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Strafe beleidiung

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U

Urshi

Gast
Kommt drauf an, wie du das formuliert hast!
Beleidigend ist es nicht in jedem Fall!
Hast du gesagt: Ich habe das Gefühl das sie eine .... sind!?
Dann ist das keine Beleidigung, laut Grundgesetz hat jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Dazu gehört auch freie Meinungsäußerung, Gefühle können ja auch trügen.
Das Ist kein Ausdruck einer schweren Beleidigung, sondern lediglich ein Anzeichen dafür, dass sich die beiden nicht auf gleichem Niveau befinden.
Ist ja inzwischen Teil der Umgangssprache; Von Wortspielen kann man keine Ergebnisse erwarten.
Zu wenige kennen die Regeln.
 

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
ich kann schon verstehen, dass dir der Kragen geplatzt ist. Es gibt Menschen, die kümmern sich aktiv in ihrer Freizeit um misshandelte und kranke Hunde, andere widerum haben nichts anderes zu tun als sich aktiv über Hunde zu beschweren, vor allem wenn diese laut ihrer eigenen Kultur als "unrein" gelten und damit als entsprechend wertlos angesehen werden.

Und leider ist es auch so, dass sich manche Menschen immer den vermeintlichen "Schwachpunkt" oder die grösste Differenz zu sich selbst raussuchen und dann gezielt beleidigen. Das ist jedoch kein normales Verhalten und eigentlich sollte der gut erzogene Mensch da eine natürliche Grenze haben diese Karte eben nicht zu ziehen und diese Grenze nicht zu überschreiten. Was die gegenseitigen Beleidigungen angeht, da nehmen sich Deutsche und Ausländer nicht viel, das können beide Seiten sehr gut.

Was war denn der Grund für die Beschwerde? War sie gerechtfertigt oder kleinlich?
 
G

Gelöscht 115192

Gast
Hier steht nirgends, dass die Frau auch beleidigt hat und um was es genau mit dem Hund ging. Natürlich war das eine Beleidigung, wenn das so gesagt wurde.
 

weidebirke

Urgestein
Kommt drauf an, wie du das formuliert hast!
Beleidigend ist es nicht in jedem Fall!
Hast du gesagt: Ich habe das Gefühl das sie eine .... sind!?
Dann ist das keine Beleidigung, laut Grundgesetz hat jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Ernsthaft? "Ich habe das Gefühl, dass sie eine dumme Türkenschlampe ist." :ROFLMAO:

Nee, das läuft so nicht. Und schon gar nicht unter "freie Persönlichkeitsentfaltung".
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Sorry @unschubladisierbar, da bin ich anderer Ansicht.
Es bedarf schon einer gewissen Grundhaltung, wenn man sich so gehen lässt.
Ok, kann ja jeder sehen wie er will.
Ich habe mich auch schon dabei erwischt, wie ich mich über jemanden geärgert habe und Scheiß *irgendeine- Nationalität*- A******* gedacht habe.
Ob ich deshalb ein gewisses Gedankengut habe? Nein, sicherlich nicht.

Aber wie @Northern Light schon bemerkt hat, kommt einem das Thema bekannt vor und dient (meiner Meinung) mehr dazu genau solche Diskussionen anzufeuern.

Und da ja noch gar nicht geklärt ist, ob es tatsächlich eine Anzeige gibt, springe ich von diesem Zug wieder ab.
 

CabMan

Aktives Mitglied
Hy Leute , ich habe im Streit meine Nachbarin ... Dumme Türkenschlampe genannt ... Weil sie sich wegen meinem Hund beschwert hat ... Nun das hat jemand anders gehört ... ( Und sie hat mich angezeigt ? Mit welcher Strafe muss ich da rechnen ? Hab keine vorstrafen .
Danke
Bevor es vor Gericht geht, könntest Du vielleicht mit einem Zeugen zu Deiner Nachbarin gehen und Dich bei ihr entschuldigen. Es sollte natürlich ernst gemeint sein. Vielleicht mindert das Dein Strafmaß. Zusammenreißen solltest Du Dich zukünftig auch.
 

Mayamaus99

Aktives Mitglied
Immer darauf achten, dass keine Zeugen in der Nähe sind, wenn Du Dich so äußerst. Dann kann Dir keiner was.....ansonsten ist es eher ungünstig.
Hat der Zeuge das wirklich mitbekommen oder könnte er sich "verhört "haben?

Einfach behaupten, sie hätte Dich zuerst beleidigt und Du einfach reagiert- ggfs .mit einer Gegenanzeige drohen.

Zum Anwalt- falls wirklich was kommt.
 

CabMan

Aktives Mitglied
Immer darauf achten, dass keine Zeugen in der Nähe sind, wenn Du Dich so äußerst. Dann kann Dir keiner was.....ansonsten ist es eher ungünstig.
Hat der Zeuge das wirklich mitbekommen oder könnte er sich "verhört "haben?

Einfach behaupten, sie hätte Dich zuerst beleidigt und Du einfach reagiert- ggfs .mit einer Gegenanzeige drohen.

Zum Anwalt- falls wirklich was kommt.
Das klingt dann aber schon ziemlich nach Vorsatz. Wenn jemand schon wegen solcher Ausraster seinen Auftritt vor Gericht hatte, der wird es als potentieller Wiederholungstäter auch ohne Zeugen schwer haben, das Unschuldslamm zu spielen.
 
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