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Strafe beleidiung

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Naja ich mein muss ihr 1200 Euro geben dass ist Entschuldigung genug oder
Du erzählst hier Dinge die so nicht stimmen können.

Der Strafbefehl über Beleidigung geht NICHT an die Geschädigte. Die kann noch extra auf Schmerzensgeld klagen, aber mit geringen Chancen.

Ebensowenig kann in dem Urteil gestanden haben dass du bei IHR die Stunden abarbeiten sollst.

Das ist gemeinnützige Arbeit. Stunden, die du in einer soz. Einrichtung o.ä. ableisten müsstest wenn du nicht zahlen kannst.
 
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