ist dir die Anweisung am tele. zu geben das du erst einmal einfach das Wasser abstellst.... und du bist nunmal als Mieter/in meldepflichtig bei solchen Sachen da es ja nunmal das Eigenttum des Vermieters ist.
 
Ehrlich gesagt würde ich einen solchen Choleriker nicht anrufen, maximal einen Zweizeiler verfassen und per E-Mail schicken.
Ob nun Anruf oder Mail ist ja inhaltlich kein Unterschied.
Ich finde, es ist ein schlechter Start in einer neuen Wohnung, alle Kanonen aufzufahren und den Vermieter damit noch mehr zu verärgern. Man muss nicht immer mit gleichen Waffen zurückschießen, besonders wenn man in der Wohnung bleiben möchte. Manchmal lassen sich auch Choleriker besänftigen, wenn man die auf eine andere Ebene runterholt. Wahrscheinlich sieht er das heute auch anders.

ich konnte halt nicht mehr richtig denken war total unter schock, weils halt zu dem Zeitpunkt nach dem Abwasch runter lief, nicht tropfte.

Wir haben ihm jetzt eine Email geschrieben, in der wir uns förmöich entschuldigt haben.
Verstehe ich, wichtig ist, dass du beim nächsten Mal etwas besonnener reagierst bzw. weißt, wie du vorgehen musst und wo der Absperrhahn ist. Wir haben übrigens keinen in der Wohnung, nur im Keller.
Da ich mal einen Wasserschaden hatte (eine Naht an der Wasserleitung war nicht richtig verschweißt und ist irgendwann aufgegangen) finde ich auch: lieber einmal umsonst Alarm schlagen anstatt einen Riesenschaden verursachen.
Genau, ich hatte an meinem Wasserschaden, kurz nach dem Einzug, ein halbes Jahr Freude.
 
Findest du? was mache ich dann, wemn er uns wirklich ne Rechnung schickt?
Dann gib bitte auch mir Bescheid bzw. deine Adresse und ich schicke dir auch eine. Ist ja praktisch, wenn du einfach alles direkt bezahlst. 🙄

Aber im Ernst: Lass ihn doch toben. Warum ziehst du dir den Schuh an.

Mach dich schlau, was im Mietvertrag steht und handele danach.
Problematisch finde ich, wenn ihr jetzt schon einen Monat in der Wohnung wohnt und die Dinge, die von Anfang an nicht in Ordnung waren, nicht direkt gemeldet habt. Tatsächlich fallen Defekte, die vor oder zum Einzug vorhanden sind, nämlich nicht in eure Verantwortung der selbst durchzuführenden Kleinreparaturen. Je länger man mit der Meldung wartet, desto schwieriger wird aber genau dieser Nachweis.

Und ich würde mir auch überlegen, ob ich ihn wegen jedem Pups kontaktieren würde. Wenn ein Duschschlauch nicht in Ordnung ist, versucht man das erst einmal selber zu beheben. Oft hat sich da einfach etwas gelöst. Da wegen jeder Schraube auf den Vermieter zuzugehen und ihm zu vermitteln, dass er da ja zuständig sei, fänd ich wirklich daneben. Augenmaß ist hier das Zauberwort.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob nun Anruf oder Mail ist ja inhaltlich kein Unterschied.
Inhaltlich nicht, atmosphärisch aber sehr wohl...

Wo ich dir recht gebe ist nicht mit gleichen Waffen zurückzuschlagen. Das hieße im konkreten Fall ja zurückzubrüllen und das hat die TE ja auch nicht gemacht. Niemand muss sich aber anschreien lassen und ich finde es durchaus sinnvoll, da sehr früh Grenzen aufzuzeigen. Das kann man ja durchaus freundlich tun.
 

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